Geschäftsführung und Vertretung Musterklauseln

Geschäftsführung und Vertretung. (1) Die Gesellschaft wird nach Maßgabe der Gesetze, des anzuwendenden Berufsrechts und des Gesellschaftsvertrags verantwortlich geführt. Die verantwortliche Führung um- fasst die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft. Geschäftsführer dür- fen ausschließlich Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Angehörige eines der in § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG genannten Berufe sein.
Geschäftsführung und Vertretung. (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Geschäftsführung und Vertretung. 10.1 Die Geschäftsführung wird durch die KOMPLEMENTÄRIN ausgeübt.
Geschäftsführung und Vertretung. (1) Die Gesellschaft wird nach Maßgabe der Gesetze, der anzuwendenden Berufsrechte und des Gesellschaftsvertrags verantwortlich geführt. Die verantwortliche Führung um- fasst die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft. Geschäftsführer dür- fen ausschließlich Steuerberater, Steuerbevollmächtigte16, Wirtschaftsprüfer oder An- gehörige eines der in § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG genannten Berufe sein. Die Mehrheit der Geschäftsführer muss Wirtschaftsprüfer sein. Hat die Gesellschaft nur zwei Ge- schäftsführer, so genügt Parität.17 Vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte können als weitere Geschäftsführer bestellt werden, ohne dass es einer Genehmigung der Wirtschaftsprüferkammer bedarf. Nach Vorliegen der Genehmigung der Wirtschafts- prüferkammer können auch andere Personen unter Beachtung der Bestimmungen des § 28 Abs. 3 WPO als Geschäftsführer bestellt werden.18
Geschäftsführung und Vertretung. (1) Die Gesellschaft wird von Rechtsanwälten nach Maßgabe der Gesetze, der einschlägigen Berufsordnungen und dieser Satzung verantwortlich geführt. Sie hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Geschäftsführer kann nur sein, wer zur Ausübung eines in § 59 a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BRAO genannten Berufs berechtigt ist. Ist nur ein oder sind zwei Geschäftsführer bestellt, muss jeder von ihnen Rechtsanwalt sein. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, muss die Mehrheit der Geschäftsführer aus Rechtsanwälten bestehen. Die Gesellschaft unterhält an ihrem Sitz eine Kanzlei, in der verantwortlich mindestens ein geschäftsführender Rechtsanwalt tätig ist, für den die Kanzlei den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit bildet.
Geschäftsführung und Vertretung. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Investmentgesellschaft ist die Concentio Management GmbH als geschäftsführender Kommanditist berechtigt und verpflichtet. Zur Vertretung der In- vestmentgesellschaft ist dem geschäftsführenden Kommanditis- ten die hierzu erforderliche Vollmacht erteilt. Gesetzlicher Vertreter der Investmentgesellschaft ist die Concen- tio Beteiligungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafter. Der persönlich haftende Gesellschafter ist kraft Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag von der Geschäftsführung weitgehend aus- geschlossen. Geschäftsführer des geschäftsführenden Kommanditisten und des persönlich haftenden Gesellschafters der Investmentgesell- schaft sind jeweils Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx, Neutraubling, und Xxxx Xxxxx xxx Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, München. Der geschäftsführende Kommanditist hat im Namen und für Rechnung der Investmentgesellschaft die derigo GmbH & Co. KG als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der Verwal- tung des Vermögens der Investmentgesellschaft beauftragt und ihr entsprechende Vollmacht erteilt. Andere Tätigkeiten der Gründungsgesellschafter Die Gründungsgesellschafter der Investmentgesellschaft über- nehmen ähnliche Aufgaben bei weiteren Investmentgesell- schaften, möglicherweise auch bei solchen, an denen sich die Investmentgesellschaft als Anleger beteiligt oder die sich an der Investmentgesellschaft als Anleger beteiligen.
Geschäftsführung und Vertretung. 1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Geschäftsführung und Vertretung. 1. Zur Geschäftsführung der Gesellschaft ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin Katjesgreenfood Management GmbH (nachfolgend auch „Geschäftsführungs-GmbH“ genannt) berechtigt und verpflichtet. Sie ist einzelvertretungsberechtigt, auch wenn weitere Komplementäre bestellt sind. Geschäftsführeranstellungsverträge wird die Gesellschaft nur mit natürlichen Personen abschließen, die nicht Gesellschafter der Gesellschaft sind; Geschäftsführeranstellungsverträge mit Gesellschaftern der Gesell- schaft werden – soweit erforderlich – mit der Geschäftsführungs-GmbH abgeschlossen.
Geschäftsführung und Vertretung. 8 Geschäftsführung § 9 Vertretung
Geschäftsführung und Vertretung. Grundsätzlich erfolgt die Vertretung der Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesell- schafter. Die Kommanditisten sind von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ausge- schlossen. Sie können einer Handlung der Komplementäre nicht widersprechen, es sei denn, dass die Handlung über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hin- ausgeht. Geschäftsführungsbefugnis oder andere Rechte auf Mitwirkung der Kommanditisten an der Geschäftsführung können jedoch im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.