Common use of Allgemeine Förderungsbedingungen Clause in Contracts

Allgemeine Förderungsbedingungen. (1) Die Förderungsnehmerin/ Der Förderungsnehmer verpflichtet sich, mit der Durchführung der Leistung gemäß dem vereinbarten Zeitplan zu beginnen, ansonsten unverzüglich nach Gewährung der Förderung, die Leistung zügig durchzuführen und diese innerhalb der vereinbarten, ansonsten innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen.

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