Common use of Allgemeine Mietpreisregelungen Clause in Contracts

Allgemeine Mietpreisregelungen. 3.4.1 Bei doppelstöckigen Messeständen werden neben der Miete für die Bodenfläche weitere 50 % der überbauten Bo- denfläche berechnet. 3.4.2 Die Mindestgröße einer Standfläche beträgt 12 m2. Klei- nere Flächen werden nur vermietet, wenn sich solche bei der Aufplanung ergeben.

Appears in 3 contracts

Samples: Special Exhibiting Conditions, Special Exhibiting Conditions, Special Exhibiting Conditions

Allgemeine Mietpreisregelungen. 3.4.1 Bei doppelstöckigen Messeständen werden neben der Miete für die Bodenfläche weitere 50 % der überbauten Bo- denfläche berechnet. 3.4.2 Die Mindestgröße einer Standfläche beträgt 12 m2. Klei- nere Flächen werden nur vermietet, wenn sich solche bei der Aufplanung ergeben. 3.4.3 Die Endabrechnung der Miete erfolgt aufgrund der Vermessung durch die Messeleitung.

Appears in 3 contracts

Samples: Special Exhibiting Conditions, Special Exhibiting Conditions, Special Exhibiting Conditions

Allgemeine Mietpreisregelungen. 3.4.1 Bei doppelstöckigen Messeständen werden neben der Miete für die Bodenfläche weitere 50 % der überbauten Bo- denfläche berechnet. 3.4.2 Die Mindestgröße einer Standfläche beträgt 12 6 m2. Klei- nere Flächen werden nur vermietet, wenn sich solche bei der Aufplanung ergeben.

Appears in 1 contract

Samples: Special Exhibiting Conditions

Allgemeine Mietpreisregelungen. 3.4.1 Bei doppelstöckigen Messeständen werden neben der Miete für die Bodenfläche weitere 50 % der überbauten Bo- denfläche berechnet. 3.4.2 Die Mindestgröße einer Standfläche beträgt 12 4 m2. Klei- nere Flächen werden nur vermietet, wenn sich solche bei der Aufplanung ergeben. 3.4.3 Die Endabrechnung der Miete erfolgt aufgrund der Vermessung durch die Messeleitung.

Appears in 1 contract

Samples: Special Exhibiting Conditions