Common use of Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Clause in Contracts

Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 8.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 8.1.1 soweit ihm nicht ausdrücklich eine andere Form der Zahlung nachgelassen wird, eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerich- tetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Telekabel Riesa die aus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen. Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die fälligen Entgelte, z. B. durch Zahlung per Überweisung, so ist Telekabel Riesa berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Pauschale gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden Zahlungs- vorgang zu erheben. In beiden vorgenannten Fällen bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 8.1.2 eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwendig – Änderungen der E-Mail-Adresse Telekabel Riesa unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Telekabel Riesa berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 8.1.3 nach Abgabe einer Störungsmeldung Telekabel Riesa durch die Überprüfung ih- rer technischen Einrichtungen entstandene Aufwendungen gemäß Preisliste zu er- setzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von Telekabel Riesa vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. 8.1.4 alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an den technischen Einrichtungen von Telekabel Riesa nur durch Telekabel Riesa ausführen zu lassen. 8.1.5 den Zutritt zu den von Telekabel Riesa betriebenen technischen Einrichtungen zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung des Kabelanschlusses erforderlich sind. Dies gilt auch zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Telekabel Riesa und zum Zwecke der Beseitigung des Kabelanschlusses auch nach Vertragsbeendigung. 8.1.6 das Netz und die technischen Einrichtungen der Telekabel Riesa oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen. 8.1.7 die Pflichten zur Sicherstellung des Jugendschutzes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen. 8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die empfangenen Leistungen ausschließlich privat zu nutzen, es sei denn, es ist dem Kunden eine andere Nutzung durch gesonderte Vereinbarung gestattet. 8.3 Der Kunde ist verpflichtet, das BK-Netz und die BK-Anschlussdosen pfleglich und sachgerecht zu behandeln. Das BK-Netz und die BK-Anschlussdosen stehen nicht im Eigentum des Kunden. Er darf weder Eingriffe am BK-Netz noch an den BK- Anschlussdosen vornehmen. Zusätzliche BK-Anschlussdosen in seiner Wohnung dür- fen ausschließlich von Telekabel Riesa installiert werden.

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Samples: Abonnementvertrag Internet & Telefon, Abonnementvertrag Internet & Telefon, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kabelanschluss, Internet Und Telefon

Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 8.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 8.1.1 soweit ihm nicht ausdrücklich eine andere Form der Zahlung nachgelassen wird, eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerich- tetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Telekabel Riesa die aus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen. Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die fälligen Entgelte, z. B. durch Zahlung per Überweisung, so ist Telekabel Riesa berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs Zahlungsver- kehrs eine Pauschale gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang zu erheben. In beiden vorgenannten Fällen bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden entstan- den ist. 8.1.2 eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwendig – Änderungen der E-Mail-Adresse Telekabel Riesa unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Telekabel Riesa berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 8.1.3 nach Abgabe einer Störungsmeldung Telekabel Riesa durch die Überprüfung ih- rer ihrer technischen Einrichtungen entstandene Aufwendungen gemäß Preisliste zu er- setzenersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von Telekabel Riesa vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. 8.1.4 alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an den technischen Einrichtungen von Telekabel Riesa nur durch Telekabel Riesa ausführen zu lassen. 8.1.5 den Zutritt zu den von Telekabel Riesa betriebenen technischen Einrichtungen zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung des Kabelanschlusses erforderlich sind. Dies gilt auch zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Telekabel Riesa und zum Zwecke der Beseitigung des Kabelanschlusses auch nach Vertragsbeendigung. 8.1.6 das Netz und die technischen Einrichtungen der Telekabel Riesa oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen. 8.1.7 die Pflichten zur Sicherstellung des Jugendschutzes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen. 8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die empfangenen Leistungen ausschließlich privat zu nutzen, es sei denn, es ist dem Kunden eine andere Nutzung durch gesonderte Vereinbarung gestattet. 8.3 Der Kunde ist verpflichtet, das BK-Netz und die BK-Anschlussdosen pfleglich und sachgerecht zu behandeln. Das BK-Netz und die BK-Anschlussdosen stehen nicht im Eigentum des Kunden. Er darf weder Eingriffe am BK-Netz noch an den BK- BK-Anschlussdosen vornehmen. Zusätzliche BK-Anschlussdosen in seiner Wohnung dür- fen dürfen ausschließlich von Telekabel Riesa installiert werden.

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Samples: Kabelanschlussvertrag

Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 8.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, 8.1.1 soweit ihm nicht ausdrücklich eine andere Form der Zahlung nachgelassen wird, eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerich- tetes eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Telekabel Riesa die aus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen. Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die fälligen Entgelte, z. B. durch Zahlung per Überweisung, so ist Telekabel Riesa berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Pauschale gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang zu erheben. In beiden vorgenannten Fällen bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 8.1.2 eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwendig – Änderungen der E-Mail-Adresse Telekabel Riesa unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Telekabel Riesa berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 8.1.3 nach Abgabe einer Störungsmeldung Telekabel Riesa durch die Überprüfung ih- rer ihrer technischen Einrichtungen entstandene Aufwendungen gemäß Preisliste zu er- setzenersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von Telekabel Riesa vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. 8.1.4 alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an den technischen Einrichtungen von Telekabel Riesa nur durch Telekabel Riesa ausführen zu lassen. 8.1.5 den Zutritt zu den von Telekabel Riesa betriebenen technischen Einrichtungen zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung des Kabelanschlusses erforderlich sind. Dies gilt auch zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Telekabel Riesa und zum Zwecke der Beseitigung des Kabelanschlusses auch nach Vertragsbeendigung. 8.1.6 das Netz und die technischen Einrichtungen der Telekabel Riesa oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen. 8.1.7 die Pflichten zur Sicherstellung des Jugendschutzes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen. 8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die empfangenen Leistungen ausschließlich privat zu nutzen, es sei denn, es ist dem Kunden eine andere Nutzung durch gesonderte Vereinbarung gestattet. 8.3 Der Kunde ist verpflichtet, das BK-Netz und die BK-Anschlussdosen pfleglich und sachgerecht zu behandeln. Das BK-Netz und die BK-Anschlussdosen stehen nicht im Eigentum des Kunden. Er darf weder Eingriffe am BK-Netz noch an den BK- Anschlussdosen vornehmen. Zusätzliche BK-Anschlussdosen in seiner Wohnung dür- fen dürfen ausschließlich von Telekabel Riesa installiert werden.

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Samples: Abonnementvertrag Extra HDTV