Verhalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich gegenüber Arbeitnehmern in korrekter Weise zu verhalten.
Verhalten. Wenn Sie Reiseleistungen bei uns buchen, akzeptieren Sie die Verantwortung dafür, dass Sie und Ihre Mitreisenden sich ordnungsgemäß verhalten. Sie haben jederzeit sicherzustellen, dass Sie und Ihre Mitreisenden die Richtlinien und Verfahren des Schiffs einhalten, Anordnungen und Anweisungen des Schiffskapitäns, von Offizieren und Expeditionsmitarbeitern sowie des medizinischen Personals Folge leisten und dass durch Ihr Verhalten die Sicherheit des Schiffs nicht beeinträchtigt und andere Passagiere nicht gefährdet oder belästigt werden. Auf dem Schiff hat der Kapitän das Sagen über das Schiff und seine Passagiere, solange sich diese an Bord befinden. Der Kapitän kann einen Passagier verweigern an Bord zu gehen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass der betreffende Passagier nicht reisefähig ist oder möglicherweise eine Gefahr für das Schiff, die Besatzung oder die Passagiere darstellen könnte. Dasselbe gilt für Flugzeuge, wo der Pilot das Sagen hat. Wir behalten uns vor, für Schäden, die uns oder mit uns verbundenen Unternehmen durch Ihr Verhalten oder das Verhalten Ihrer Mitreisenden entstanden sind, Entschädigung von Ihnen zu verlangen. Bei solchen Kosten kann es sich beispielsweise um Kosten für Umwege des Schiffs, Kosten für Verzögerungen oder Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigtem Eigentum handeln. Für den Fall, dass Ihr Verhalten oder das Verhalten Ihrer Mitreisenden nach begründeter Auffassung des Kapitäns, des Piloten oder einer sonstigen Autoritätsperson andere stört oder verärgert bzw. stören oder verärgern könnte oder Sie selbst oder andere gefährdet, oder wenn Sie oder Mitreisende von Ihnen Sachschäden verursacht haben oder verursachen könnten, behalten wir uns vor, den Vertrag mit Ihnen und Ihre Reiseleistungen insgesamt oder teilweise zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung zahlen wir keine Erstattungen, keinen Schadensersatz, keine Entschädigung, keine Kosten oder sonstigen Aufwendungen und keine sonstigen Beträge gleich welcher Art. Außerdem trifft uns keine weitergehende Haftung für Sie und Ihre Mitreisenden, beispielsweise im Hinblick auf die Unterstützung bei der Rückreise. Sie verpflichten sich, uns und/oder mit uns verbundene Unternehmen von allen Ansprüchen, die gegen uns und/oder mit uns verbundene Unternehmen geltend gemacht werden, wenn Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen oder von Ihren Mitreisenden Schäden, Verzögerungen oder Umwege verursachen, vollständig freizustellen und dagegen schadlos zu halten...
Verhalten. 11.4. Sie und Ihre Mitreisenden stimmen zu: • darauf zu achten, dass die Unterkunft sauber und ordentlich bleibt; • die Unterkunft in vergleichbarem Zustand zu hinterlassen, in dem Sie sie bei Ankunft vorgefundenhaben; • sich während Ihres Aufenthalts in der Unterkunft jederzeit gesetzeskonform zu verhalten; • sich nicht asozial zu verhalten, keine Ruhestörung zu verursachen und sich nicht so zu verhalten, dass das Vergnügen anderer gestört oder beeinträchtigt wird; • die Unterkunft nicht für illegale oder kommerzielle Zwecke zu nutzen; • die Unterkunft nicht ganz oder teilweise zu vermieten und nicht zu gestatten, dass andere Personen als die, die wir namens des Eigentümers als Mitreisende akzeptiert haben, in der Unterkunft verbleiben.
Verhalten. 15.1 Der Passagier erklärt sich damit einverstanden, die Geschäftsbedingungen des Beförderers sowie alle Anweisungen und Befehle des Kapitäns und der Schiffsoffiziere einzuhalten. Zu jedem Zeitpunkt ist die Entscheidung des Vertreters des Beförderers endgültig in allen Angelegenheiten, die die Sicherheit und das Wohlbefinden im Rahmen der Kreuzfahrt gefährden könnten. Durch die Buchung beim Veranstalter erklären sich die Passagiere und die berechtigten Mitglieder ihrer Partei damit einverstanden, die Autorität des Vertreters des Beförderers anzuerkennen. Der Passagier und seine Mitreisenden müssen zu jeder Zeit die Gesetze, Zoll-, Devisen- und Drogenbestimmungen aller besuchten Länder strikt einhalten. Sollte der Passagier während der Kreuzfahrt die oben genannten Bestimmungen nicht einhalten oder rechtswidrige Handlungen begehen oder wenn der Vertreter des Beförderers der Ansicht ist, dass die Passagiere oder jemand, der sich in ihrer Partei befindet, eine Gefahr, ein Leid oder Ärger verursacht oder verursachen kann, so kann der Beförderer die Reisearrangements dieses Passagiers oder bestimmter Passagiere ohne jegliche Haftung seitens des Beförderers kündigen, und der Passagier hat keinen Anspruch auf Erstattung für nicht in Anspruch genommene oder verpasste Dienstleistungen oder für Kosten, die sich aus der Beendigung der Reisearrangements ergeben.
Verhalten. Während der Dauer dieses Consultingvertragen darf sich der Consultant nicht in die politischen und religiösen Angelegenheiten des Landes einmischen und muss auch dafür Sorge tragen, dass sein ausländisches Personal dies nicht tut.
Verhalten. (1) Nutzer haben sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder der Nutzer zum Verlassen des Fahrzeuges aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten nicht erstattet. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Untersagt sind insbesondere: • Rauchen von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten; • Mitführen von Flüssigkeiten, es sei denn in korrekten und versiegelten Behältern, die jederzeit stabil verstaut und / oder vom Nutzer festgehalten werden können. • Verteilen von Druckerzeugnissen und Angeboten zum Verkauf von Waren ohne Erlaubnis der DVB o Sammeln und Betteln o Missbrauch oder Beschädigung von Geräten oder Beschlägen am Fahrzeug o Tragen oder Verwenden von Rollerblades, Skates oder ähnlich ungeeigneten Fußbekleidungen. Xxxxxx wenden sich bitte umgehend an das Fahrpersonal, wenn: • sie während der Fahrt Verletzungen erleiden oder wenn sie sich während der Fahrt unwohl fühlen; in Notfällen organisiert das Fahrpersonal medizinische Hilfe. • sie verdächtige Gegenstände oder Verhaltensweisen beobachten.
Verhalten. Der Teilnehmer hat sich während der Veranstaltungen im Fahrsicherheitszentrum diszipli- niert zu verhalten. Alle Wege und Strecken auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheits- zentrums Nordbayern sind mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Aufmerk- samkeit zu befahren. Insbesondere sind die Anweisungen des Kursleiters zu befolgen.
Verhalten. (1) Das Fahrpersonal hat in seinem Verhalten stets die Grundsätze eines sicheren Be- triebs sicherzustellen. Dies umfasst sowohl die Anforderungen der allgemeinen Ver- kehrssicherheit als auch den Umgang bzw. die Bereinigung von Konfliktsituationen.
Verhalten. 11. Mitarbeiter und Studenten gehen sorgfältig mit Daten um. Daten, die für eine richtige Ausführung von Betriebs- und Unterrichtsprozessen notwendig sind, werden gemäß den dafür geltenden Verfahren festgelegt. Sie sind einsichtig und kontrollierbar für diejenigen, die ein direktes Interesse an diesen Daten haben.
Verhalten. 12.1 Wir behalten uns das Recht vor, Sie als Kundin bzw. Kunden abzulehnen bzw. unsere geschäftlichen Beziehungen zu Ihnen abzubrechen, wenn wir oder eine andere berechtigte Person der Meinung sind, dass Ihr Verhalten Unruhe stiftet, unnötige Unannehmlichkeiten verursacht, bedrohlich oder beleidigend ist, dass Sie Eigentum zerstören, andere Reisende, unsere Mitarbeiter oder Vermittler verärgern, belästigen, stören oder einem Risiko oder einer Gefahr aussetzen, und zwar auf telefonischem oder schriftlichem Weg oder persönlich.