ALLGEMEINE ANGABEN ZUR EMITTENTIN Musterklauseln

ALLGEMEINE ANGABEN ZUR EMITTENTIN. Die Emittentin ist eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtete Aktiengesellschaft und unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Firma der Emittentin lautet: „ELARIS AG“. Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft unter der kommerziellen Bezeichnung „ELARIS“. Sie ist unter der Handelsregisternummer HRB 68480 im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein eingetragen. Die Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifyer (LEI)) der Emittentin lautet: 894500ZKLHK0AXWXHQ43. Sitz der Emittentin ist Grünstadt. Die Geschäftsanschrift lautet Xxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 0, 00000 Xxx Xxxxxxxx. Die Emittentin ist unter der Telefonnummer +00 0000 00000 00 zu erreichen. Die Internetseite der Emittentin lautet xxx.xxxxxx.xx. Die Angaben auf der Internetseite der Emittentin sind nicht Teil dieses Prospekts, sofern Angaben nicht mittels Verweises in den Prospekt aufgenommen wurden. Die Emittentin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 22. April 2020 unter der Firma Epos E-Car GmbH mit dem Sitz in Grünstadt und einem Stammkapital von EUR 25.000,00 errichtet. Die Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter der Nummer HRB 66903 erfolgte am 4. Juni 2020. Am 25. August 2020 beschloss die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft deren Umfirmierung in Elaris GmbH, welche am 27. August 2020 im Handelsregister eingetragen wurde. Als Aktiengesellschaft entstand die Emittentin durch Formwechsel der Elaris GmbH. Gründer war die Elaris Holding GmbH, die den Formwechsel in der Gesellschafterversammlung vom 18. August 2022 inklusive eines Nachtrags vom 28. September 2022 ordnungsgemäß beschlossen hat. Der Formwechsel wurde am 18. Oktober 2022 im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter HRB 68480 eingetragen. Die Emittentin wurde auf unbestimmte Zeit errichtet. Ihr satzungsgemäßer Unternehmensgenstand lautet wie folgt: • Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung und der Im- und Export von Kraftfahrzeugen sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und zur Erbringung aller Dienstleistungen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet erscheinen, soweit sie keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen. • Insbesondere ist die Emittentin befugt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und sich an in- und ausländischen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu erwerben, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen zu übernehmen und ...

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.