Alkohol Musterklauseln

Alkohol. Der Konsum von Alkohol ist während des gesamten Programms nicht erlaubt. Eine Zuwider- handlung kann zum Programmausschluss führen.
Alkohol. In den Versicherungsschutz sind Unfälle infolge von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen eingeschlossen, bei denen zum Unfallzeitpunkt der Blutalkoholgehalt – beim Lenken von Kraftfahrzeugen unter 1,1 Promille (Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit) liegt; dieser Pro- millewert gilt solange, bis die höchstrichterliche Rechtsprechung hier einen anderen Wert festlegt, – bei allen sonstigen Fällen unter 1,5 Promille liegt. Es besteht ferner Versicherungsschutz für Unfälle die durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalls verursacht werden. Mitversichert sind nur die Unfallfolgen; die Gesundheitsschädigung durch den eigentlichen Herzinfarkt oder Schlag- anfall ist nicht mitversichert.
Alkohol. Sofern der Konsum für Jugendliche nach den Gesetzen des Gastlandes erlaubt ist, verpflichtet sich der*die Teilnehmer*in dazu, Alkohol nur in Maßen zu sich zu nehmen und einen Alkohol- missbrauch zu vermeiden. Maßgeblich hierfür ist die Verkehrsanschauung des Gastlands, d.h. was im Gastland üblicherweise unter Alkoholmissbrauch verstanden wird. Schwerer Alkohol- missbrauch oder ein Verstoß gegen Landesgesetz berechtigt AFS zur fristlosen Kündigung. Auf AFS- und anderen Veranstaltungen ist der Konsum von Alkohol untersagt. Eine Zuwider- handlung kann auch vor der Abreise zum Programmausschluss führen.
Alkohol. 2060 e 122008. Die Lieferung oder Mitnahme von alkoholischen Getränken auf das Baustellengelände ist nicht gestattet. Die Baustellenleitung ist berechtigt, unter Alkoholeinfluß stehende Personen von der Baustelle zu verweisen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, daß die für die Sicherheit die- ser Person erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden.
Alkohol. 5.1 VERKAUFSSTELLEN UND SONSTIGE STÄNDE BZW. ZELTE Sind artistische Darbietungen geplant? Falls ja, welcher Art sind diese und wo sollen sie stattfinden? Bitte beschreiben Sie!
Alkohol. Sofern durch Alkohol Belästigungen zu erwarten sind, muss der Genuss von alkoholischen Getränken unterbleiben. Besucher sind jederzeit willkommen. Auf die Ruhezeiten und die Zimmermitbewohner ist dabei Rücksicht zu nehmen. Besucher und Angehörige können in Ausnahmefällen im Seniorenzentrum übernachten, wenn die Einrichtung der Übernachtung - gegen Entrichtung des festgesetzten Entgelts (Anlage 4: Leistungs- und Entgeltverzeichnis über die angebotenen Zusatzleistungen) - zustimmt. Ein Anspruch besteht nur, sofern ein freies Zimmer zur Verfügung steht. Auch die Besucher haben sich an die Heimordnung und die Regeln des Zusammenlebens zu halten. Bei wiederholten groben Verstößen gegen diese Heimordnung kann dem Besucher das Betreten des Seniorenzentrums durch die Einrichtungsleitung untersagt werden.
Alkohol. Der Alkoholkonsum ist innerhalb der Einrichtung komplett verboten. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können außerhalb der Einrichtung die für sie erlaubten Getränke in Maßen konsumieren. • betreffendes Kind/Jugendlichen separat befragen • Taschen- und Zimmerkontrolle durchführen • Alkoholhaltige Getränke einsammeln und sicher verschließen • bei starkem Alkoholkonsum Polizei, Notarzt hinzuziehen (Selbst- und Fremdgefährdung einschätzen) • den Vorgang dokumentieren (Protokoll/ Aktennotiz/ Meldepflicht gegenüber Dritten) • Verantwortliche Fachkraft informieren – diese ist für die fachgerechte Entsorgung der Mittel zuständig • Auswertung der Geschehnisse im Team und auf Leitungsebene • Auswertung der Geschehnisse mit den Betroffenen ⮚ Ursache für Verhalten/ Konsum ⮚ Wirkung von Alkohol auf sich selbst / die Gruppe ⮚ Ggf. Suchtproblematik thematisieren und Suchtberatung einschalten E-Mail: xxxxxxxxxxxxx.xxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx.xx • Dokumentation & Prozessoptimierung Grundsätzlich ist das Rauchen innerhalb der Einrichtung nicht gestattet. Auf Grund einer bereits bestehenden Suchtproblematik können Jugendliche über 16 Jahren in Absprache mit dem zuständigen ASD und den Sorgeberechtigten das Gelände auf eigene Verantwortung verlassen. Voraussetzung hierfür ist eine an die Diakonie angegliederte Teilnahme und Problemauseinandersetzung mit/ in der Suchtberatung der Diakonie Naumburg-Zeitz. • betreffendes Kind/Jugendlichen separat befragen • Taschen- und Zimmerkontrolle durchführen • Zigaretten einsammeln und sicher verschließen • den Vorgang dokumentieren (Protokoll/ Aktennotiz/ Meldepflicht gegenüber Dritten) • Verantwortliche Fachkraft informieren – diese ist für die fachgerechte Entsorgung der Mittel zuständig • Auswertung der Geschehnisse im Team und auf Leitungsebene • Auswertung der Geschehnisse mit den Betroffenen ⮚ Ursache für Verhalten/ Konsum ⮚ Wirkung von Zigaretten auf sich selbst / die Gruppe ⮚ Ggf. Suchtproblematik thematisieren und Suchtberatung einschalten E-Mail: xxxxxxxxxxxxx.xxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx.xx • Dokumentation & Prozessoptimierung • betreffendes Kind/Jugendlichen separat befragen • Taschen-/ Zimmerkontrolle durchführen • Durchführen vorhandener Drogentests unter Aufsicht (ggf. zweite Fachkraft) • Polizei, Notarzt bei starkem Drogenkonsum hinzuziehen (Selbst- und Fremdgefährdung einschätzen) • den Vorgang dokumentieren (Protokoll/ Aktennotiz/ Meldepflicht gegenüber Dritten) • prüfen ob ein Straftatbestand vorhanden ist – ggf. onl...
Alkohol. Es ist verboten , eigenen Alkohol nach Jorplace zu bringen und zu konsumieren. Lust auf ein Bier oder ein Glas Wein? Dann treten Sie in die Bar ein und lassen Sie sich von unserem Barpersonal verwöhnen!
Alkohol. Der Genuss alkoholischer Getränke ist den Schülerinnen/Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen verboten. Inventar Schulgebäude, Einrichtungen und sonstige Anlagen der Schule werden schonend behandelt. Jede Beschädigung oder Beschmutzung der Unterrichtsräume, Geräte und Lehrmittel sowie der persönlichen Gegenstände von Mitschülerinnen/Mitschülern ist zu vermeiden. Wer Eigentum der Schule oder von Mitschülerinnen/Mitschülern vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist verpflichtet, den Schaden zu beheben. Von der Schule entlehnte Gegenstände sind sorgsam zu behandeln und innerhalb der festgelegten Frist zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist die Schülerin/der Xxxxxxx zur Wiedergutmachung verpflichtet. Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Hausordnung/Verhaltensvereinbarung Regelverstöße und Fehlverhalten werden an unserer Schule nach einem bewährten Konfliktlösungsmodell bearbeitet. Die Reihenfolge folgender vier Stufen ist nicht verbindlich.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.