Allgemeine Einsatzbedingungen. 3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, für die im Mietvertrag genannte Zeit dem Mieter eine betriebs- und verkehrssichere TÜV- und nach § 10 BetrSichVgeprüfte Xxxxxxxxx zum vertraglich vereinbarten Einsatzzweck zu überlassen.
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Samples: oos.medica.de, www.biedenbach.de, www.wuerzburger-kranverleih.de
Allgemeine Einsatzbedingungen. 3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, für die im Mietvertrag genannte Zeit dem Mieter eine betriebs- und verkehrssichere TÜV- und nach § 10 BetrSichVgeprüfte Xxxxxxxxx BetrSichV geprüfte Mietsache zum vertraglich vereinbarten Einsatzzweck zu überlassen.
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Samples: www.buescher-stemwede.de, mobilkranlogistik.de, www.eiseleag.de
Allgemeine Einsatzbedingungen. 3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, für die im Mietvertrag genannte Zeit dem Mieter eine betriebs- und verkehrssichere ver- kehrssichere TÜV- und nach § 10 BetrSichVgeprüfte Xxxxxxxxx UVV-geprüfte Mietsache zum vertraglich vereinbarten Einsatzzweck zu überlassen.
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Samples: kranvermietung.com
Allgemeine Einsatzbedingungen. 3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, für die im Mietvertrag genannte Zeit dem Mieter eine betriebs- und verkehrssichere TÜV- TÜV und nach § 10 BetrSichVgeprüfte Xxxxxxxxx UVV-geprüfte Mietsache zum vertraglich vereinbarten Einsatzzweck zu überlassen.
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Samples: www.castell-arbeitsbuehnen.de
Allgemeine Einsatzbedingungen. 3.1 3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, für die im Mietvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Zeit dem Mieter eine betriebs- und verkehrssichere TÜV- und nach § 10 BetrSichVgeprüfte Xxxxxxxxx BetrSichV geprüfte Mietsache zum vertraglich vereinbarten Einsatzzweck zu überlassen.
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Samples: www.autokranverleih-koeln.de