Common use of Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Clause in Contracts

Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.5.1 Der Kunde ist verpflichtet, 5.5.1.1 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen, 5.5.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren, 5.5.1.3 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen, 5.5.1.4 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen, 5.5.1.5 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc. zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. zu wahren; insbeson- dere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zutragen, dass die von ihm oder über seinen Internetan- schluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonstwie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste), 5.5.1.6 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 5.5.1.7 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleis- tungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiter- zugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 5.5.1.8 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stel- len. 5.5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen: 5.5.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 5.5.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 5.5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 5.5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc., 5.5.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 5.5.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 5.5.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 5.5.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben.

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Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.5.1 3.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 5.5.1.1 den Zugang ins Internet a) ein SEPA-Mandat für sein Girokonto zu er teilen sowie für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Vodafone die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritteraus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen, z. B. durch es sei denn, der Kunde hat die Verwendung eines Passwortes auf dem PCzugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, zu schützendass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, 5.5.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang b) eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwen- dig – Änderungen der E-Mail-Adresse Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung er forderlichen Kosten und die Ko- sten des dabei entstehenden Verwaltungsauf wandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu jugendgefährdenden Angeboten erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu verwehrenvertreten, 5.5.1.3 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen, 5.5.1.4 c) das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen, 5.5.1.5 d) die Dienstleistungen Pflichten zur Sicherstellung des Jugendschutzes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zu erfüllen. 3.2 Bei der Nutzung von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc. zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. zu wahren; insbeson- dere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zutragen, dass die von ihm oder über seinen Internetan- schluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung GigaTV Net gilt für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonstwie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),das im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Nut- zung überlassenen Empfangsgerätes Folgendes: 5.5.1.6 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 5.5.1.7 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleis- tungena) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiter- zugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 5.5.1.8 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stel- len. 5.5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtetverpflichtet sicherzustellen, Folgendes dass Minderjährige keinen Zugang zu unterlassen:der für den Jugendschutz vergebenen PIN erhalten. 5.5.2.1 den Versand b) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Betriebssystem- oder die Anwendungssoftware des Empfangsgeräts oder darauf gespeicherte Daten sowie der Vodafone GigaTV-App kostenfrei durch Änderung oder Ergänzung aktualisiert werden, soweit dies für Vodafone zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an dem Empfangsgerät oder der Vodafone GigaTV-App, z. B. durch Aufspielen von unerwünschten Werbe-E-MailsSoftware vorzunehmen. c) Der Kunde ist damit einverstanden, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten dass bei einer Rückkanalnutzung die auf dem Empfangsgerät gespeicherten Daten von Vodafone zu Abrechnungszwecken elektronisch abgefragt werden. d) sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Empfangsgeräts die Serien- nummer de Empfangsgeräts mitzuteilen. e) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im Falle der Miete oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 5.5.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 5.5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen Leihe des Empfangsgeräts dieses unverzüglich auf seine Kosten und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 5.5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcGefahr zurückzugeben., 5.5.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 5.5.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 5.5.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 5.5.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben.

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Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.5.1 4.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 5.5.1.1 den Zugang ins Internet a) eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Vodafone die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritteraus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen, z. B. es sei denn, der Kunde hat die zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. b) eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwen- dig – Änderungen der E-Mail-Adresse Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. c) nach Abgabe einer Störungsmeldung die Vodafone durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PCÜberprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von Vodafone vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte er- kennen können. d) den Zutritt zu schützen,den von Vodafone errichteten technischen Einrichtungen zu den üblichen Geschäfts- zeiten nach Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung des Kabel-Anschlusses sowie der technischen Einrich- tungen von Vodafone erforderlich sind. Dies gilt zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Vodafone und zum Zwecke der Beseitigung des Kabel-Anschlusses nach Vertragsbeendigung. 5.5.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren, 5.5.1.3 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen, 5.5.1.4 e) das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen. f) die Pflichten zur Sicherstellung des Jugendschutzes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zu erfüllen. 4.2 Bei der Nutzung eines für Vodafone Kabel-Produkte geeigneten Receivers, CI+ Moduls, Digital- HD-Recorders oder einer Vodafone GigaTV 4K Box (nachstehend einheitlich Empfangsgerät ge- nannt) und/oder einer Smartcard sowie der Vodafone GigaTV-App gilt für den Kunden des Weiteren Folgendes: Der Kunde ist verpflichtet, 5.5.1.5 a) sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu der für den Jugendschutz vergebenen PIN erhalten. b) sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Empfangsgeräts die Dienstleistungen Serien- nummer des Empfangsgeräts mitzuteilen, damit ein smartcardbasiertes Empfangsgerät der Smartcard zugeordnet werden kann. c) den Verlust der Smartcard und den Verdacht des Missbrauchs unverzüglich telefonisch Vodafone unter Nennung der Smartcard- und der Kundennummer anzuzeigen, um Vodafone die Möglichkeit zu geben, die Smartcard zu sperren. Vodafone kann dem Kunden jederzeit eine neue Smartcard überlassen und von dem Kunden verlangen, die alte Smartcard unverzüglich herauszugeben, anderenfalls einen pauschalen Schadensersatz nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. d) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, dieses unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. e) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Betriebssystem- oder Anwendungssoftware der Smart- card oder des Empfangsgeräts oder darauf gespeicherte Daten sowie der Vodafone GigaTV-App kostenfrei durch Änderung oder Ergänzung aktualisiert werden, soweit dies für Vodafone zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an der Smartcard, dem Empfangsgerät oder der Vodafone GigaTV-App, z. B. durch Aufspielen von Software, vorzu- nehmen. f) Der Kunde ist damit einverstanden, dass bei einer Rückkanalnutzung die auf der Smartcard bzw. dem Empfangsgerät gespeicherten Daten von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc. zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. zu wahren; insbeson- dere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zutragenAbrechnungszwecken elektronisch abgefragt werden. g) Vodafone – kann verlangen, dass die von ihm oder über seinen Internetan- schluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbarüberlassene Smartcard nur in Verbindung mit einem der Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird. – ist berechtigt, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhaltenur Smartcards zu überlassen, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonstwie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste), 5.5.1.6 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten ausschließlich im Zusammenhang mit einem der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 5.5.1.7 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleis- tungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiter- zugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 5.5.1.8 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stel- lenSmartcard zugeordneten Empfangsgerät genutzt werden können. 5.5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen: 5.5.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 5.5.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 5.5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 5.5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc., 5.5.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 5.5.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 5.5.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 5.5.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben.

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Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.5.1 4.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 5.5.1.1 den Zugang ins Internet a) eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Vodafone die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritteraus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen, z. B. es sei denn, der Kunde hat die zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. b) eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwen- dig – Änderungen der E-Mail-Adresse Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. c) nach Abgabe einer Störungsmeldung die Vodafone durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PCÜberprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von Vodafone vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte er- kennen können. d) den Zutritt zu schützen,den von Vodafone errichteten technischen Einrichtungen zu den üblichen Geschäfts- zeiten nach Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung des Kabel-Anschlusses sowie der technischen Einrich- tungen von Vodafone erforderlich sind. Dies gilt zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Vodafone und zum Zwecke der Beseitigung des Kabel-Anschlusses nach Vertragsbeendigung. 5.5.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren, 5.5.1.3 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen, 5.5.1.4 e) das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen. f) die Pflichten zur Sicherstellung des Jugendschutzes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zu erfüllen. 4.2 Bei der Nutzung eines für Vodafone Kabel-Produkte geeigneten Receivers, CI+ Moduls, Digital- HD-Recorders oder einer Vodafone GigaTV Cable Box (nachstehend einheitlich Empfangsgerät ge- nannt) und/oder einer Smartcard sowie der Vodafone GigaTV-App gilt für den Kunden des Weiteren Folgendes: Der Kunde ist verpflichtet, 5.5.1.5 a) sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu der für den Jugendschutz vergebenen PIN erhalten. b) sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Empfangsgeräts die Dienstleistungen Serien- nummer des Empfangsgeräts mitzuteilen, damit ein smartcardbasiertes Empfangsgerät der Smartcard zugeordnet werden kann. c) den Verlust der Smartcard und den Verdacht des Missbrauchs unverzüglich telefonisch Vodafone unter Nennung der Smartcard- und der Kundennummer anzuzeigen, um Vodafone die Möglichkeit zu geben, die Smartcard zu sperren. Vodafone kann dem Kunden jederzeit eine neue Smartcard überlassen und von dem Kunden verlangen, die alte Smartcard unverzüglich herauszugeben, anderenfalls einen pauschalen Schadensersatz nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. d) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, dieses unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. e) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Betriebssystem- oder Anwendungssoftware der Smart- card oder des Empfangsgeräts oder darauf gespeicherte Daten sowie der Vodafone GigaTV-App kostenfrei durch Änderung oder Ergänzung aktualisiert werden, soweit dies für Vodafone zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an der Smartcard, dem Empfangsgerät oder der Vodafone GigaTV-App, z. B. durch Aufspielen von Software, vorzu- nehmen. f) Der Kunde ist damit einverstanden, dass bei einer Rückkanalnutzung die auf der Smartcard bzw. dem Empfangsgerät gespeicherten Daten von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc. zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. zu wahren; insbeson- dere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zutragenAbrechnungszwecken elektronisch abgefragt werden. g) Vodafone – kann verlangen, dass die von ihm oder über seinen Internetan- schluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbarüberlassene Smartcard nur in Verbindung mit einem der Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird. – ist berechtigt, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhaltenur Smartcards zu überlassen, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonstwie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste), 5.5.1.6 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten ausschließlich im Zusammenhang mit einem der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 5.5.1.7 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleis- tungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiter- zugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 5.5.1.8 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stel- lenSmartcard zugeordneten Empfangsgerät genutzt werden können. 5.5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen: 5.5.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 5.5.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 5.5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 5.5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc., 5.5.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 5.5.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 5.5.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 5.5.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben.

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Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.5.1 3.1. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 5.5.1.1 den Zugang ins Internet a) eine Einzugsermächtigung/SEPA­Mandat für sein Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Vodafone die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritteraus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen, es sei denn, der Kunde hat die zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Entzieht der Kunde seine Einzugsermächtigung/SEPA­Mandat und zahlt die fälligen Entgelte, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PCZahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Vodafone berechtigt, für den höheren Verwal­ tungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Entgelt gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu schützen,verbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben. 5.5.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren, 5.5.1.3 den Zugang zum Internet b) eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwendig – Änderungen der E­Mail­Adresse Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht zum Betreiben eines Servers und/oder nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die dauerhafte Vernetzung zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder Verbindung ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. c) nach Abgabe einer Störungsmeldung die Vodafone durch die Überprüfung ihrer technischen Einrich­ tungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrich­ tungen von Standorten bzwVodafone vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. d) alle Instandhaltungs­ und Änderungsarbeiten an den technischen Einrichtungen von Vodafone nur von Vodafone ausführen zu lassen. e) den Zutritt zu den von Vodafone errichteten technischen Einrichtungen zu den üblichen Geschäfts­ zeiten nach Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung des Kabelanschlusses erforderlich sind. Telekommunikationsanlagen Dies gilt zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Vodafone und zum Zwecke der Beseitigung des Kunden zu benutzen,Kabelan­ schlusses nach Vertragsbeendigung. 5.5.1.4 f) das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen. g) die Pflichten zur Sicherstellung des Jugendschutzes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedin­ gungen zu erfüllen. 3.2. Bei der Nutzung eines für Vodafone Kabel­Produkte geeigneten Receivers, CI+ Moduls oder Digitalen Video­Recorders (nachstehend einheitlich Empfangsgerät genannt) und einer Smartcard gilt für den Kunden des Weiteren Folgendes: Der Kunde ist verpflichtet, 5.5.1.5 a) sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu der für den Jugendschutz vergebenen PIN erhalten. b) sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Empfangsgeräts die Dienstleistungen Serien­ nummer des Empfangsgeräts mitzuteilen, damit das Empfangsgerät der Smartcard zugeordnet werden kann. c) den Verlust der Smartcard und den Verdacht des Missbrauchs unverzüglich telefonisch Vodafone unter Nennung der Smartcard­ und der Kundennummer anzuzeigen, um Vodafone die Möglichkeit zu geben, die Smartcard zu sperren. Vodafone kann dem Kunden jederzeit eine neue Smartcard überlassen und von dem Kunden verlangen, die alte Smartcard unverzüglich herauszugeben, ande­ renfalls einen pauschalen Schadensersatz nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. d) die auf der Smartcard und dem Empfangsgerät enthaltene Software weder abzuändern noch zurückzuentwickeln oder zu übersetzen. e) die ihm überlassene Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, dieses sorgsam zu behandeln. f) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, dieses unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben, anderenfalls den jeweils mit dem Kunden vereinbarten pauschalen Schadensersatz zu zahlen, es sei denn, der Kunde hat die zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Gibt der Kunde die Smartcard verspätet zurück, wird ihm die hierfür berechnete Xxxxxxxxx erstattet. g) Schadensersatz für auftretende Beschädigungen oder den Verlust der Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, für auftretende Beschädigungen oder den Verlust des Emp­ fangsgeräts in der aus der Preisliste ersichtlichen Höhe zu leisten, es sei denn, der Kunde hat die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. h) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Betriebssystem­ oder Anwendungssoftware der Smart­ card oder des Empfangsgeräts oder darauf gespeicherte Daten kostenfrei durch Änderung oder Ergänzung aktualisiert werden, soweit dies für Vodafone zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an der Smartcard oder dem Empfangsgerät, z. B. durch Aufspielen von Software, vorzunehmen. i) Der Kunde ist damit einverstanden, dass bei einer Rückkanalnutzung die auf der Smartcard bzw. dem Empfangsgerät gespeicherten Daten von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc. zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. zu wahren; insbeson- dere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zutragenAbrechnungszwecken elektronisch abgefragt werden. j) Vodafone – kann verlangen, dass die von ihm oder über seinen Internetan- schluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbarüberlassene Smartcard nur in Verbindung mit einem der Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird. – ist berechtigt, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhaltenur Smartcards zu überlassen, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonstwie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste), 5.5.1.6 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten ausschließlich im Zusammenhang mit einem der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 5.5.1.7 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleis- tungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiter- zugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 5.5.1.8 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stel- lenSmartcard zugeordneten Empfangsgerät genutzt werden können. 5.5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen: 5.5.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 5.5.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 5.5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 5.5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc., 5.5.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 5.5.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 5.5.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 5.5.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben.

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Samples: Kabelanschlussvertrag

Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.5.1 3.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 5.5.1.1 den Zugang ins Internet a) ein SEPA-Mandat für sein Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Vodafone die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritteraus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen, z. B. durch es sei denn, der Kunde hat die Verwendung eines Passwortes auf dem PCzugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, zu schützen,dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 5.5.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren, 5.5.1.3 den Zugang zum Internet b) eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwen- dig – Änderungen der E-Mail-Adresse Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht zum Betreiben eines Servers und/oder nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des Kunden dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu benutzen,erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. 5.5.1.4 c) das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,. 5.5.1.5 d) die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich Pflichten zur Sicherstellung des Jugendschutzes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zu nutzen und bei erfüllen. 3.2 Bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc. zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. zu wahren; insbeson- dere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zutragen, dass die von ihm oder über seinen Internetan- schluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung Vodafone GigaTV-App gilt für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonstwie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),Kunden des Weiteren Folgendes: 5.5.1.6 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 5.5.1.7 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleis- tungena) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiter- zugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 5.5.1.8 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stel- len. 5.5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu unterlassen:der für den Jugendschutz vergebenen PIN erhalten. 5.5.2.1 den Versand b) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Betriebssystem- oder Anwendungssoftware des Emp- fangsgeräts oder darauf gespeicherte Daten sowie der Vodafone GigaTV-App kostenfrei durch Änderung oder Ergänzung aktualisiert werden, soweit dies für Vodafone zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an dem Empfangsgerät oder der Vodafone GigaTV-App, z. B. durch Aufspielen von unerwünschten Werbe-E-MailsSoftware, Junk-E-Mailsvorzunehmen. c) Der Kunde ist damit einverstanden, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 5.5.2.2 das Fälschen dass bei einer Rückkanalnutzung die auf dem Empfangsgerät gespeicherten Daten von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 5.5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 5.5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcVodafone zu Abrechnungszwecken elektronisch abgefragt werden., 5.5.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 5.5.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 5.5.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 5.5.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.5.1 4.1. Der Kunde ist verpflichtet, 5.5.1.1 den Zugang ins Internet sowie a) eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen, b) die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Drittervereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen: – Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Vodafone die entstande- nen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauschale – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadensauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. – Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die fälligen Entgelte, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PCZahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Vodafone berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Entgelt gemäß PL für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu schützenverbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben, 5.5.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang c) auch die Entgelte zu jugendgefährdenden Angeboten zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu verwehrenvertreten hat, 5.5.1.3 den Zugang zum Internet d) eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwendig – Änderungen der E-Mail-Adresse Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht zum Betreiben eines Servers und/oder nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die dauerhafte Vernetzung zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder Verbindung von Standorten bzwein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4.2. Telekommunikationsanlagen Der Kunde ist des Kunden Weiteren verpflichtet a) bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu benutzenmelden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme, 5.5.1.4 b) nach Abgabe einer Störungsmeldung die Vodafone durch die Überprüfung ihrer technischen Ein- richtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Ein- richtungen von Vodafone vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. c) alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an den technischen Einrichtungen von Vodafone nur von Vodafone ausführen zu lassen. d) den Zutritt zu den von Vodafone errichteten technischen Einrichtungen zu den üblichen Geschäfts- zeiten nach Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung des Kabelanschlusses erforderlich sind. Dies gilt zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Vodafone und zum Zwecke der Beseitigung des Kabel- anschlusses auch nach Vertragsbeendigung. e) das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,. 5.5.1.5 f) die Pflichten zur Sicherstellung des Jugendschutzes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen, insbesondere Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden An- geboten zu verwehren. g) die ihm überlassene Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe von Endgeräten diese sorgsam zu behandeln. h) Schadensersatz für auftretende Beschädigungen oder den Verlust der Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe von Endgeräten, für auftretende Beschädigungen oder den Verlust des Endgeräts in der aus der Preisliste ersichtlichen Höhe zu leisten, es sei denn, der Kunde hat die zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Zudem bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. i) Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an der Smartcard oder überlassenen Endgeräten, z. B. durch Aufspielen von Software, vorzunehmen. j) die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen all- gemeinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc. ., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. ., zu wahren; insbeson- dere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zutragen, dass die von ihm oder über seinen Internetan- schluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonstwie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),; 5.5.1.6 k) regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladenseine genutzten Endgeräte nach dem Kabelrouter herunterzuladen (z. B. PC), da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen Leistun- gen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 5.5.1.7 l) die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleis- tungen) Dienstleistungen Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiter- zugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, weiterzugeben und diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 5.5.1.8 m) die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Hotspot- Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung Verfü- gung zu stel- lenstellen, n) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte und Smartcard(s) unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berech- tigt, für ein beschädigtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät/Smartcard eine jeweils mit dem Kunden vereinbarte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde hat die zu- grundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Zudem bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Gibt der Kunde die Smartcard verspätet zurück wird ihm die hierfür berechnete Xxxxxxxxx erstattet. 5.5.2 4.3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen: 5.5.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 5.5.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 5.5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 5.5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanninga) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc., 5.5.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 5.5.2.8 b) Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 5.5.2.9 c) die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 5.5.2.10 d) den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben, e) die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.5.1 4.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 5.5.1.1 den Zugang ins Internet a) eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Vodafone die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritteraus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen, z. B. es sei denn, der Kunde hat die zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. b) eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwen- dig – Änderungen der E-Mail-Adresse Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. c) nach Abgabe einer Störungsmeldung die Vodafone durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PCÜberprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von Vodafone vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte er- kennen können. d) den Zutritt zu schützen,den von Vodafone errichteten technischen Einrichtungen zu den üblichen Geschäfts- zeiten nach Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung des Kabel-Anschlusses sowie der technischen Einrich- tungen von Vodafone erforderlich sind. Dies gilt zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Vodafone und zum Zwecke der Beseitigung des Kabel-Anschlusses nach Vertragsbeendigung. 5.5.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren, 5.5.1.3 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen, 5.5.1.4 e) das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen. f) die Pflichten zur Sicherstellung des Jugendschutzes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zu erfüllen. 4.2 Bei der Nutzung eines für Vodafone Kabel-Produkte geeigneten Receivers, CI+ Moduls, Digital- HD-Recorders oder einer Vodafone GigaTV Cable Box (nachstehend einheitlich Empfangsgerät ge- nannt) und/oder einer Smartcard sowie der Vodafone GigaTV-Apps gilt für den Kunden des Weiteren Folgendes: Der Kunde ist verpflichtet, 5.5.1.5 a) sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu der für den Jugendschutz vergebenen PIN erhalten. b) sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Empfangsgeräts die Dienstleistungen Serien- nummer des Empfangsgeräts mitzuteilen, damit ein smartcardbasiertes Empfangsgerät der Smartcard zugeordnet werden kann. c) den Verlust der Smartcard und den Verdacht des Missbrauchs unverzüglich telefonisch Vodafone unter Nennung der Smartcard- und der Kundennummer anzuzeigen, um Vodafone die Möglichkeit zu geben, die Smartcard zu sperren. Vodafone kann dem Kunden jederzeit eine neue Smartcard überlassen und von dem Kunden verlangen, die alte Smartcard unverzüglich herauszugeben, anderenfalls einen pauschalen Schadensersatz nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. d) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, dieses unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. e) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Betriebssystem- oder Anwendungssoftware der Smart- card oder des Empfangsgeräts oder darauf gespeicherte Daten sowie der Vodafone GigaTV-Apps kostenfrei durch Änderung oder Ergänzung aktualisiert werden, soweit dies für Vodafone zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an der Smartcard, dem Empfangsgerät oder der Vodafone GigaTV-Apps, z. B. durch Aufspielen von Software, vorzu- nehmen. f) Der Kunde ist damit einverstanden, dass bei einer Rückkanalnutzung die auf der Smartcard bzw. dem Empfangsgerät gespeicherten Daten von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc. zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. zu wahren; insbeson- dere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zutragenAbrechnungszwecken elektronisch abgefragt werden. g) Vodafone – kann verlangen, dass die von ihm oder über seinen Internetan- schluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbarüberlassene Smartcard nur in Verbindung mit einem der Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird. – ist berechtigt, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhaltenur Smartcards zu überlassen, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonstwie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste), 5.5.1.6 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten ausschließlich im Zusammenhang mit einem der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 5.5.1.7 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleis- tungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiter- zugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 5.5.1.8 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stel- lenSmartcard zugeordneten Empfangsgerät genutzt werden können. 5.5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen: 5.5.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 5.5.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 5.5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 5.5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc., 5.5.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 5.5.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 5.5.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 5.5.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben.

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Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.5.1 3.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 5.5.1.1 den Zugang ins Internet a) ein SEPA-Mandat für sein Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Vodafone die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritteraus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen, es sei denn, der Kunde hat die zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Entzieht der Kunde sein SEPA-Mandat und zahlt die fälligen Entgelte, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PCZahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Vodafone berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Entgelt gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu schützen,verbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben. 5.5.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren, 5.5.1.3 den Zugang zum Internet b) eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwen- dig – Änderungen der E-Mail-Adresse Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht zum Betreiben eines Servers und/oder nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des Kunden dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu benutzen,erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. 5.5.1.4 c) das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,. 5.5.1.5 d) die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich Pflichten zur Sicherstellung des Jugendschutzes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zu nutzen und bei erfüllen. 3.2 Bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc. zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. zu wahren; insbeson- dere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zutragen, dass die von ihm oder über seinen Internetan- schluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung Vodafone GigaTV-App gilt für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonstwie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),Kunden des Weiteren Folgendes: 5.5.1.6 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 5.5.1.7 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleis- tungena) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiter- zugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 5.5.1.8 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stel- len. 5.5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu unterlassen:der für den Jugendschutz vergebenen PIN erhalten. 5.5.2.1 den Versand b) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Betriebssystem- oder Anwendungssoftware des Emp- fangsgeräts oder darauf gespeicherte Daten sowie der Vodafone GigaTV-App kostenfrei durch Änderung oder Ergänzung aktualisiert werden, soweit dies für Vodafone zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Manipulationen an dem Empfangsgerät oder der Vodafone GigaTV-App, z. B. durch Aufspielen von unerwünschten Werbe-E-MailsSoftware, Junk-E-Mailsvorzunehmen. c) Der Kunde ist damit einverstanden, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 5.5.2.2 das Fälschen dass bei einer Rückkanalnutzung die auf dem Empfangsgerät gespeicherten Daten von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 5.5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 5.5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcVodafone zu Abrechnungszwecken elektronisch abgefragt werden., 5.5.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 5.5.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 5.5.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 5.5.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.5.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 5.5.1.1 a) die Stromversorgung für die Installation, den Zugang ins Internet sowie Betrieb und die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes Instandhaltung der beim Kunden notwendigen tech- nischen Anlagen (Übergabepunkt) bereitzustellen und den erforderlichen Potentialausgleich inklusive der zugehörigen Erdung auf dem PC, zu schützeneigene Kosten herzustellen, 5.5.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren b) den Zugang Zutritt zu jugendgefährdenden Angeboten den von SÜC//DACOR installierten tech- nischen Anlagen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten und nach Terminvereinbarung zu verwehrengewähren; dies gilt insbesondere auch für Maßnahmen an den technischen Anlagen oder in der Kundenanlage, die das Recht der SÜC//DACOR auf Sperre oder Sperraufhebung betreffen, 5.5.1.3 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder c) die Kosten für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung Bearbeitung einer Störungsmeldung durch SÜC//DACOR zu ersetzen, falls sich nach Prüfung herausstellt, dass die Ursache für die Störung im Verantwor- tungsbereich des Kunden liegt, d) alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der Lei- stung Glasfaser Kabelfernsehen nur von Standorten SÜC//DACOR bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden deren Erfüllungsgehilfen durchführen zu benutzenlassen, 5.5.1.4 das Netz e) technische Anlagen von Vodafone oder andere Netze SÜC//DACOR nicht zu stören, zu ändern stören oder zu beschädigen, 5.5.1.5 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc. zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. zu wahren; insbeson- dere verpflichtet sich der Kunde, f) dafür Sorge zutragenzu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetan- schluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle InhalteMinderjährige keine Sendungen wahrnehmen, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonstwie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste), 5.5.1.6 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar als ungeeignet für das jeweilige Alter ge- kennzeichnet sind, 5.5.1.7 g) vertragsrelevante Änderungen von Namen, Anschrift, Bank- verbindung, Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten etc. SÜC//DACOR unverzüglich mitzuteilen, h) die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleis- tungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiter- zugeben und, sofern Leistung nur für eigene Zwecke innerhalb der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken vertrag- lich vereinbarten Wohneinheit/en zu nutzen, 5.5.1.8 . Die Weiterleitung der Signale an Dritte ohne vorherige schrift- liche Zustimmung der SÜC//DACOR ist nicht gestattet und hat die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste Einstellung der Leistung zur Verfügung zu stel- lenFolge. 5.5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichteti) die komplette Einspeisung der Ton-, Folgendes zu unterlassen: 5.5.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 5.5.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder Fernseh- und anderen Headerinformationen, 5.5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung Signale in Kundenanlage entsprechend des Kanalbelegungs- plans der Inhaber, 5.5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc., 5.5.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 5.5.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten SÜC//DACOR zu gestatten, auch wenn Teile der Signalinhalte (z.B. Digitaler Empfang) nicht vertraglich ver- einbart sind. Der Vertragsschluss mit SÜC//DACOR entbindet die Software zu kopieren, 5.5.2.9 die Software ganz Kunden nicht von der Anmeldepflicht zur Tonrundfunk- oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 5.5.2.10 Fernseh- teilnahme bei den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugebenRundfunkanstalten/ Gebühreneinzugszen- trale (GEZ).

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Samples: Leistungsbeschreibung Und Besondere Geschäftsbedingungen

Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.5.1 11.1 Der Kunde ist verpflichtet, 5.5.1.1 , in dem durch ihn erteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat VS Media unverzüglich jede Änderung seines Namens und seines Wohn- sitzes mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, VS Media den Zugang ins Internet Zeitpunkt des Umzuges sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PCden Zeitpunkt, zu schützen, 5.5.1.2 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren, 5.5.1.3 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzwdem der Multimediavertrag ggf. Telekommunikationsanlagen gekündigt werden soll, mitzuteilen. Die neue Postanschrift des Kunden ist VS Media unter Vorlage des Miet- vertrags oder der Meldebescheinigung auf Wunsch nachzuweisen. 11.2 Xxxxxx dem Kunden erstmalig die Leistung von VS Media bereit- gestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu benutzen,prüfen und offensichtliche und / oder festgestellte Mängel anzu- zeigen. Später festgestellte Mängel der von VS Media geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich VS Media anzuzeigen. 5.5.1.4 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören11.3 Der Kunde ist verpflichtet, die VS Media-Dienste bestimmungs- gemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, insbesondere des Telekommuni- kationsgesetzes (TKG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, zu ändern oder zu beschädigen,nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: 5.5.1.5 a) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienstleistungen von Vodafone Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; b) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inan- spruchnahme einzelner oder aller Dienste erforderlich sein sollten; c) anerkannten und angemessenen Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen; d) VS Media erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzu- zeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermögli- chen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. 11.4 Der Kunde a) darf keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück am vorgelagerten Breitbandverteilnetz von VS Media bis zum Übergabepunkt am Netzabschlussgerät (CPE) selbst oder von Dritten ausführen lassen. b) hat VS Media gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, durch technische Maßnahmen in der Hausverteilanlage sein Recht zu verwirklichen, den Kabelanschluss eines anderen zu sperren bzw. die Sperre aufzuheben. c) stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten Raum und Strom für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch VS Media erforderlich sind. d) ist verpflichtet bei Bauarbeiten auf seinem Grundstück eine Plan- auskunft über die Lage von Xxxxxxxxxx und Xxxxxx bei VS Media einzuholen. Planauskünfte können unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxx/xxxxxxxxxxxx eingeholt werden. 11.5 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der VS Media-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch VS Media gestattet. Wird die allge- meinen GesetzeNutzung durch Dritte gestattet, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc. zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc. zu wahren; insbeson- dere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zutragen, dass die von ihm oder über seinen Internetan- schluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; hat der Kunde übernimmt diese ordnungsgemäß in die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Nutzung der Dienste von Vodafone überträgt oder sonstwie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste), 5.5.1.6 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 5.5.1.7 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleis- tungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiter- zugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 5.5.1.8 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stel- len. 5.5.2 ein zuweisen. Der Kunde ist insbesondere auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistun- gen verpflichtet, Folgendes die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu unterlassen: 5.5.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 5.5.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 5.5.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 5.5.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 5.5.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcvertreten hat., 5.5.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 5.5.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 5.5.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 5.5.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste