Kundenpflichten. 4.1 | Der Kunde hat anerkannte Grundsätze der Datensicherheit zu befolgen. Insbesondere sind Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben.
4.2 | Ebenso hat der Kunde CONVOTIS unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für gewährte Tarifermäßigungen entfallen.
4.3 | Erkennbare Mängel oder Schäden sind CONVOTIS unverzüglich als Störungsmeldung anzuzeigen. Die Störungsmeldung hat per E-Mail an xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxxxx.xxx oder behelfsweise per Fax oder Post an CONVOTIS Lübeck GmbH zu erfolgen. Im Rahmen des Zumutbaren sind durch den Kunden alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung vereinfachen oder beschleunigen.
4.4 | Sofern sich nach Prüfung einer durch den Kunden abgegebenen Störungsmeldung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag, hat der Kunde die von CONVOTIS durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, sofern dieser Support nicht ausdrücklicher Bestandteil des Leistungsumfanges ist.
4.5 | Ebenso ist CONVOTIS jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nicht-rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht-rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von CONVOTIS geführt wird, sowie jede Änderung der Anschrift innerhalb eines Monats anzuzeigen.
4.6 | Bei Verstoß gegen die unter (2) oder (3) genannten Kundenpflichten, ist CONVOTIS sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
4.7 | Zur Regelung des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann CONVOTIS eine Benutzerordnung aufstellen. Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen CONVOTIS nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Kundenpflichten. 9.1 Der Kunde übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, dafür zu sorgen, dass alle vereinbarten Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten bzw. zur Projektrealisierung erforderlichen Terminen ohne zusätzliche Kosten für DeDeNet erbracht werden.
9.2 Der Kunde wird alle Informationen über die Hardware, Software, verwendete Methoden und Verfahren zu deren Erstellung sowie alle zum Programm gehörigen Unterlagen, dessen Inhalte, Datenträger und zugehörige Korrespondenz vorvertraglich, während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird auch seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten.
9.3 Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter zu den Programmen zu verhindern.
9.4 Diese Verpflichtung gilt auch für Abnehmer oder sonstige Vertragspartner des Kunden sowie für Arbeitsgemeinschaften, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen seiner Firma.
9.5 Der Kunde verpflichtet sich, unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Händlerleistung erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass der Kunde - Arbeitsräume für die Mitarbeiter von DeDeNet einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, - DeDeNet nach Bedarf ungehindert und ausreichend Rechenzeit mit notwendiger Priorität einräumt, - Testdaten und sonstige zur Erstellung des Werks notwendige Informationen und Hilfsmittel rechtzeitig bereitstellen, - das Operating sowie die Systempflege (Betriebssysteme etc.) wahrnimmt, - Mitarbeiter aus seinem Bereich (Kontaktpersonen aus den Fachabteilungen, Datenerfasser, Schreibkräfte) zur Unterstützung von DeDeNet zur Verfügung stellt.
9.6 Der Kunde wird Sollkonzepte, Organisationskonzepte, - vorschläge und Software sowie Hardware unverzüglich nach Lieferung bzw. Erstellung beim Kunden oder nach Rechnungsstellung förmlich abnehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, - wenn der Kunde innerhalb von vier Wochen nicht schriftlich der Abnahme widerspricht und wesentliche, die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigende Mängel mitteilt oder, - wenn der Kunde die ihm übergebene Software nutzt oder, - wenn der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DeDeNet in übergebene Software eingreift.
9.7 DeDeNet behält das Recht, jederzeit in den üblichen...
Kundenpflichten. 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Inhalten zum Abruf bereit zu halten oder zu versenden, die nicht gegen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Bestimmungen verstoßen. Dies gilt insbesondere für pornografische und/ oder erotische Inhalte, soweit sie entwicklungsbeeinträchtigend i.S.d. Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind sowie für Gewaltdarstellungen und rassistische Inhalte. Engels Informatik GmbH ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, E-Mail-Werbung nicht ohne Einwilligung des Empfängers zu versenden (Opt-In) und eine gültige Adresse anzugeben, an die jederzeit eine Aufforderung zur Einstellung des Versendes gerichtet werden kann. Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Engels Informatik GmbH berechtigt, das Konto unverzüglich zu sperren.
7.3. Sollte der Kunde wegen des Bereithaltens oder Versendens rechtswidriger oder die Rechte Dritter verletzender Inhalte in Anspruch genommen werden, so ist er verpflichtet, Engels Informatik GmbH unverzüglich hierüber zu informieren.
7.4. Soweit dem Kunden zur Nutzung der Leistungen Passwörter übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese streng geheim zu halten und Engels Informatik GmbH unverzüglich zu informieren, sobald er von der unberechtigten Nutzung des Passwortes durch Dritte Kenntnis erlangt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Engels Informatik GmbH nutzen, haftet der Kunde gegenüber Engels Informatik GmbH auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Abrechnung erforderlichen Daten richtig und vollständig zu übermitteln und jede Änderung dieser Daten unverzüglich mitzuteilen.
7.6. Der Kunde verpflichtet sich, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Engels Informatik GmbH oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Engels Informatik GmbH erhält. Der Kunde ...
Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch den Netzbetreiber vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschatten sein: • Bereitstellung eines lückenlosen Leitungsweges vom HÜP bis zum NT. Das Material sollte, ins- besondere in Mehrfamilienhäusern den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Dies bedeutet, dass das Material dem LSZH-Bestimmungen entsprechen muss. Der Netzbetreiber benötigt einen lückenlosen Leitungsweg zwischen dem HÜP und dem NT bis in die Wohneinheit(-en) zur freien Verwendung. Dieser Leitungsweg wird vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die Kosten für diesen Leitungsweg trägt der Kunde. Diese Leitungswege können bspw. durch ein Leerrohrsystem, einen Kabelschacht oder ähnliches innerhalb des Hauses realisiert werden, unterschiedliche Bauweisen sind möglich. Um in diese Leitungswege das LWL-Kabel einziehen zu können, sind einige Para- meter zu beachten. In den folgenden Absätzen werden Anforderungen an den Leitungsweg be- schrieben, die der Kunde zu beachten hat. Die beschriebenen Anforderungen an den Leitungsweg beziehen sich auf Rohr-/ Kanal-Größen, die für die Anbindung einer Wohneinheit notwendig sind. Soll in einem Mehrfamilienhaus ein Leitungsweg die LWL-Kabel für mehrere Wohnungen führen, so ist die Rohr-/ Kanal-Größe entsprechend anzupassen. • Leerrohr-Systeme sind mit einem Innendurchmesser von mindestens 17,4 mm (M20) und glatten Innenseiten zu erstellen. Flex-Rohre dürfen an der Innenseite nicht gerittelt sein. Der Biegeradius von 60 mm ist bei der Verlegung zwingend einzuhalten. In dem Leerrohr darf sich kein weiteres Kabel befinden. • Kabelkanäle sind in mind. 15x15mm auszuführen und so zu installieren, dass ein Biegeradius von 60mm gewährleistet ist. • Mikrorohrsysteme sind so zu verlegen, dass jeder Wohneinheit ein eigenes Röhrchen zugewiesen wird, welches auf den Etagen so zu verbinden ist, dass eine durchgehende Verbindung von der Wohnung bis zum Hausübergabepunkt entsteht. • Sollte der Leerrohrweg über die Außenfassade gelegt werden, ist er vor Vandalismus zu schüt- zen und muss für den Außenbereich geeignet sein. Der Schutz vor Vandalismus kann wie folgt gewährleistet werden: der Leitungsweg besteht aus einem Metallkabelkanal oder Metallrohr. Der Leitungsweg aus Kunststott wird durch ein zusätzliches Kabelschutzeisen geschützt. • Der Kunde stellt einen trockenen Raum mit Raumtemperaturen zwischen 0°C und 30°C zur Ins- tallation zur Verfügung. • Der...
Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Deutsche Glasfaser-Hardware vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden: • Bereitstellung eines trockenen Raumes mit Raumtemperaturen zwischen 0 °C und 30 °C. • Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter • abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Umfeld von 1.2 Metern vom Installationsort der CPE • kann die Installation der CPE aufgrund fehlender Voraussetzun- gen (z.B. Fehlen von oder unzureichende Anschlüsse) oder aus an- deren vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt wer- den, hat der Kunde Deutsche Glasfaser für die vergebliche Anfahrt des Deutsche Glasfaser Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils, bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung, gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Deutsche Glasfaser überhaupt keinen Scha- den erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. • Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie End- geräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikati- onsnetzen in Deutschland zulässig ist und die insbesondere den Regelun- gen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. • Der Kunde wird alle Änderungs– und Instandhaltungsarbeiten am Netz von Deutsche Glasfaser einschließlich des Übergabepunktes ausschließ- lich durch Deutsche Glasfaser oder die von ihr beauftragten Personen aus- führen lassen. • Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Pro- dukte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu über- lassen. Eine Erlaubnis hat er schriftlich bei Deutsche Glasfaser zu ent- richten. Deutsche Glasfaser kann die Genehmigung nur aus sachlichen Gründen verweigern. • Für die Installation des digitalen Empfangsgeräts ist der Kunde zuständig sowie darüber hinaus für die notwendigen Endgeräte (Fernsehgerät etc.).
Kundenpflichten. 13.1. Der Kunde wird:
13.1.1. dem Lieferanten alle Informationen und Unterstützung zukommen lassen, die der Lieferant von Zeit zu Zeit vernünftigerweise benötigt, um seine Pflichten zu erfüllen oder seine Rechte aus dem Vertrag auszuüben.
13.1.2. den Lieferanten innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen über: 13.1.2.1. alle Gespräche, Verhandlungen oder Regelungen mit einem oder mehreren Gläubigern des Kunden in Bezug auf einen Vergleich, eine Einigung, eine Vereinbarung, eine Regelung oder einen Vergleichsvorschlag für Schulden gegenüber einem solchen Gläubiger; oder 13.1.2.2. alle Gespräche, Verhandlungen oder Regelungen mit einer Person im Zusammenhang mit der Insolvenz des Kunden. 13.1.2.3. die Waren nicht neu verpacken und Markenzeichen, Patentnummern, Seriennummern oder andere Identifizierungszeichen auf den Waren oder ihrer Verpackung nicht entfernen oder verändern und wird auch keine anderen Markenzeichen, Patentnummern, Seriennummern oder andere Identifizierungszeichen auf den Waren oder ihrer Verpackung hinzufügen. 13.1.2.4. die Waren in keiner Weise verändern oder modifizieren; und 13.1.2.5. die Anweisungen des Lieferanten im Zusammenhang mit einem vom Lieferanten veranlassten Produktrückruf, der die Waren (oder eine der Waren) betrifft, befolgen
13.2. Ungeachtet anderer Bestimmungen des Vertrages ist der Lieferant nicht vertragsbrüchig, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung oder der Mangel in der Ausführung seiner vertraglichen Pflichten auf folgende Umstände zurückzuführen ist:
13.2.1. Jeglicher Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten aus dem Vertrag.
13.2.2. Berufung des Lieferanten auf unvollständige oder ungenaue Daten eines Dritten; oder
13.2.3. Der Lieferant kommt einer Anweisung oder Aufforderung des Kunden oder eines seiner Mitarbeiter nach.
Kundenpflichten. 2.1 Der Kunde ist für folgende Aktionen in Bezug auf den Dienst zuständig:
2.1.1 Bereitstellung und Wartung der notwendigen Hard- und Software (gemäß den Angaben im Bereitstellungsformular);
2.1.2 Sicherstellung, dass eine zweckgebundene technische Ressource mit Verwaltungsrechten zur Bereitstellung des Dienstes zur Verfügung steht;
2.1.3 Bestimmung, welche Benutzer zum Empfang des Dienstes berechtigt sein sollen, und der vorgegebenen Aufbewahrungszeit jedes dieser Benutzer;
2.1.4 Bestimmung und Schutz von Berechtigungen für den Zugriff auf das Archiv über die Kundenschnittstelle;
2.1.5 Festlegung und Verwaltung von Archivierungsaufbewahrungsrichtlinien;
2.1.6 Durchführung von Suchvorgängen für den Abruf archivierter Daten.
2.2 Falls der Kunde die zur Bereitstellung des Dienstes erforderlichen Aktionen binnen dreißig (30) Tagen ab dem Tag der Kundenbestellung nicht durchgeführt hat, kann Symantec anfangen, Kosten für den Dienst in Rechnung zu stellen.
Kundenpflichten. 3.1 Die Installationsstellen müssen frei zugänglich sein und DNS:NET beziehungsweise den von DNS:NET beauftragen Unternehmen der Zugang zur Installation und Wartung/Instandsetzung gewährt werden. Die Installationsstellen müssen in einem abgeschlossenen und vor sämtlichen Witterungsein- flüssen geschützten Raum sein. Die Raumtemperatur darf nicht unter 0 °C beziehungsweise über 30 °C liegen. Des Weiteren muss im Umkreis von einem Meter des Installationspunktes eine stromführende Steckdose (230 V) verfügbar sein.
3.2 Ist der Zugang zum Installationsort aus Gründen, die nicht durch DNS:NET zu vertreten sind, nach Terminabsprache, in dringenden Fällen ggf. auch ohne Terminabsprache, nicht möglich, kann die Instal- lation nicht durchgeführt werden. Hierfür anfallende Kosten, wie zum Beispiel Anfahrt oder Personal- kosten werden dem Kunden nach aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
Kundenpflichten der Kunde bei seinen Gläubigern ein Schuldenmoratorium anstrebt;
Kundenpflichten. 3.1. Der Kunde verpflichtet sich hiermit dazu:
3.1.1. Das Portal nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und keine Inhalte hochzuladen oder zu verbreiten, die gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen.
3.1.2. Die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und vertraulich zu behandeln.
3.1.3. Die Plattform nur für die angebotenen Zwecke zu verwenden.