Alkohol. Der Konsum von Alkohol ist während des gesamten Programms nicht erlaubt. Eine Zuwider- handlung kann zum Programmausschluss führen.
Alkohol. In den Versicherungsschutz sind Unfälle infolge von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen eingeschlossen, bei denen zum Unfallzeitpunkt der Blutalkoholgehalt – beim Lenken von Kraftfahrzeugen unter 1,1 Promille (Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit) liegt; dieser Pro- millewert gilt solange, bis die höchstrichterliche Rechtsprechung hier einen anderen Wert festlegt, – bei allen sonstigen Fällen unter 1,5 Promille liegt. Es besteht ferner Versicherungsschutz für Unfälle die durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalls verursacht werden. Mitversichert sind nur die Unfallfolgen; die Gesundheitsschädigung durch den eigentlichen Herzinfarkt oder Schlag- anfall ist nicht mitversichert.
Alkohol. Sofern der Konsum für Jugendliche nach den Gesetzen des Gastlandes erlaubt ist, verpflichtet sich der*die Teilnehmer*in dazu, Alkohol nur in Maßen zu sich zu nehmen und einen Alkohol- missbrauch zu vermeiden. Maßgeblich hierfür ist die Verkehrsanschauung des Gastlands, d.h. was im Gastland üblicherweise unter Alkoholmissbrauch verstanden wird. Schwerer Alkohol- missbrauch oder ein Verstoß gegen Landesgesetz berechtigt AFS zur fristlosen Kündigung. Auf AFS- und anderen Veranstaltungen ist der Konsum von Alkohol untersagt. Eine Zuwider- handlung kann auch vor der Abreise zum Programmausschluss führen.
Alkohol. 2060 e 122008. Die Lieferung oder Mitnahme von alkoholischen Getränken auf das Baustellengelände ist nicht gestattet. Die Baustellenleitung ist berechtigt, unter Alkoholeinfluß stehende Personen von der Baustelle zu verweisen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, daß die für die Sicherheit die- ser Person erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden.
Alkohol. 5.1 VERKAUFSSTELLEN UND SONSTIGE STÄNDE BZW. ZELTE Sind artistische Darbietungen geplant? Falls ja, welcher Art sind diese und wo sollen sie stattfinden? Bitte beschreiben Sie!
Alkohol. Der Alkoholkonsum ist innerhalb der Einrichtung komplett verboten. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können außerhalb der Einrichtung die für sie erlaubten Getränke in Maßen konsumieren. • betreffendes Kind/Jugendlichen separat befragen • Taschen- und Zimmerkontrolle durchführen • Alkoholhaltige Getränke einsammeln und sicher verschließen • bei starkem Alkoholkonsum Polizei, Notarzt hinzuziehen (Selbst- und Fremdgefährdung einschätzen) • den Vorgang dokumentieren (Protokoll/ Aktennotiz/ Meldepflicht gegenüber Dritten) • Verantwortliche Fachkraft informieren – diese ist für die fachgerechte Entsorgung der Mittel zuständig • Auswertung der Geschehnisse im Team und auf Leitungsebene • Auswertung der Geschehnisse mit den Betroffenen ⮚ Ursache für Verhalten/ Konsum ⮚ Wirkung von Alkohol auf sich selbst / die Gruppe ⮚ Ggf. Suchtproblematik thematisieren und Suchtberatung einschalten E-Mail: xxxxxxxxxxxxx.xxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx.xx • Dokumentation & Prozessoptimierung Grundsätzlich ist das Rauchen innerhalb der Einrichtung nicht gestattet. Auf Grund einer bereits bestehenden Suchtproblematik können Jugendliche über 16 Jahren in Absprache mit dem zuständigen ASD und den Sorgeberechtigten das Gelände auf eigene Verantwortung verlassen. Voraussetzung hierfür ist eine an die Diakonie angegliederte Teilnahme und Problemauseinandersetzung mit/ in der Suchtberatung der Diakonie Naumburg-Zeitz. • betreffendes Kind/Jugendlichen separat befragen • Taschen- und Zimmerkontrolle durchführen • Zigaretten einsammeln und sicher verschließen • den Vorgang dokumentieren (Protokoll/ Aktennotiz/ Meldepflicht gegenüber Dritten) • Verantwortliche Fachkraft informieren – diese ist für die fachgerechte Entsorgung der Mittel zuständig • Auswertung der Geschehnisse im Team und auf Leitungsebene • Auswertung der Geschehnisse mit den Betroffenen ⮚ Ursache für Verhalten/ Konsum ⮚ Wirkung von Zigaretten auf sich selbst / die Gruppe ⮚ Ggf. Suchtproblematik thematisieren und Suchtberatung einschalten E-Mail: xxxxxxxxxxxxx.xxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx.xx • Dokumentation & Prozessoptimierung • betreffendes Kind/Jugendlichen separat befragen • Taschen-/ Zimmerkontrolle durchführen • Durchführen vorhandener Drogentests unter Aufsicht (ggf. zweite Fachkraft) • Polizei, Notarzt bei starkem Drogenkonsum hinzuziehen (Selbst- und Fremdgefährdung einschätzen) • den Vorgang dokumentieren (Protokoll/ Aktennotiz/ Meldepflicht gegenüber Dritten) • prüfen ob ein Straftatbestand vorhanden ist – ggf. onl...
Alkohol. Der Genuss alkoholischer Getränke ist den Schülerinnen/Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen verboten. Inventar Schulgebäude, Einrichtungen und sonstige Anlagen der Schule werden schonend behandelt. Jede Beschädigung oder Beschmutzung der Unterrichtsräume, Geräte und Lehrmittel sowie der persönlichen Gegenstände von Mitschülerinnen/Mitschülern ist zu vermeiden. Wer Eigentum der Schule oder von Mitschülerinnen/Mitschülern vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist verpflichtet, den Schaden zu beheben. Von der Schule entlehnte Gegenstände sind sorgsam zu behandeln und innerhalb der festgelegten Frist zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist die Schülerin/der Xxxxxxx zur Wiedergutmachung verpflichtet. Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Hausordnung/Verhaltensvereinbarung Regelverstöße und Fehlverhalten werden an unserer Schule nach einem bewährten Konfliktlösungsmodell bearbeitet. Die Reihenfolge folgender vier Stufen ist nicht verbindlich.
Alkohol. Es ist verboten , eigenen Alkohol nach Jorplace zu bringen und zu konsumieren. Lust auf ein Bier oder ein Glas Wein? Dann treten Sie in die Bar ein und lassen Sie sich von unserem Barpersonal verwöhnen!
Alkohol. Sofern durch Alkohol Belästigungen zu erwarten sind, muss der Genuss von alkoholischen Getränken unterbleiben. Besucher sind jederzeit willkommen. Auf die Ruhezeiten und die Zimmermitbewohner ist dabei Rücksicht zu nehmen. Besucher und Angehörige können in Ausnahmefällen im Seniorenzentrum übernachten, wenn die Einrichtung der Übernachtung - gegen Entrichtung des festgesetzten Entgelts (Anlage 4: Leistungs- und Entgeltverzeichnis über die angebotenen Zusatzleistungen) - zustimmt. Ein Anspruch besteht nur, sofern ein freies Zimmer zur Verfügung steht. Auch die Besucher haben sich an die Heimordnung und die Regeln des Zusammenlebens zu halten. Bei wiederholten groben Verstößen gegen diese Heimordnung kann dem Besucher das Betreten des Seniorenzentrums durch die Einrichtungsleitung untersagt werden.
Alkohol. ● Aggregate und Autobatterien ● Alle Arten von Fortbewegungsmitteln (Ausnahme: Rollstühle, Rollatoren usw..) ● Ätzende, brennbare oder färbende Substanzen (z.B. Farb-Spraydosen, Deospray usw.) ● Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter aller Art ● Drogen und Rauschmittel (inklusive Cannabis) inklusive Verbot des Konsums ● Drohnen ● Fackeln ● Flaschen, Trinkrucksäcke, Dosen und Getränkeverbundkartons aller Art ● Flaschen und Behälter aus Glas aller Art (Ausnahme: Parfums, Make-up, u.ä. bis 50 ml) ● Große Taschen & Rucksäcke (sind an der Garderobe abzugeben) ● Himmelslaternen ● Laserpointer (Ausnahme: Laserklassen 1 oder 1M) und Taschenlampen ● Megaphones ● Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände aller Art ● Gegenstände mit politischen Aussagen ● Powerbanks (Ausnahme: handelsübliche Powerbanks, die in die Hosentasche passen) ● Professionelle Foto-, Film-, Videokameras und Audioaufnahmegeräte ● Pyrotechnik ● Regenschirme (sind an der Garderobe abzugeben) ● Schleudern aller Art (z. B. Wasserbombenschleudern) ● Shishas aller Art ● Speisen aller Art ● Spiritus, Benzin oder anderer brennbare Flüssigkeiten ● Sprühdeos und -sonnencreme (ausgenommen Deoroller, Pumpsprays ohne Treibgas und Sonnencreme in Tuben) ● Tiere / Haustiere ● Trockeneis ● Vuvuzelas / Pfeifen ● Waffen aller Art (auch im technischen Sinne) ● Waffenimitate und Gegenstände, die wie Waffen aussehen ● Walkie-Talkies / Funkgeräte in einem funktionsfähigen Zustand (das Funken ist ausdrücklich untersagt, das Mitführen als Dekoration ist gestattet) ● Wunderkerzen ● Werkzeuge, wie Scheren und Seitenschneider