Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts Musterklauseln

Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts. Die Emittentin stimmt der Verwendung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (sog. generelle Zustimmung). Die Zustimmung wird erteilt für die folgende Angebotsfrist: ⚫ Die Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts. Die Zustimmung wird erteilt für die folgenden Angebotsländer: ⚫ Deutschland, Luxemburg und Österreich Die Zustimmung der Emittentin zur Verwendung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen steht unter der Bedingung, dass
Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts. Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). • Die spätere Weiterveräußerung und endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie erfolgen. • Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen. • Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen.
Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts. Für die Dauer der Angebotsfrist erteilt der Emittent hiermit allen Finanzintermediären im Sinne von Artikel 5 Absatz (1) Prospekt-Verordnung für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren seine Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts in Deutschland und Österreich, einschließlich etwaiger Nachträge, sowie der zugehörigen Endgültigen Bedingungen, einschließlich der beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts. [Vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze erteilt die Emittentin die Zustimmung zur Verwen- dung des Basisprospekts während der Zeit seiner Gültigkeit für eine spätere Weiterveräuße- rung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre.] [Nicht anwendbar. Die Emittentin erteilt keine Zustimmung zur Verwendung des Basispros- pekts für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre.] Angabe der An- gebotsfrist [Nicht anwendbar. Eine Zustimmung wurde nicht erteilt.] [Eine Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermedi- äre kann erfolgen und eine entsprechende Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts wird erteilt für [die folgende Angebotsfrist der Wertpapiere: [Angebotsfrist einfügen, für die die Zustimmung erteilt wird]][eine Frist von zwölf (12) Monaten nach [Datum, an dem die Endgültigen Bedingungen bei der CSSF hinterlegt werden, einfügen].] Sonstige Bedin- gungen, an die die Zustimmung gebunden ist [Abgesehen von der Bedingung, dass jeder Finanzintermediär die Bedingungen der Emission, die Endgültigen Bedingungen sowie die geltenden Verkaufsbeschränkungen beachtet, ist die Zustimmung nicht an sonstige Bedingungen gebunden.] [Nicht anwendbar. Eine Zustimmung wird nicht erteilt.] Zur Verfügung- stellung der Angebots- bedingungen durch Finanz- intermediäre [Falls ein Angebot durch einen Finanzintermediär erfolgt, wird dieser Finanzintermedi- är den Anlegern zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage die Angebotsbedingungen zur Verfügung stellen.] [Nicht anwendbar. Eine Zustimmung wird nicht erteilt.]
Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts. Die EMITTENTIN stimmt der Verwendung des BASISPROSPEKTS, etwaiger NACHTRÄGE und der jeweiligen ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der WERTPAPIERE durch alle Finanzintermediäre zu (sog. generelle Zustimmung). Die Zustimmung wird erteilt für die folgende ANGEBOTSFRIST: die Dauer der Gültigkeit des BASISPROSPEKTS. Angebotsländer: Die Zustimmung wird erteilt für die folgenden ANGEBOTSLÄNDER: Deutschland, Österreich und Luxemburg.
Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts. Die Emittentin stimmt der Verwendung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (sog. generelle Zustimmung). Angebotsfrist: Die Zustimmung wird erteilt für die folgende Angebotsfrist: • Die Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts. Angebotsländer: Die Zustimmung wird erteilt für die folgenden Angebotsländer: • Deutschland, Luxemburg und Österreich Bedingungen für die Zustimmung: Die Zustimmung der Emittentin zur Verwendung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen steht unter der Bedingung, dass (i) jeder Finanzintermediär alle anwendbaren Rechtsvorschriften beachtet und sich an die geltenden Verkaufsbeschränkungen sowie die Angebotsbedingungen hält und (ii) die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts nicht widerrufen wurde. (iii) Die Zustimmung der Emittentin zur Verwendung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen steht zudem unter der Bedingung, dass der verwendende Finanzintermediär sich gegenüber seinen Kunden zu einem verantwortungsvollen Vertrieb der Wertpapiere verpflichtet. Diese Verpflichtung wird dadurch übernommen, dass der Finanzintermediär auf seiner Website (Internetseite) veröffentlicht, dass er den Basisprospekt mit Zustimmung der Emittentin und gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmung gebunden ist. Zusätzliche Angaben: Nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts. Die Emittentin stimmt der Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge zusammen mit den Endgültigen Bedingungen für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu, solange der Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit § 9 Wertpapier- prospektgesetz gültig sind (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) die Wertpapiere durch einen Finanzintermediär im Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen öffentlich angeboten werden und (ii) die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen von der Emittentin nicht widerrufen wurde. Weitere Bedingungen zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen liegen nicht vor. Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.