Allgemeine Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig übernimmt voestalpine (einschließlich gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungsge- hilfen, etc.), gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung aus dem Titel Schadenersatz aufgrund leichter Fahrlässigkeit, für den Ersatz von indirekten Schäden bzw. Folgeschäden (insb. aus Pro- duktionsausfällen bzw. Betriebsunterbrechungen), für den Ersatz des entgangenen Gewinns bzw. auch positiver Schäden in Form von entgangenen Erlösen, für nicht erzielte Ersparnisse oder Zins- verluste sowie für den Ersatz reiner Vermögensschäden. Darüber hinaus ist die Gesamthaftung von voestalpine, gleich aus welchem Rechtsgrund, insgesamt mit max. 100% des Auftragswertes der schadensursächlichen Einzellieferungen (exkl. etwaiger Aufschlä- ge für Versand, Verpackung, Lagerhaltung oder Zoll) beschränkt. Diese Gesamthaftungsdeckelung umfasst auch etwaige Aufwand- sersatz-/Gewährleistungs- oder individuell vereinbarte Garantiean- sprüche. Im Übrigen verjähren sämtliche Ansprüche im Zusam- menhang mit Lieferungen und/oder Leistungen von voestalpine jedenfalls spätestens 18 Monate nach dem maßgeblichen Zeit- punkt des Risiko- und Gefahrenübergangs (siehe oben). Gesetzlich zwingende Ansprüche nach dem PHG sowie sonstige, gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben hievon natürlich unberührt. Allfällige Regressforderungen des Kunden oder der Sphäre des Kunden zu- zurechnender Dritter aus dem Titel „Produkthaftung“ sind ausge- schlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Produktfehler in der Sphäre von voestalpine grob fahrlässig verursacht wurde.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig zulässig, übernimmt voestalpine (einschließlich gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungsge- hilfen, Besorgungs- gehilfen etc.), gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung aus dem Titel Schadenersatz aufgrund leichter Fahrlässigkeit, für den Ersatz von indirekten Schäden bzw. Folgeschäden (insb. aus Pro- duktionsausfällen Produktionsausfällen bzw. Betriebsunterbrechungen), für den Ersatz Er- satz des entgangenen Gewinns bzw. auch positiver Schäden in Form von entgangenen Erlösen, für nicht erzielte Ersparnisse oder Zins- verluste Zinsverluste sowie für den Ersatz reiner Vermögensschäden. Darüber Da- rüber hinaus ist die Gesamthaftung von voestalpine, gleich aus welchem Rechtsgrund, insgesamt mit max. 100100 % des Auftragswertes Auftrags- wertes der schadensursächlichen Einzellieferungen (exkl. etwaiger Aufschlä- ge Aufschläge für Versand, Verpackung, Lagerhaltung oder Zoll) beschränktbe- schränkt. Diese Gesamthaftungsdeckelung umfasst auch etwaige Aufwand- sersatz-/Gewährleistungs- Aufwandsersatz-/Gewährleistungs- oder individuell vereinbarte Garantiean- sprücheGarantieansprüche. Im Übrigen verjähren sämtliche Ansprüche im Zusam- menhang Zusammenhang mit Lieferungen und/oder Leistungen von voestalpine jedenfalls spätestens 18 Monate nach dem maßgeblichen Zeit- punkt maßgeb- lichen Zeitpunkt des Risiko- und Gefahrenübergangs (siehe oben). Gesetzlich zwingende Ansprüche nach dem PHG sowie sonstige, sonstige gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben hievon natürlich unberührtunbe- rührt. Allfällige Regressforderungen des Kunden oder der Sphäre des Kunden zu- zurechnender zuzurechnender Dritter aus dem Titel „ProdukthaftungProdukthaf- tung“ sind ausge- schlossenausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Produktfehler in der Sphäre von voestalpine grob fahrlässig verursacht wurde.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Allgemeine Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig übernimmt voestalpine (einschließlich gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungsge- hilfen, etc.), 1. Der Lieferant haftet für Schäden - gleich aus welchem RechtsgrundRechtsgrund - wenn der Lieferant, keine deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung aus dem Titel Schadenersatz aufgrund leichter vorbehaltlich Ziffern 3. und 4. ausgeschlossen.
2. Ebenfalls vorbehaltlich Ziffern 3. und 4. ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Lieferanten für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, für übernommener Garantie, übernommenen Beschaffungsrisikos, Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtungen, deren Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß §§ 280, 281, 283 oder 311a BGB führt.
4. Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen den Ersatz von indirekten Schäden bzwLieferanten und seine Mitarbeiter wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, übernommener Garantie, übernommenen Beschaffungsrisikos oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Folgeschäden (insb. aus Pro- duktionsausfällen bzw. Betriebsunterbrechungen), für Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den Ersatz des entgangenen Gewinns bzw. auch positiver Schäden in Form von entgangenen Erlösen, für vorstehenden Regelungen nicht erzielte Ersparnisse oder Zins- verluste sowie für den Ersatz reiner Vermögensschäden. Darüber hinaus ist die Gesamthaftung von voestalpine, gleich aus welchem Rechtsgrund, insgesamt mit max. 100% des Auftragswertes der schadensursächlichen Einzellieferungen (exkl. etwaiger Aufschlä- ge für Versand, Verpackung, Lagerhaltung oder Zoll) beschränkt. Diese Gesamthaftungsdeckelung umfasst auch etwaige Aufwand- sersatz-/Gewährleistungs- oder individuell vereinbarte Garantiean- sprücheverbunden.
5. Im Übrigen verjähren sämtliche Ansprüche im Zusam- menhang mit Lieferungen und/oder Leistungen von voestalpine jedenfalls spätestens 18 Monate Fall des Lieferverzuges gelten darüber hinaus die Schadenspauschalierungen nach vorstehend Abschnitt V.
6. Sofern der Lieferant nach dem maßgeblichen Zeit- punkt Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen des Risiko- Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
7. Für die Beachtung gesetzlicher, behördlicher und Gefahrenübergangs (siehe oben). Gesetzlich zwingende Ansprüche nach dem PHG sowie sonstige, gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben hievon natürlich unberührt. Allfällige Regressforderungen des Kunden oder berufsgenossenschaftlicher Vorschriften bei der Sphäre des Kunden zu- zurechnender Dritter aus dem Titel „Produkthaftung“ sind ausge- schlossen, es sei denn, Verwendung der Regressberechtigte weist nach, dass Ware/Leistung ist allein der Produktfehler in der Sphäre von voestalpine grob fahrlässig verursacht wurde.Besteller verantwortlich
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