Common use of Allgemeine Angaben zum Anlagefonds Clause in Contracts

Allgemeine Angaben zum Anlagefonds. Der SF Property Securities Fund (nachfolgend Anlagefonds) ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "Übrige Fonds für traditionelle Anlagen" gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006. Der Fondsvertrag wurde von der Swiss Finance & Property Funds AG als Fondsleitung aufge- stellt und mit Zustimmung der Credit Suisse AG, Zürich, als damalige Depotbank der Eidgenössischen Finanz- marktaufsicht FINMA unterbreitet und von dieser erstmals am 31. Oktober 2006 genehmigt. Der Anlagefonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung ver- pflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Anlagefonds zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Auf- gaben am Fondsvertrag teil. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmi- gung der Aufsichtsbehörde jederzeit weitere Anteilsklassen zu schaffen sowie bestehende aufzuheben oder zu vereinigen. Es bestehen zurzeit die folgenden Anteilsklassen „A“, „R“, „I", „N“, „S“ „V” und „X“ mit folgenden Charakteris- tika: − Anteile der Klasse „A“ sind ausschüttende Anteile. Es bestehen keine Vorschriften betreffend Mindest- anlage und –bestand. Anteile der Klasse „A“ werden in der Rechnungseinheit des Anlagefonds aus- gegeben und zurückgenommen. Anteile der Klasse „A“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse „R“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der erstmaligen Mindestanlage, des Mindestbestandes und der Kostenstruktur von der Klasse „A“. Die erstmalige Min- destanlage der Klasse „R“ beträgt CHF 1'000'000. Der Mindestbestand der Anteile der Klasse „R“, der durch den Anleger gehalten werden muss, beträgt CHF 750'000. Wird dieser Mindestbestand unter- schritten, kann die Fondsleitung einen Wechsel in eine andere Anteilsklasse veranlassen. Anteile der Klasse „R“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse „I“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der erstmaligen Mindestanlage, des Mindestbestandes und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die erstmalige Mindestanlage der Klasse „I“ beträgt CHF 5'000'000. Der Mindestbestand der Anteile der Klasse „I“, SF Property Securities Fund der durch den Anleger gehalten werden muss, beträgt CHF 4’000'000. Wird dieser Mindestbestand unterschritten, kann die Fondsleitung einen Wechsel in eine andere Anteilsklasse veranlassen. Anteile der Klasse „I“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse „N“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Klasse „A“. Die Anteile der Klasse „N“ stehen nur Anlegern offen, die über einen Vertriebspartner der Swiss Finance & Property Funds AG investieren. Realisierte Ka- pitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „N“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Anteile der Klasse „N“ können nur von Vertriebsträgern angeboten werden, sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit Swiss Finance & Property Funds AG betreffend die Klasse „N“ besteht. − Anteile der Klasse „S“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Klasse „A“. Die Anteile der Klasse „S“ stehen nur Anlegern offen, die über das Tracker Zertifikat der Bank X. Xxxxx Sarasin AG, ISIN CH0224648961 oder über das Tracker Zertifikat der Bank Xxxxxx Xxxx & Co. Ltd., ISIN CH0322608206, indirekt in die „S“ Klasse investiert sind oder qualifizierten Anlegern gemäss Art. 10 Abs. 3, 3bis und 3ter KAG, welche einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag, einen schriftlichen Beratungsvertrag, eine schriftliche In- vestitionsvereinbarung oder einen ähnlichen schriftlichen Vertrag mit der Baloise Asset Management AG abgeschlossen haben. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rech- ten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „S“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse «V» sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die Anteile der Klasse «V» stehen Kunden von Vermögensverwaltern nach Art. 17 Abs. 1 FINIG offen, sofern die Vermögensverwalter mit der Swiss Finance & Property Funds AG einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben und sofern deren Kunden mit dem Vermögensverwalter eine vertragliche Vereinbarung (z.B. individuelle diskretionäre Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsmandate) abgeschlossen haben. − Anteile der Klasse „X“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die Anteile der Klasse „X“ stehen nur Anlegern offen, die über einen Vertriebspartner der Swiss Finance & Property Funds AG investieren. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „X“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Bei der Klasse „X“ wird keine Verwal- tungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben (§ 19 Ziff.1 des Fondsvertrages). Folglich wird die Fondsleitung für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb nicht über die Verwal- tungskommission, sondern über eine Vergütung entschädigt, die in einer schriftlichen Kooperations- vereinbarung zwischen der Fondsleitung und dem Vertriebsträger festgelegt und im Rahmen eines schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrages zwischen dem Anleger auf der einen Seite und dem Vertriebsträger auf der anderen Seite festgelegt und erhoben wird. Anteile der Klasse „X“ können nur von Vertriebsträgern angeboten werden, sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit Swiss Finance & Property Funds AG besteht.

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Samples: Fondsvertrag

Allgemeine Angaben zum Anlagefonds. Der SF Property Securities Fund (nachfolgend Anlagefonds) ZKB Platinum ETF ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "Übrige Fonds für traditionelle tradi- tionelle Anlagen" gemäss dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 20062006 (KAG). Der Fondsvertrag wurde erstmals am 29. Xxxx 2007 von der Swiss Finance & Property Funds AG als Fondsleitung aufge- stellt und mit Zustimmung der Credit Suisse AG, Zürich, als damalige Depotbank der Eidgenössischen Finanz- marktaufsicht FINMA unterbreitet und von dieser erstmals am 31. Oktober 2006 Bankenkom- mission genehmigt. Der Anlagefonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung ver- pflichtetFondslei- tung verpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Anlagefonds Anlage- fonds zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig selbstän- dig und im eigenen in eigenem Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Auf- gaben Aufgaben am Fondsvertrag teil. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmi- gung Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit weitere verschiedene Anteilsklassen zu schaffen sowie bestehende schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Es bestehen zurzeit die folgenden Anteilsklassen, die dem gesamten Anlegerpublikum offen stehen: - AA Klasse: Sie lautet auf die Rechnungswährung und wird nur aufgelegt, wenn die Rech- nungswährung nicht auf Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR), Pfund Sterling (GBP) oder US- Dollar (USD) lautet. Die Anlagen in Platin, die gemäss § 16 Ziff. 2 des Fondsvertrages in US- Dollar (USD) bewertet werden, und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf die Rechnungswährung lauten, werden nicht währungsbesichert. Die Erträge werden ausge- schüttet (vgl. § 22 des Fondsvertrages). - AA CHF Klasse: Sie lautet auf die Referenzwährung Schweizer Franken (CHF), die gleichzeitig die Rechnungseinheit des Anlagefonds ist. Die Anlagen in Platin, die gemäss § 16 Ziff. 2 des Fondsvertrages in US-Dollar (USD) bewertet werden, und allfällige Guthaben und Forderun- gen, die nicht auf Schweizer Franken lauten, werden nicht währungsbesichert. - AA USD Klasse: Sie lautet auf die Referenzwährung US-Dollar (USD). Die Anlagen in Platin, die gemäss § 16 Ziff. 2 des Fondsvertrages in US-Dollar (USD) bewertet werden, und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf den US-Dollar lauten, werden nicht währungsbe- sichert. - AA EUR Klasse: Sie lautet auf die Referenzwährung Euro (EUR). Die Anlagen in Platin, die gemäss § 16 Ziff. 2 des Fondsvertrages in US-Dollar (USD) bewertet werden, und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf den Euro lauten, werden nicht währungsbesichert. - AA GBP Klasse: Sie lautet auf die Referenzwährung Pfund Sterling (GBP). Die Anlagen in Platin, die gemäss § 16 Ziff. 2 des Fondsvertrages in US-Dollar (USD) bewertet werden, und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf den Pfund Sterling lauten, werden nicht währungsbesichert. - AAH CHF Klasse: Sie lautet auf die Referenzwährung Schweizer Franken (CHF), die gleichzei- tig die Rechnungseinheit des Anlagefonds ist. Die Anlagen in Platin, die gemäss § 16 Ziff. 2 des Fondsvertrages in US-Dollar (USD) bewertet werden, und allfällige Guthaben und Forde- rungen, die nicht auf Schweizer Franken lauten, werden gegen diesen währungsbesichert. - AAH USD Klasse: Sie lautet auf die Referenzwährung US-Dollar (USD). Allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf den US-Dollar lauten, werden gegen diesen währungsbesi- chert. Die Anlagen in Platin werden gemäss § 16 Ziff. 2 bereits in US-Dollar (USD) bewertet. - AAH EUR Klasse: Sie lautet auf die Referenzwährung Euro (EUR). Die Anlagen in Platin, die gemäss § 16 Ziff. 2 des Fondsvertrages in US-Dollar (USD) bewertet werden, und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf den Euro lauten, werden gegen diesen währungs- besichert. - AAH GBP Klasse: Sie lautet auf die Referenzwährung Pfund Sterling (GBP). Die Anlagen in Platin, die gemäss § 16 Ziff. 2 des Fondsvertrages in US-Dollar (USD) bewertet werden, und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf den Pfund Sterling lauten, werden gegen diesen währungsbesichert. Alle Anteilsklassen „A“sind Ausschüttungsklassen, „R“wobei aufgrund der Anlagen nicht mit effektiven Ausschüttungen zu rechnen ist. Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausge- schlossen werden, „Idass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet (insbesondere aus Währungsabsicherungsgeschäften), auch wenn Kosten grundsätzlich nur derje- nigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt. Die bei den Anteilsklassen im Namen erscheinende Währung ist die Währung, in der der Netto- inventarwert ausgedrückt wird, nicht aber die Währung, auf die die Anlagen lauten. Platin verfügt über keine Nennwährung. Anteilsklassen mit der Bezeichnung ", „N“, „S“ „V” und „X“ mit folgenden Charakteris- tika: − Anteile der Klasse „A“ H" sind ausschüttende Anteile. Es bestehen keine Vorschriften betreffend Mindest- anlage und –bestandwährungsabgesicherte Anteilsklassen. Anteile der Klasse „A“ mit der Ergänzung "H" sind Anteile, bei denen die Risikoaussetzung bzgl. Anlagewährungen bestmöglich gegen die jeweilige Referenzwährung abgesichert ist. Platin weist keine Nennwährung auf. Die Anlagen in Platin werden jedoch gemäss § 16 Ziff. 2 des Fondsvertrages in US-Dollar (USD) bewertet. Bei den Anteilsklassen, die nicht auf die Referenzwährung US-Dollar lauten, besteht in- soweit auch bei Anlagen in Platin für die Anleger ein Währungsrisiko, welches bei den währungs- besicherten Anteilsklassen bestmöglich abgesichert wird. Zur Absicherung der währungsbesicherten Anteilsklassen können Devisen– und Devisenterminge- schäfte eingesetzt werden. Marktwertveränderungen können vorübergehend zu Über- oder Unter- besicherungen führen. Eine Über- oder Unterbesicherung wird unter dem Gesichtspunkt der Kos- tenoptimierung im Sinne der Anlegerinteressen ausgeglichen. Da keine laufende umfassende Absi- cherung erfolgen muss, kann ein Wertverlust aufgrund von Wechselkursschwankungen nicht aus- geschlossen werden. Die Währungsabsicherung ist in der Rechnungseinheit des Anlagefonds aus- gegeben und zurückgenommenRegel mit laufenden Kosten verbunden. Anteile Da Anteilsklassen keine segmentierten Vermögen darstellen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Währungsabsicherungsgeschäfte, welche für eine bestimmte Anteilsklasse getätigt wurden, im Extremfall den Inventarwert der Klasse „A“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse „R“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der erstmaligen Mindestanlage, des Mindestbestandes und der Kostenstruktur von der Klasse „A“anderen Anteilsklassen negativ beeinflussen können. Die erstmalige Min- destanlage der Klasse „R“ beträgt CHF 1'000'000. Der Mindestbestand der Anteilsinhaber können jederzeit den Umtausch ihrer Anteile der Klasse „R“, der durch den Anleger gehalten werden muss, beträgt CHF 750'000. Wird dieser Mindestbestand unter- schritten, kann die Fondsleitung einen Wechsel in eine andere Anteilsklasse veranlassen. Anteile der Klasse „R“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse „I“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der erstmaligen Mindestanlage, des Mindestbestandes und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die erstmalige Mindestanlage der Klasse „I“ beträgt CHF 5'000'000. Der Mindestbestand der Anteile der Klasse „I“, SF Property Securities Fund der durch den Anleger gehalten werden muss, beträgt CHF 4’000'000. Wird dieser Mindestbestand unterschritten, kann die Fondsleitung einen Wechsel in eine andere Anteilsklasse veranlassen. Anteile der Klasse „I“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse „N“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Klasse „A“. Die Anteile der Klasse „N“ stehen nur Anlegern offen, die über einen Vertriebspartner der Swiss Finance & Property Funds AG investieren. Realisierte Ka- pitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „N“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Anteile der Klasse „N“ können nur von Vertriebsträgern angeboten werden, sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit Swiss Finance & Property Funds AG betreffend die Klasse „N“ besteht. − Anteile der Klasse „S“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Klasse „A“. Die Anteile der Klasse „S“ stehen nur Anlegern offen, die über das Tracker Zertifikat der Bank X. Xxxxx Sarasin AG, ISIN CH0224648961 oder über das Tracker Zertifikat der Bank Xxxxxx Xxxx & Co. Ltd., ISIN CH0322608206, indirekt in die „S“ Klasse investiert sind oder qualifizierten Anlegern gemäss Art. 10 Abs. 3, 3bis und 3ter KAG, welche einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag, einen schriftlichen Beratungsvertrag, eine schriftliche In- vestitionsvereinbarung oder einen ähnlichen schriftlichen Vertrag mit der Baloise Asset Management AG abgeschlossen haben. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rech- ten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „S“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse «V» sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die Anteile der Klasse «V» stehen Kunden von Vermögensverwaltern nach Art. 17 Abs. 1 FINIG offen, sofern die Vermögensverwalter mit der Swiss Finance & Property Funds AG einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben und sofern deren Kunden mit dem Vermögensverwalter eine vertragliche Vereinbarung (z.B. individuelle diskretionäre Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsmandate) abgeschlossen haben. − Anteile der Klasse „X“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die Anteile der Klasse „X“ stehen nur Anlegern offen, die über einen Vertriebspartner der Swiss Finance & Property Funds AG investieren. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „X“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Bei der Klasse „X“ wird keine Verwal- tungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben (§ 19 Ziff.1 des Fondsvertrages). Folglich wird die Fondsleitung für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb nicht über die Verwal- tungskommission, sondern über eine Vergütung entschädigt, die in solche einer schriftlichen Kooperations- vereinbarung zwischen der Fondsleitung und dem Vertriebsträger festgelegt und im Rahmen eines schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrages zwischen dem Anleger anderen Anteils- klasse auf der einen Seite und dem Vertriebsträger auf Grundlage des Nettoinventarwertes der anderen Seite festgelegt und erhoben wird. Anteile der Klasse „X“ können nur von Vertriebsträgern angeboten werden, sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit Swiss Finance & Property Funds AG bestehtbeiden betroffenen Anteilsklassen beantra- gen.

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Samples: Prospekt Mit Integriertem Fondsvertrag

Allgemeine Angaben zum Anlagefonds. Der SF Property Securities Fund (nachfolgend Anlagefonds) SaraSelect ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "Übrige „übrige Fonds für traditionelle Anlagen" gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006. Der Fondsvertrag wurde von der Swiss Finance & Property Funds J. Safra Sarasin Investmentfonds AG als Fondsleitung aufge- stellt aufgestellt und mit Zustimmung der Credit Suisse AG, Zürich, Bank X. Xxxxx Sarasin AG als damalige Depotbank der damaligen Eidgenössischen Finanz- marktaufsicht FINMA Bankenkommission (neu Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA) unterbreitet und von dieser erstmals am 3113. Oktober 2006 Dezember 1995 genehmigt. Der Anlagefonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung ver- pflichtetverpflichtet, den Anleger Anleger1 nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Anlagefonds zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Auf- gaben Aufgaben am Fondsvertrag teil. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmi- gung Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit weitere verschiedene Anteilsklassen zu schaffen sowie bestehende schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Es bestehen zurzeit die folgenden Anteilsklassen folgende Anteilsklassen: AP CHF dist“, „RI CHF dist“, „I"M CHF dist“, “M CHF acc”, „NC CHF dist, . Alle zurzeit ausgegebenen Anteilsklassen mit dem Zusatz S“ „V” und „X“ mit folgenden Charakteris- tika: − Anteile der Klasse „Adist“ sind ausschüttende Anteileausschüttend. Es Jene Anteilsklasse mit dem Zusatz „acc“ ist thesaurierend. Die Anteilsklassen 1 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z.B. Anlegerinnen und Anleger, unterscheiden sich in den Voraussetzungen für den Erwerb und in der Kostenstruktur (vgl. Ziff. 5.3). Für den Erwerb der Anteilsklasse „P CHF dist“ bestehen keine speziellen Vorschriften betreffend Mindest- anlage und –bestand. Anteile hinsichtlich Mindestanlage oder besonderer qualifizierender Merkmale der Klasse „A“ werden in der Rechnungseinheit des Anlagefonds aus- gegeben und zurückgenommen. Anteile der Klasse „A“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse „R“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der erstmaligen Mindestanlage, des Mindestbestandes und der Kostenstruktur von der Klasse „A“Anleger. Die erstmalige Min- destanlage der Klasse Anteilsklasse RI CHF distbeträgt CHF 1'000'000. Der Mindestbestand der Anteile der Klasse „R“, der durch den Anleger gehalten werden muss, beträgt CHF 750'000. Wird dieser Mindestbestand unter- schritten, kann die Fondsleitung einen Wechsel in eine andere Anteilsklasse veranlassen. Anteile der Klasse „R“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse „I“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der erstmaligen Mindestanlage, des Mindestbestandes und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die erstmalige Mindestanlage der Klasse „I“ beträgt CHF 5'000'000. Der Mindestbestand der Anteile der Klasse „I“, SF Property Securities Fund der durch den Anleger gehalten werden muss, beträgt CHF 4’000'000. Wird dieser Mindestbestand unterschritten, kann die Fondsleitung einen Wechsel in eine andere Anteilsklasse veranlassen. Anteile der Klasse „I“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse „N“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Klasse „A“. Die Anteile der Klasse „N“ stehen nur Anlegern offen, die über einen Vertriebspartner der Swiss Finance & Property Funds AG investieren. Realisierte Ka- pitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „N“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Anteile der Klasse „N“ können nur von Vertriebsträgern angeboten werden, sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit Swiss Finance & Property Funds AG betreffend die Klasse „N“ besteht. − Anteile der Klasse „S“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Klasse „A“. Die Anteile der Klasse „S“ stehen nur Anlegern offen, die über das Tracker Zertifikat der Bank X. Xxxxx Sarasin AG, ISIN CH0224648961 oder über das Tracker Zertifikat der Bank Xxxxxx Xxxx & Co. Ltd., ISIN CH0322608206, indirekt in die „S“ Klasse investiert sind oder ist qualifizierten Anlegern gemäss Art. 10 Abs. 33 - 3ter KAG. Überdies besteht für die Anteilsklasse „I CHF dist“ ein Mindestinvestitionsbetrag für die Erstinvestition von 1 Mio. der Währung der entsprechenden Anteilsklasse, 3bis jedoch unabhängig davon, ob die Investition für eigene oder für fremde Rechnung erfolgt. Für allfällige Folgeinvestitionen bestehen keine Einschränkungen betreffend Investitionsbetrag. Die Anteilsklassen „M CHF dist“ und „M CHF acc“ sind vorbehalten für qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3 - 3ter KAG, die ein Vermögensverwaltungsmandat oder eine spezifische Vereinbarung, welche einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertragausdrücklich die Investition in diese Anteilsklasse vorsieht, einen schriftlichen Beratungsvertrag, eine schriftliche In- vestitionsvereinbarung oder einen ähnlichen schriftlichen Vertrag mit der Baloise Asset Management AG abgeschlossen haben. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rech- ten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „S“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse «V» sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die Anteile der Klasse «V» stehen Kunden von Vermögensverwaltern nach Art. 17 Abs. 1 FINIG offen, sofern die Vermögensverwalter mit der Swiss Finance & Property Funds AG einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben und sofern deren Kunden mit dem Vermögensverwalter eine vertragliche Vereinbarung (z.B. individuelle diskretionäre Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsmandate) abgeschlossen haben. − Anteile der Klasse „X“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die Anteile der Klasse „X“ stehen nur Anlegern offen, die über einen Vertriebspartner der Swiss Finance & Property Funds AG investieren. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „X“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Bei der Klasse „X“ wird keine Verwal- tungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben (§ 19 Ziff.1 des Fondsvertrages). Folglich wird die Fondsleitung für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb nicht über die Verwal- tungskommission, sondern über eine Vergütung entschädigt, die in einer schriftlichen Kooperations- vereinbarung zwischen der Fondsleitung und dem Vertriebsträger festgelegt und im Rahmen eines schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrages zwischen dem Anleger auf der einen Seite und dem Vertriebsträger auf der anderen Seite festgelegt und erhoben wird. Anteile der Klasse „X“ können nur von Vertriebsträgern angeboten werden, sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit Swiss Finance & Property Funds AG besteht.Bank

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Samples: Fondsvertrag

Allgemeine Angaben zum Anlagefonds. Der SF Property Securities Fund LGT (nachfolgend AnlagefondsCH) Premium Strategy GIM ist ein vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts mit besonderem Risiko der Art "«Übrige Fonds für traditionelle alternative Anlagen" » gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen Kapitalan- lagen vom 23. Juni 2006. Der Fondsvertrag wurde von der Swiss Finance & Property Credit Suisse Funds AG AG, Zürich, als Fondsleitung aufge- stellt aufgestellt und mit Zustimmung der Credit Suisse (Schweiz) AG, Zürich, als damalige Depotbank der Eidgenössischen Finanz- marktaufsicht FINMA Finanzmarktaufsicht («FINMA») unterbreitet und von dieser erstmals am 3127. Oktober 2006 genehmigtFebruar 2017 ge- nehmigt. Der Anlagefonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung ver- pflichtetverpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Anlagefonds zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Auf- gaben Aufgaben am Fondsvertrag teil. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmi- gung Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit weitere verschie- dene Anteilsklassen zu schaffen sowie bestehende schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Es bestehen zurzeit folgende Anteilsklassen: – die folgenden Anteilsklassen „A“Klasse ‹(CHF) B› mit der Referenzwährung Schweizer Franken ist thesaurierend und ist nur zugänglich für Anleger, „R“, „I", „N“, „S“ „V” welche Kunden der LGT-Gruppe sind. Die erstmalige Mindestanlage beträgt CHF 250’000 und „X“ mit folgenden Charakteris- tika: − Anteile die Anleger müssen jederzeit einen Mindestbe- stand gemäss der Tabelle am Ende des Prospekts halten. Die Klasse „A“ sind ausschüttende Anteile. Es bestehen keine Vorschriften betreffend Mindest- anlage und –bestand. Anteile der Klasse „A“ werden in kann gegenüber der Rechnungseinheit des Anlagefonds aus- gegeben (US-Dollar) ganz oder teilweise währungsbesichert werden; – die Klasse ‹(EUR) B› mit der Referenzwährung Euro ist thesaurie- rend und zurückgenommenist nur zugänglich für Anleger, welche Kunden der LGT- Gruppe sind. Anteile Die erstmalige Mindestanlage beträgt EUR 250’000 und die Anleger müssen jederzeit einen Mindestbestand gemäss der Tabelle am Ende des Prospekts halten. Die Klasse „A“ werden nicht verbrieftkann gegenüber der Rechnungseinheit des Anlagefonds (US-Dollar) ganz oder teil- weise währungsbesichert werden; – die Klasse ‹(GBP) B› mit der Referenzwährung Britisches Pfund ist thesaurierend und ist nur zugänglich für Anleger, sondern buchmässig geführtwelche Kunden der LGT-Gruppe sind. − Anteile Die erstmalige Mindestanlage beträgt GBP 250’000 und die Anleger müssen jederzeit einen Mindestbe- stand gemäss der Tabelle am Ende des Prospekts halten. Die Klasse „R“ sind ausschüttende Anteile kann gegenüber der Rechnungseinheit des Anlagefonds (US-Dollar) ganz oder teilweise währungsbesichert werden; – die Klasse ‹(USD) B› mit der Referenzwährung US-Dollar ist the- saurierend und ist nur zugänglich für Anleger, welche Kunden der LGT-Gruppe sind. Die erstmalige Mindestanlage beträgt USD 250’000 und die Anleger müssen jederzeit einen Mindestbe- stand gemäss der Tabelle am Ende des Prospekts halten; – die Klasse ‹(CHF) IM› mit der Referenzwährung Schweizer Franken ist thesaurierend und ist nur zugänglich für folgende Anleger, die Kunden der LGT-Gruppe sind: (i) institutionelle Anleger, die einen schriftlichen Vermögensverwaltungs-, Anlageberatungs-, Zusam- menarbeitsvertrag oder vergleichbaren Vertrag mit einer LGT-Grup- pengesellschaft abgeschlossen haben, (ii) Fondsprodukte oder fondsähnliche Produkte sowie Zertifikate mit LGT als Sponsor oder Promoter, (iii) Gesellschaften, an welchen die LGT Group Foundation direkt oder indirekt beteiligt ist, und (iv) Mitarbeiter einer LGT-Grup- pengesellschaft. Die erstmalige Mindestanlage beträgt CHF 25’000 und die Anleger müssen jederzeit einen Mindestbestand gemäss der Tabelle am Ende des Prospekts halten. Die Klasse kann gegenüber der Rechnungseinheit des Anlagefonds (US-Dollar) ganz oder teil- weise währungsbesichert werden. – die Klasse ‹(USD) IM› mit der Referenzwährung US-Dollar ist the- saurierend und ist nur zugänglich für folgende Anleger, die Kunden der LGT-Gruppe sind: (i) institutionelle Anleger, die einen schriftli- chen Vermögensverwaltungs-, Anlageberatungs-, Zusammenar- beitsvertrag oder vergleichbaren Vertrag mit einer LGT-Gruppenge- sellschaft abgeschlossen haben, (ii) Fondsprodukte oder fondsähnliche Produkte sowie Zertifikate mit LGT als Sponsor oder Promoter, (iii) Gesellschaften, an welchen die LGT Group Foundation direkt oder indirekt beteiligt ist, und (iv) Mitarbeiter einer LGT-Grup- pengesellschaft. Die erstmalige Mindestanlage beträgt USD 25’000 und die Anleger müssen jederzeit einen Mindestbestand gemäss der Tabelle am Ende des Prospekts halten. Die Anteilsklassen unterscheiden sich hinsichtlich der erstmaligen MindestanlageKostenstruktur be- züglich der in § 20 Ziff. 1 (Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens) genannten Maximalsätze der pauschalen Verwaltungs- kommission sowie, des Mindestbestandes falls anwendbar, bezüglich der Performance Fee. Als institutionelle Anleger im Sinne der obigen Klassen ‹(CHF) IM› und der Kostenstruktur von der Klasse „A“‹(USD) IM› gelten in- und ausländische: – beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen und Finanzintermediäre wie Banken, Wertpapierhäuser, Fondsleitungen; – private und öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen (inklusive Al- tersvorsorge), einschliesslich solcher supranationaler Organisationen (Pensionskassen, Anlagestiftungen, Freizügigkeitsstiftungen, Bank- stiftungen, etc.); – kollektive Kapitalanlagen; – Holding-, Investment-, Finanzgesellschaften oder operative Gesell- schaften; und – öffentlich-rechtliche Körperschaften aller Art. Die erstmalige Min- destanlage Mindestanlage muss im Zeitpunkt der Klasse „R“ beträgt CHF 1'000'000erstmaligen Zeich- nung erfüllt sein. Der Mindestbestand an Anteilen der Anteile der Klasse „R“jeweiligen Klasse, der welcher durch den Anleger gehalten werden mussmuss (Mindestbestand), beträgt CHF 750'000hat jeweils dem Wert zu entsprechen, welcher in der Tabelle am Ende des Pros- pekts festgehalten ist. Wird dieser Wenn der Mindestbestand unter- schrittenunterschritten wird, kann die Fondsleitung einen den Wechsel in eine andere Anteilsklasse für den Anleger zulässige An- teilsklasse veranlassen. Anteile der Klasse „R“ werden Markt- und performancebedingte Unterschreitun- gen des Mindestbestands führen nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse „I“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der erstmaligen Mindestanlage, des Mindestbestandes und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die erstmalige Mindestanlage der Klasse „I“ beträgt CHF 5'000'000. Der Mindestbestand der Anteile der Klasse „I“, SF Property Securities Fund der durch den Anleger gehalten werden muss, beträgt CHF 4’000'000. Wird dieser Mindestbestand unterschritten, kann die Fondsleitung einen zwangsweise zu einem Wechsel in eine andere Anteilsklasse veranlassen. Anteile der Klasse „I“ werden nicht verbrieftAnteilsklasse, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse „N“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Klasse „A“eine Unterschreitung nach einer Rücknahme durch den Anleger jedoch führt hierzu. Die Anteile sind grundsätzlich bei der Klasse „N“ stehen nur Anlegern offenDepotbank einzubuchen und zu ver- wahren. Sofern die Anteile nicht bei der Depotbank eingebucht und ver- wahrt werden, müssen die über einen Vertriebspartner die Anteile verwahrenden Verwahrstellen der Swiss Finance & Property Funds AG investierenDe- potbank schriftlich bestätigen, dass in Bezug auf ihre Kunden etwaige Einschränkungen gemäss § 6 Ziff. Realisierte Ka- pitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen 4 Fondsvertrag bzw. gemäss Tabelle am Ende des Prospekts eingehalten sind und Rechten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten dass diesbezügliche Änderungen mitgeteilt werden. Anteile der Klasse „N“ werden Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entspre- chend kann nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Anteile der Klasse „N“ können nur von Vertriebsträgern angeboten ausgeschlossen werden, sofern dass eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit Swiss Finance & Property Funds AG betreffend die Klasse „N“ besteht. − Anteile Anteilsklasse für Ver- bindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, auch wenn Kosten grund- sätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der Klasse „S“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Klasse „A“eine bestimmte Leistung zukommt. Die Anteile der Klasse „S“ stehen nur Anlegern offen, Beteiligung an einer Anteilsklasse des Anlagefonds kann aufgrund klas- senspezifischer Kostenbelastungen oder Ausschüttungen oder aufgrund anteilsklassenspezifischer Erträge unterschiedlich ausfallen und die über das Tracker Zertifikat der Bank X. Xxxxx Sarasin AG, ISIN CH0224648961 oder über das Tracker Zertifikat der Bank Xxxxxx Xxxx & Co. Ltd., ISIN CH0322608206, indirekt in die „S“ Klasse investiert sind oder qualifizierten Anlegern gemäss Art. 10 Abs. 3, 3bis und 3ter KAG, welche ver- schiedenen Anteilsklassen können deshalb einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag, einen schriftlichen Beratungsvertrag, eine schriftliche In- vestitionsvereinbarung oder einen ähnlichen schriftlichen Vertrag mit der Baloise Asset Management AG abgeschlossen haben. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rech- ten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „S“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. − Anteile der Klasse «V» sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die Anteile der Klasse «V» stehen Kunden von Vermögensverwaltern nach Art. 17 Abs. 1 FINIG offen, sofern die Vermögensverwalter mit der Swiss Finance & Property Funds AG einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben und sofern deren Kunden mit dem Vermögensverwalter eine vertragliche Vereinbarung (z.B. individuelle diskretionäre Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsmandate) abgeschlossen haben. − Anteile der Klasse „X“ sind ausschüttende Anteile und unterscheiden sich hinsichtlich der Ausschüt- tung und der Kostenstruktur von der Anteilklasse „A“. Die Anteile der Klasse „X“ stehen nur Anlegern offen, die über einen Vertriebspartner der Swiss Finance & Property Funds AG investieren. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten sowie Kapitalrückzahlungen können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteile der Klasse „X“ werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Bei der Klasse „X“ wird keine Verwal- tungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben (§ 19 Ziff.1 des Fondsvertrages). Folglich wird die Fondsleitung für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb nicht über die Verwal- tungskommission, sondern über eine Vergütung entschädigt, die in einer schriftlichen Kooperations- vereinbarung zwischen der Fondsleitung und dem Vertriebsträger festgelegt und im Rahmen eines schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrages zwischen dem Anleger auf der einen Seite und dem Vertriebsträger auf der anderen Seite festgelegt und erhoben wird. Anteile der Klasse „X“ können nur von Vertriebsträgern angeboten werden, sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit Swiss Finance & Property Funds AG bestehtunterschiedlichen Netto- inventarwert pro Anteil aufweisen.

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