Kundenpflichten Musterklauseln

Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein: • Der Kunde stellt trockene Räume mit Raumtemperaturen zwischen 0°C und 30°C zur Installation des HÜP und des ONT zur Verfügung. • Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter. • Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehen. • Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. • Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS oder durch ihren Baupartner ausführen lassen. • Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS einzuholen. SW SLS kann die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigern. • Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet nicht für aus der Platzierung des HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routers. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. Zugang) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Kunde SW SLS für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte A...
Kundenpflichten. 5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maß- nahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten sind.
Kundenpflichten. 13.1. Der Kunde wird:
Kundenpflichten. 9.1 Der Kunde stellt sicher, dass seine für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkung auf seine Kosten rechtzeitig zur Verfügung steht. Er wird digital ZEIT insbesondere rechtzeitig mit den für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen versorgen und für den vertragsgemäßen Zustand seiner Hardware, des erforderlichen Betriebssystems und sonstigen Systemvoraussetzungen sorgen.
Kundenpflichten. (c) der Kunde bei seinen Gläubigern ein Schuldenmoratorium anstrebt;
Kundenpflichten. 2.1 Der Kunde ist für folgende Aktionen in Bezug auf den Dienst zuständig:
Kundenpflichten. 3.1 Der Kunde hat die Vertragsdurchführung zu jeder Zeit durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere hat der Kunde Hornetsecurity die zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die Schnittstellen zur eigenen technischen Infrastruktur so einzurichten, dass diese die Anbindung der Leistungen von Hornetsecurity ermöglichen.
Kundenpflichten. 9.1 Der Kunde übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, dafür zu sorgen, dass alle vereinbarten Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten bzw. zur Projektrealisierung erforderlichen Terminen ohne zusätzliche Kosten für DeDeNet erbracht werden.
Kundenpflichten. 5.1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Dieses betrifft insbesondere • Name und ladungsfähige Anschrift des Kunden, • im Falle eines Lastschriftmandates die Bankverbindung, • Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax- Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, • Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax- Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie • falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
Kundenpflichten. 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Inhalten zum Abruf bereit zu halten oder zu versenden, die nicht gegen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Bestimmungen verstoßen. Dies gilt insbesondere für pornografische und/ oder erotische Inhalte, soweit sie entwicklungsbeeinträchtigend i.S.d. Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind sowie für Gewaltdarstellungen und rassistische Inhalte. Engels Informatik GmbH ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.