Common use of Allgemeine Bestimmungen für Serviceleistungen Clause in Contracts

Allgemeine Bestimmungen für Serviceleistungen. Ergänzend zu den vorstehenden Abschnitten gelten die nachstehenden Bestimmungen für alle vom Kunden auf Basis eines gesonderten Vertrags beauftragten Dienst-, Wartungs-, Reparatur- oder Montageleistungen einschließlich Beratungen, Schulungen, Gutachten, Maschinenumstellungen (im Folgenden einheitlich: "Serviceleistungen"), soweit TRUMPF zu solchen Leistungen nicht aus anderen Gründen, insbesondere aufgrund von Mängelansprüchen des Kunden gemäß Abschnitt V verpflichtet ist.

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