Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Musterklauseln

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss. Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Richtlinien der Deutsche Fußball Liga e.V (DFL) zur Bewertung, Gliederung und die zusätzlich ge- forderten Erläuterungen entsprechend der Lizenzierungsordnung (LO) zu beachten. Die Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA ist eine mittelgroße Kapitalge- sellschaft im Sinne des § 267 HGB. Zur Klarheit und Übersichtlichkeit wurden Angaben für einzelne Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft wurde am 19. Juli 2019 gegründet. Die Vorjahreswerte der Gewinn- und Ver- lustrechnung beziehen sich daher auf den Zeitraum vom 19. Juli 2019 bis 30. Juni 2020.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsge- setzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des Aktien-Gesetzes beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Die posterXXL AG ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde durch den Vorstand am 16.05.2012 geändert, da die Einstellung in die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 2 AktG nachgeholt wurde. Dementsprechend wurden in der Bilanz die Posten „Gewinnrücklagen“ und „Bilanzgewinn“, in der Gewinn- und Verlustrechnung die Posten „Einstellung in die gesetzliche Rücklage“ und „Bilanzgewinn“ und im Anhang die dazu- gehörigen Erläuterungen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag geändert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss. Der Jahresabschluss der Avangard Malz AG wurde auf der Grundlage der Rechnungsle- gungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapital- gesellschaft. Firmenname laut Registergericht: Avangard Malz AG Firmensitz laut Registergericht: Gelsenkirchen Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Gelsenkirchen Register-Nr.: HRB 9442
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss. Der Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagegesetzes (VermAnIG) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftervertrages aufgestellt. Ab dem Jahresabschluss des Folgejahres (erstmals für das Geschäftsjahr 2019) sind die Vorschriften gemäß KARBV zu beachten, da die Kommanditgesellschaft in Folge eines Gesellschafterbeschlusses mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2019 in eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft umfirmiert wurde. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die IPP Institutional Property Partners Fund I GmbH & Co. geschlossene InvKG ist eine kleine Personengesellschaft. Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung des Anhangs von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB für kleine Gesellschaften teilweise Gebrauch. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht München unter HRA 97397 geführt.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auf. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten ge- genüber Gesellschaftern erweitert. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Emittenten eterna Mode Holding GmbH, Passau, einbezogen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss. Die ProReal Secur 3 GmbH, Hamburg, wurde am 14. September 2022 gegründet und am 21. Oktober 2022 unter der Handelsregisternummer HRB 177689 beim Amtsgericht Hamburg eingetragen. Der Zwischenabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ansatzwahlrechte für Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang, sind in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt. Es wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren verwendet. Die Gesellschaft ist nach den Größenklassen des § 267a HGB als Kleinstkapitalgesellschaft einzuordnen. Die entsprechenden Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden in Anspruch genommen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss. Der Jahresabschluss der KGAL Investment Management GmbH & Co. KG, Grünwald (im Folgenden KGAL IM), ist nach § 38 KAGB nach den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit der RechKredV aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Bei den Vorjahreszahlen können sich aufgrund der kaufmännischen Rundung der einzelnen Bilanzposten, der Bilanzsumme und des Jahresergebnisses geringe Abweichungen zwischen der Summe der Einzelposten und der Bilanzsumme bzw. dem Jahresergebnis ergeben.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Von der Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Die Offenlegung erfolgt gem. § 326 HGB.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss. Der Sitz der Sparkasse Bremen ist Xx Xxxxx 0–0, 00000 Xxxxxx. Die Sparkasse Bremen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 21770 eingetragen. Der Jahresabschluss der Sparkasse Bremen wurde nach den Vorschrif- ten des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienst- leistungsinstitute (RechKredV) und der Satzung der Sparkasse Bremen aufgestellt. Auf die Aufstellung eines Teilkonzernabschlus- ses gemäß § 340i HGB in Verbindung mit § 296 Abs. 2 HGB wurde verzichtet, da die Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowohl einzeln als auch insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

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