Allgemeine Bestimmungen zu Nutzungsrechten Musterklauseln

Allgemeine Bestimmungen zu Nutzungsrechten. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer vorbehaltlich der Bestimmungen des Hauptvertrages und der nachfolgenden Bestimmungen ein einfaches, persönlich beschränktes, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes, widerrufliches Recht zur Nutzung der Software ein. Was durch die Nutzung der Software auf dem Bildschirm des Lizenznehmers sichtbar wird, wie beispielsweise Texte, Fotografien, Illustrationen, Grafiken („Inhalt“) ist nach deutschem Recht, dem anwendbaren nationalen Recht und durch internationales Recht sowie den einschlägigen Vertragsbestimmungen urheberrechtlich und ggf. durch sonstige Schutzrechte geschützt. Die Urheberrechte am Inhalt der Software und allen hieraus resultierenden Werken sind Eigentum des Lizenzgebers, oder einem verbundenen Unternehmen oder Dritten, der das Material in Lizenz seinerseits an den Lizenzgeber vergeben hat. Soweit dies der bestimmungsgemäßen Funktionsweise der Software entspricht oder solche Funktionen bestimmungsgemäß durch den Lizenzgeber bereitgestellt werden, darf der Lizenznehmer Auszüge aus dem Inhalt herunterladen, speichern, drucken und kopieren, vorausgesetzt, dass die Inhalte ausschließlich für den persönlichen Gebrauch oder den Gebrauch des Unternehmens im operativen Zusammenhang oder für weitere geschäftliche Transaktionen mit dem Lizenzgeber oder seinen Vertragspartnern heruntergeladen werden. Auszüge aus dem Inhalt darf der Lizenznehmer nur dann reproduzieren, an Dritte weitergeben oder anderweitig nutzen, wenn dies der bestimmungsgemäßen Funktion der Software entspricht und die Nutzung der betreffenden Funktion durch den Lizenznehmer nach ausdrücklichen Vereinbarungen mit dem Lizenzgeber, Dritten oder den Umständen des Einzelfalls vorgesehen ist. Abgesehen von den oben ausdrücklich aufgeführten Ausnahmen darf der Lizenznehmer ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Lizenzgebers weder den gesamten Inhalt noch Auszüge der Software oder der damit geschaffenen Werke kopieren, herunterladen, drucken, publizieren, abbilden, vortragen, verteilen, übertragen, übermitteln, übersetzen, verändern, hinzufügen, aktualisieren, zusammenstellen, verkürzen oder auf andere Art verändern oder anpassen. Abgesehen von den oben ausdrücklich genannten Beispielen erhält der Lizenznehmer keinerlei Rechte an, Ansprüche auf oder Anteile an dem heruntergeladenen Inhalt (soweit anwendbar) oder der Software selbst.