Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein: Der Kunde stellt trockene Räume mit Raumtemperaturen zwischen 0°C und 30°C zur Installation des HÜP und des ONT zur Verfügung. Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter. Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehen. Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS oder durch ihren Baupartner ausführen lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS einzuholen. SW SLS kann die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigern. Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet nicht für aus der Platzierung des HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routers. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. Zugang) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Kunde SW SLS für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte A...
Kundenpflichten. Der Kunde hat allfällige Zugangsdaten, Passwörter und Schlüssel sorgfältig zu verwahren und nicht an (unbefugte) Dritte weiterzugeben. Bei Verdacht des Missbrauches hat der Kunde A1 Digital unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet A1 Digital für die von ihm zu vertretenden, aus missbräuchlicher Verwendung entstandenen Schäden. Zugangsdaten, Passwörter und Schlüssel werden dem Kunden elektronisch an die zuletzt bekannt gegebene Kontakt E-Mail Adresse übermittelt. Der Kunde verpflichtet sich die vertraglichen Leistungen und gegebenenfalls bereitgestellte Einrichtungen ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen und jede missbräuchliche Verwendung auch im Sinne des § 7 UWG (unzumutbare Belästigungen, inkl. SPAM). zu unterlassen. Für die Nutzung der vertraglichen Leistungen durch den Kunden gilt im Übrigen das Folgende: • Für über Internet-Dienste übermittelte und abgefragte Inhalte ist der Kunde allein verantwortlich. • Die Benutzung von Internet-Diensten sowie die Werbung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen dürfen keine Inhalte aufweisen, die die Sicherheit oder die Wirtschaftsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen die Gesetze, die öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit verstoßen. • Die über Internet-Dienste angebotenen Inhalte, Nachrichten oder Mitteilungen, dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere dürfen die Nachrichten und Mitteilungen keine Rechtsbrüche erleichtern oder dazu auffordern. • Folgende Informationsinhalte sind insbesondere ausgeschlossen: • Unerlaubte Glücksspiele • Informationen, die Gewalt verharmlosen oder verherrlichen oder zur Gewalt auffordern, • Inhalte, die politisch, religiös oder weltanschaulich extremistisches Gedankengut vermitteln und damit gegen die innerstaatliche Rechtsordnung verstoßen. • Die vermittelten Inhalte dürfen insbesondere nicht geeignet sein, ▪ jemanden hinsichtlich der Identität des Kunden, des Inhalts oder der Kosten der angebotenen Inhalte irrezuführen, ▪ die Integrität von Personen zu beeinträchtigen oder Angst zu verbreiten, ▪ gesetzlich geschützte religiöse Symbole herabzuwürdigen oder öffentliches Ärgernis oder massive Kritik in der Öffentlichkeit herbeizuführen. Weiteres dürfen keine Inhalte verwendet werden, die Gewalt, Sadismus oder Grausamkeiten verherrlichen.
Kundenpflichten. 5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maß- nahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten sind.
5.2 Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Auftraggeber erbracht werden, stellt der Auftraggeber die zur Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüs- se, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromver- sorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der Auftraggeber für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der Auftraggeber für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Was- ser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Auftraggeber ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der Auftraggeber ist nicht be- rechtigt, den Mitarbeitern des Auftragnehmers Weisungen - gleich wel- cher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungser- bringung ausschließlich an den vom Auftragnehmer benannten An- sprechpartner herantragen.
5.3 Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eige- ne Kosten sämtliche vom Auftragnehmer zur Durchführung des Auftra- ges benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom Auf- tragnehmer geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den Auf- tragnehmer auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseiti- gung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstim- mung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Auftraggeber, die Änderungen in den vom Auftragnehmer für den Auf- traggeber zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, be- dürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftragnehmer hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
5.4 Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang vom Auftrag- nehmer enthalten ist, wird der Auftraggeber auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.
5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistun- gen vom Auftragnehmer erforderlichen...
Kundenpflichten. 14.1. Der Kunde wird:
14.1.1. dem Lieferanten alle Informationen und Unterstützung zukommen lassen, die der Lieferant von Zeit zu Zeit vernünftigerweise benötigt, um seine Pflichten zu erfüllen oder seine Rechte aus dem Vertrag auszuüben.
14.1.2. den Lieferanten innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen über: 14.1.2.1. alle Gespräche, Verhandlungen oder Regelungen mit einem oder mehreren Gläubigern des Kunden in Bezug auf einen Vergleich, eine Einigung, eine Vereinbarung, eine Regelung oder einen Vergleichsvorschlag für Schulden gegenüber einem solchen Gläubiger; oder 14.1.2.2. alle Gespräche, Verhandlungen oder Regelungen mit einer Person im Zusammenhang mit der Insolvenz des Kunden. 14.1.2.3. die Waren nicht neu verpacken und Markenzeichen, Patentnummern, Seriennummern oder andere Identifizierungszeichen auf den Waren oder ihrer Verpackung nicht entfernen oder verändern und wird auch keine anderen Markenzeichen, Patentnummern, Seriennummern oder andere Identifizierungszeichen auf den Waren oder ihrer Verpackung hinzufügen. 14.1.2.4. die Waren in keiner Weise verändern oder modifizieren; und 14.1.2.5. die Anweisungen des Lieferanten im Zusammenhang mit einem vom Lieferanten veranlassten Produktrückruf, der die Waren (oder eine der Waren) betrifft, befolgen
14.2. Ungeachtet anderer Bestimmungen des Vertrages ist der Lieferant nicht vertragsbrüchig, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung oder der Mangel in der Ausführung seiner vertraglichen Pflichten auf folgende Umstände zurückzuführen ist:
14.2.1. Jeglicher Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten aus dem Vertrag.
14.2.2. Berufung des Lieferanten auf unvollständige oder ungenaue Daten eines Dritten; oder
14.2.3. Der Lieferant kommt einer Anweisung oder Aufforderung des Kunden oder eines seiner Mitarbeiter nach.
Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch den Netzbetreiber vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein: • Bereitstellung eines lückenlosen Leitungsweges vom HÜP bis zum NT. Das Material sollte, insbeson- dere in Mehrfamilienhäusern den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Dies bedeutet, dass das Material dem LSZH-Bestimmungen entsprechen muss. Der Netzbetreiber benötigt einen lückenlosen Leitungsweg zwischen dem HÜP und dem NT bis in die Wohneinheit(-en) zur freien Verwendung. Dieser Leitungsweg wird vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die Kosten für diesen Leitungsweg trägt der Kunde. Diese Leitungswege können bspw. durch ein Leerrohrsystem, einen Kabelschacht oder ähnliches innerhalb des Hauses realisiert werden, unterschiedliche Bauweisen sind möglich. Um in diese Leitungswege das LWL-Kabel einziehen zu können, sind einige Parameter zu beachten. In den folgenden Absätzen werden Anforderungen an den Leitungsweg beschrieben, die der Kunde zu beach- ten hat. Die beschriebenen Anforderungen an den Leitungsweg beziehen sich auf Rohr-/ Kanal-Grö- ßen, die für die Anbindung einer Wohneinheit notwendig sind. Soll in einem Mehrfamilienhaus ein Lei- tungsweg die LWL-Kabel für mehrere Wohnungen führen, so ist die Rohr-/ Kanal-Größe entsprechend anzupassen. • Leerrohr-Systeme sind mit einem Innendurchmesser von mindestens 17,4 mm (M20) und glatten In- nenseiten zu erstellen. Flex-Rohre dürfen an der Innenseite nicht geriffelt sein. Der Biegeradius von 60 mm ist bei der Verlegung zwingend einzuhalten. In dem Leerrohr darf sich kein weiteres Kabel befinden. • Kabelkanäle sind in mind. 15x15mm auszuführen und so zu installieren, dass ein Biegeradius von 60mm gewährleistet ist. • Mikrorohrsysteme sind so zu verlegen, dass jeder Wohneinheit ein eigenes Röhrchen zugewiesen wird, welches auf den Etagen so zu verbinden ist, dass eine durchgehende Verbindung von der Wohnung bis zum Hausübergabepunkt entsteht. • Sollte der Leerrohrweg über die Außenfassade gelegt werden, ist er vor Vandalismus zu schützen und muss für den Außenbereich geeignet sein. Der Schutz vor Vandalismus kann wie folgt gewährleistet werden: der Leitungsweg besteht aus einem Metallkabelkanal oder Metallrohr. Der Leitungsweg aus Kunststoff wird durch ein zusätzliches Kabelschutzeisen geschützt. • Der Kunde stellt einen trockenen Raum mit Raumtemperaturen zwischen 0°C und 30°C zur Instal- lation zur Verfügung. • D...
Kundenpflichten. Die Standardfarben von Sicolor sind für die Mehrzahl der regelmäßig vorkommenden Druckarbeiten geeig- net. Bei den Gebrauchsanweisungen und anwen- dungstechnischen Hinweisen von Sicolor handelt es sich demnach um allgemeine Richtlinien. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke der einzelnen Pro- dukte und wegen der jeweiligen besonderen Gegeben- heiten obliegt dem Kunden die eigene Erprobung der Farbe. Beabsichtigt der Kunde eine Verwendung der Standardfarben für besondere Arbeiten auf nicht ge- wöhnlichen Bedruckstoffen oder für selten vorkom- mende Beanspruchung, so obliegt es ihm, sich durch geeignete Vorversuche von deren Verwendbarkeit für den von ihm gewünschten Zweck zu überzeugen. Wünscht der Kunde eine Sonderanfertigung, wie z. B. für besondere Druckbedingungen, Papiere oder unge- wöhnliche Ansprüche an die damit herzustellende Drucksache, so ist er verpflichtet, Sicolor vorab zu kon- taktieren. Eine Garantie für den Druckausfall kann Sicolor naturgemäß nicht übernehmen.
Kundenpflichten der Kunde bei seinen Gläubigern ein Schuldenmoratorium anstrebt;
Kundenpflichten. 3.1 Die Installationsstellen müssen frei zugänglich sein und SOCO beziehungsweise den von SOCO beauftragen Unternehmen der Zugang zur Installation und Wartung/Instandsetzung gewährt werden. Die Installationsstellen müssen in einem abgeschlossenen und vor sämtlichen Witterungseinflüssen geschützten Raum sein. Die Raumtemperatur darf nicht unter 0 °C beziehungsweise über 30 °C liegen.
3.2 Des Weiteren muss im Umkreis von einem Meter des Installationspunktes eine stromführende Steckdose (230 V) verfügbar sein. Der Kunde stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten Strom, Erdung und Raum für die technischen Einrichtungen bereit, die zur Leistungserbringung durch die SOCO bei ihm erforderlich sind. Ist der Zugang zum Installationsort aus Gründen, die nicht durch SOCO zu vertreten sind, nach Terminabsprache, in dringenden Fällen ggf. auch ohne Terminabsprache, nicht möglich, kann die Installation nicht durchgeführt werden. Hierfür anfallende Kosten, wie zum Beispiel Anfahrt oder Personalkosten werden dem Kunden nach aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
Kundenpflichten. 3.1 Der Kunde hat die Vertragsdurchführung zu jeder Zeit durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere hat der Kunde Hornetsecurity die zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die Schnittstellen zur eigenen technischen Infrastruktur so einzurichten, dass diese die Anbindung der Leistungen von Hornetsecurity ermöglichen.
3.2 Soweit die Vertragserfüllung durch Hornetsecurity nicht ohne die Mitwirkung des Kunden erfolgen kann, verlängert sich der Leistungszeitraum bei nicht rechtzeitiger Erbringung dieser Leistung entsprechend.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, einen fachlich kompetenten technischen Ansprechpartner zu benennen, der die erforderlichen internen Abstimmungen des Projektes beim Kunden sowie gegebenenfalls mit Dritt-Dienstleistern verantwortet sowie Hornetsecurity die erforderlichen Informationen und Unterlagen in verwertbarer Form zur Verfügung stellt.
3.4 Der Ansprechpartner ist zudem so zu bevollmächtigen, dass er die erforderlichen Entscheidungen zur reibungslosen Umsetzung und zum Abschluss des Projektes (wie Änderungen des Leistungsumfanges, Abnahmen) treffen kann.
3.5 Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung der Dienste von Hornetsecurity durch Unbefugte zu verhindern. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung, so dass nur die vertraglich vereinbarte Anzahl von Nutzern auf die Dienste zugreifen kann. Der Zugang ist durch sichere Passwörter zu regeln.
Kundenpflichten. 9.1 Der Kunde stellt sicher, dass seine für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkung auf seine Kosten rechtzeitig zur Verfügung steht. Er wird digital ZEIT insbesondere rechtzeitig mit den für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen versorgen und für den vertragsgemäßen Zustand seiner Hardware, des erforderlichen Betriebssystems und sonstigen Systemvoraussetzungen sorgen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet - die Systemvoraussetzungen zu beachten und angemessene und geeignete Maßnahmen zur IT-Sicherheit zu treffen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Hierzu hat er angemessene, geeignete und ausreichende Maßnahmen zu treffen. Handelt es sich bei der SOFTWARE um eine in einem Netzwerk den berechtigten Usern zur Nutzung bereitzustellende Lösung, empfiehlt digital ZEIT, dass der Kunde je berechtigten User eine VPN-Verbindung zur verpflichtenden Nutzung bereitstellt. Auch für sonstige geeignete IT- Sicherheitsmaßnahmen hat er zu Sorge zu treffen. Vor der Versendung von Daten und Informationen wird der Kunde diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Er wird die User entsprechend verpflichten; - die übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal wöchentlich, zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen deren Rekonstruktion zu gewährleisten; - Zugangskennungen einschließlich Passwörter sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und nicht an unberechtigte Personen weiterzugeben. Er hat für hinreichenden Schutz vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff Dritter zu sorgen und die User entsprechend zu verpflichten. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass jeder User seine Zugangskennungen geheim hält, und nicht an andere Personen weitergibt; - die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der SOFTWARE personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift; - digital ZEIT von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der SOFTWARE durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Sachverhalten e...