Verhalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich gegenüber Arbeitnehmern in korrekter Weise zu verhalten.
Verhalten. Wenn Sie Reiseleistungen bei uns buchen, akzeptieren Sie die Verantwortung dafür, dass Sie und Ihre Mitreisenden sich ordnungsgemäß verhalten. Sie haben jederzeit sicherzustellen, dass Sie und Ihre Mitreisenden die Richtlinien und Verfahren des Schiffs einhalten, Anordnungen und Anweisungen des Schiffskapitäns, von Offizieren und Expeditionsmitarbeitern sowie des medizinischen Personals Folge leisten und dass durch Ihr Verhalten die Sicherheit des Schiffs nicht beeinträchtigt und andere Passagiere nicht gefährdet oder belästigt werden. Auf dem Schiff hat der Kapitän das Sagen über das Schiff und seine Passagiere, solange sich diese an Bord befinden. Der Kapitän kann einen Passagier verweigern an Bord zu gehen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass der betreffende Passagier nicht reisefähig ist oder möglicherweise eine Gefahr für das Schiff, die Besatzung oder die Passagiere darstellen könnte. Dasselbe gilt für Flugzeuge, wo der Pilot das Sagen hat. Wir behalten uns vor, für Schäden, die uns oder mit uns verbundenen Unternehmen durch Ihr Verhalten oder das Verhalten Ihrer Mitreisenden entstanden sind, Entschädigung von Ihnen zu verlangen. Bei solchen Kosten kann es sich beispielsweise um Kosten für Umwege des Schiffs, Kosten für Verzögerungen oder Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigtem Eigentum handeln. Für den Fall, dass Ihr Verhalten oder das Verhalten Ihrer Mitreisenden nach begründeter Auffassung des Kapitäns, des Piloten oder einer sonstigen Autoritätsperson andere stört oder verärgert bzw. stören oder verärgern könnte oder Sie selbst oder andere gefährdet, oder wenn Sie oder Mitreisende von Ihnen Sachschäden verursacht haben oder verursachen könnten, behalten wir uns vor, den Vertrag mit Ihnen und Ihre Reiseleistungen insgesamt oder teilweise zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung zahlen wir keine Erstattungen, keinen Schadensersatz, keine Entschädigung, keine Kosten oder sonstigen Aufwendungen und keine sonstigen Beträge gleich welcher Art. Außerdem trifft uns keine weitergehende Haftung für Sie und Ihre Mitreisenden, beispielsweise im Hinblick auf die Unterstützung bei der Rückreise. Sie verpflichten sich, uns und/oder mit uns verbundene Unternehmen von allen Ansprüchen, die gegen uns und/oder mit uns verbundene Unternehmen geltend gemacht werden, wenn Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen oder von Ihren Mitreisenden Schäden, Verzögerungen oder Umwege verursachen, vollständig freizustellen und dagegen schadlos zu halten...
Verhalten. Sie und Ihre Mitreisenden stimmen zu: • darauf zu achten, dass die Unterkunft sauber und ordentlich bleibt; • die Unterkunft in vergleichbarem Zustand zu hinterlassen, in dem Sie sie bei Ankunft vorgefundenhaben; • sich während Ihres Aufenthalts in der Unterkunft jederzeit gesetzeskonform zu verhalten; • sich nicht asozial zu verhalten, keine Ruhestörung zu verursachen und sich nicht so zu verhalten, dass das Vergnügen anderer gestört oder beeinträchtigt wird; • die Unterkunft nicht für illegale oder kommerzielle Zwecke zu nutzen; • die Unterkunft nicht ganz oder teilweise zu vermieten und nicht zu gestatten, dass andere Personen als die, die wir namens des Eigentümers als Mitreisende akzeptiert haben, in der Unterkunft verbleiben.
Verhalten. 15.1 Der Passagier erklärt sich damit einverstanden, die Geschäftsbedingungen des Beförderers sowie alle Anweisungen und Befehle des Kapitäns und der Schiffsoffiziere einzuhalten. Zu jedem Zeitpunkt ist die Entscheidung des Vertreters des Beförderers endgültig in allen Angelegenheiten, die die Sicherheit und das Wohlbefinden im Rahmen der Kreuzfahrt gefährden könnten. Durch die Buchung beim Veranstalter erklären sich die Passagiere und die berechtigten Mitglieder ihrer Partei damit einverstanden, die Autorität des Vertreters des Beförderers anzuerkennen. Der Passagier und seine Mitreisenden müssen zu jeder Zeit die Gesetze, Zoll-, Devisen- und Drogenbestimmungen aller besuchten Länder strikt einhalten. Sollte der Passagier während der Kreuzfahrt die oben genannten Bestimmungen nicht einhalten oder rechtswidrige Handlungen begehen oder wenn der Vertreter des Beförderers der Ansicht ist, dass die Passagiere oder jemand, der sich in ihrer Partei befindet, eine Gefahr, ein Leid oder Ärger verursacht oder verursachen kann, so kann der Beförderer die Reisearrangements dieses Passagiers oder bestimmter Passagiere ohne jegliche Haftung seitens des Beförderers kündigen, und der Passagier hat keinen Anspruch auf Erstattung für nicht in Anspruch genommene oder verpasste Dienstleistungen oder für Kosten, die sich aus der Beendigung der Reisearrangements ergeben.
15.2 Der Passagier muss alle Krankheiten und/oder Unfälle, an denen er beteiligt ist oder deren Zeuge er an Bord des Schiffes, der Gangway und/oder im Rahmen der Angebote geworden ist, unverzüglich einem Offizier des Beförderers melden und alle erforderlichen Dokumente ausfüllen und diese Erklärungen oder Hilfeleistungen den Schiffsoffizieren bereitstellen, wenn sie von ihnen und/oder Vollstreckungsbehörden und/oder Regierungsbehörden angefordert werden. Der Beförderer übernimmt keinerlei Haftung für einen Anspruch aufgrund von Krankheit oder Verletzung, den der Passagier nicht einem Offizier des Schiffes gemeldet hat, solange sich der Passagier an Bord des Schiffes befand.
15.3 Ausgaben jeglicher Art, einschließlich Geldbußen oder Strafen oder Zölle oder andere Abgaben, die dem Beförderer entstehen und auf die Nichteinhaltung der Vorschriften des Schiffes oder einer Regierung oder einer Behörde seitens des Passagiers zurückzuführen sind, werden von dem Passagier dem Beförderer auf Anforderung gezahlt.
15.4 Der Passagier haftet gegenüber dem Beförderer und entschädigt ihn für alle Verluste, Schäden oder Verzög...
Verhalten. Der Teilnehmer hat sich während der Veranstaltungen im Fahrsicherheitszentrum diszipli- niert zu verhalten. Alle Wege und Strecken auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheits- zentrums Nordbayern sind mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Aufmerk- samkeit zu befahren. Insbesondere sind die Anweisungen des Kursleiters zu befolgen.
Verhalten. Während der Dauer dieses Consultingvertragen darf sich der Consultant nicht in die politischen und religiösen Angelegenheiten des Landes einmischen und muss auch dafür Sorge tragen, dass sein ausländisches Personal dies nicht tut.
Verhalten. (1) Nutzer haben sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder der Nutzer zum Verlassen des Fahrzeuges aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten nicht erstattet. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Untersagt sind insbesondere: • Rauchen von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten; • Mitführen von Flüssigkeiten, es sei denn in korrekten und versiegelten Behältern, die jederzeit stabil verstaut und / oder vom Nutzer festgehalten werden können. • Verteilen von Druckerzeugnissen und Angeboten zum Verkauf von Waren ohne Erlaubnis der DVB o Sammeln und Betteln o Missbrauch oder Beschädigung von Geräten oder Beschlägen am Fahrzeug o Tragen oder Verwenden von Rollerblades, Skates oder ähnlich ungeeigneten Fußbekleidungen. Xxxxxx wenden sich bitte umgehend an das Fahrpersonal, wenn: • sie während der Fahrt Verletzungen erleiden oder wenn sie sich während der Fahrt unwohl fühlen; in Notfällen organisiert das Fahrpersonal medizinische Hilfe. • sie verdächtige Gegenstände oder Verhaltensweisen beobachten.
(2) Die DVB behält sich vor, eine Reinigungspauschale gemäß § 4 Abs. 8 der Beförderungsbedingungen des VVO, zu berechnen, wenn ein Nutzer den Fahrzeug-Innenraum über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verschmutzt. Dem Nutzer bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht in der Höhe entstanden ist bzw. wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Das Recht der DVB zur Geltendmachung eines die Pauschale übersteigenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
Verhalten. Alle Räume und das komplette Inventar des FabLab Zug sind durch die Mitglieder sorgsam und schonend zu behandeln. Jede Nutzung, für die das entsprechende Gerät nicht bestimmt ist, ist untersagt. Jede mutwillige oder fahrlässige Beschädigung wird dem jeweiligen Mitglied in Rechnung gestellt. Die Kosten für normalen Verschleiss bei bestimmungsgemässem Gebrauch werden vom FabLab Zug getragen. Xxxxx hat sich so zu verhalten, dass der Betrieb nicht beeinträchtigt wird. Andere Personen dürfen weder gefährdet, noch belästigt werden. Essen und Trinken sind im FabLabZug nur an den dafür bezeichneten Orten erlaubt. Bei der Nutzung der Geräte und Werkzeugen sind sämtliche schriftlichen Vorgaben des FabLab Zug zu befolgen. Den Anweisungen von FabLab Managern und Vorstandsmitgliedern ist Folge zu leisten. Dies gilt auch für schriftliche Gebrauchsanweisungen, Werkstattregeln, Bedien- und Sicherheitshinweise. Wer feststellt, dass ein Gerät, ein Werkzeug oder ein anderer Gegenstand des FabLab Zugs beschädigt, defekt oder nicht mehr vollkommen funktionstüchtig ist, muss dies unverzüglich dem FabLab Manager melden.
Verhalten. Alle das Verfahren betreffenden Entscheidungen werden im Konsens getroffen. Der Mediator sorgt dafür, dass eine maximale Transparenz über das Verfahren sichergestellt wird. Die Medianden werden während der Mediation eskalierende Maßnahmen wie die Fortführung oder Einleitung eines Gerichtsverfahrens, die Veränderung von abgestimmten Zahlungsvorgängen oder Forderungen, die Hinzuziehung weiterer Berater, Mediatoren oder Therapeuten nur nach vorheriger Information der Mediatoren durchführen. Wenn ein Termin abgesagt werden muss, werden die Parteien den Mediator und gegebenenfalls die Gegenseite rechtzeitig informieren.
Verhalten. A Der Aussteller wird: - sich während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten an die angemessenen Anweisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter, Agenten und Subunternehmer, sowie die des Managements der Räumlichkeiten, seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten halten; - sich an alle Vorschriften halten, die von Zeit zu Zeit durch den Veranstalter in Bezug auf die Durchführung der Veranstaltung verhängt werden; - die an den Stand angrenzenden Gänge und Gehwege der Veranstaltung frei von allen Hindernissen halten; - keine öffentlichen Ansagen machen oder zulassen, außer innerhalb des Veranstaltungsstandes; insbesondere dürfen keine Lautsprechanlagen verwendet werden bzw. deren Nutzung darf nicht zugelassen werden; - keine Demonstrationen oder Ereignisse inszenieren, die Belästigung oder Behinderung in Gängen oder angrenzenden bzw. gegenüberliegenden Ständen verursachen. Wenn Musik erforderlich ist, müssen alle Details an den Veranstalter in schriftlicher Form eingereicht werden, und der Aussteller trägt Verantwortung für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung von GEMA und anderen relevanten Körperschaften (oder ggf. deren Nachfolgern oder Stellvertretern); der Aussteller darf keine Filme aufführen, übermäßigen Lärm verursachen oder audiovisuelle Medien verwenden, die geeignet sind, benachbarte Stände zu stören. Aussteller können im Interesse der Veranstaltung aufgefordert werden, solche Aktivitäten zu unterlassen. Schallprobleme können durch die Verwendung einer schalldichten Kabine zur Zufriedenheit des Veranstalters gelöst werden; - keine Wettbewerbe durchführen oder Preise bzw. Auszeichnungen auf der Messe ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters anbieten; - es dem Veranstalter, seinen Mitarbeitern, Vertretern und Subunternehmern ermöglichen, zum Zwecke des Zugangs zu allen Teilen der Räumlichkeiten, den Veranstaltungsstand zu passieren; und - sicherstellen, dass alle seine Mitarbeiter, Agenten, Subunternehmer und/oder eingeladene Personen den Vorschriften des Veranstalters (inklusive bzgl. des Feuerschutzes) Folge leisten; - nichts in den Räumlichkeiten unternehmen, was einen Gesetzesverstoß oder eine Verletzung einer Verordnung oder eines Verhaltenskodexes darstellt; - keine Schäden an den Räumlichkeiten oder dem Stand verursachen oder erlauben, insbesondere keine Nägel, Schrauben oder ähnliches anbringen; - Anspruch darauf haben, seinen Stand gemäß seinen Spezifikationen mit spezieller Be...