Common use of Allgemeine und vorvertragliche Informationen Clause in Contracts

Allgemeine und vorvertragliche Informationen. Diese Broschüre enthält allgemeine Informa- tionen zu Verbraucherdarlehensverträgen. Sie wird Ihnen von Ihrer Bank zur Verfü- gung gestellt, wenn Sie Interesse an einem Verbraucherdarlehensvertrag bekunden. Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensver- trag unterrichtet Sie Ihre Bank rechtzeitig vor Vertragsschluss mittels einer vorvertrag- lichen Information. Bei einem Immobiliar- Verbraucherdarlehensvertrag erhalten Sie die vorvertraglichen Informationen unver- züglich, nachdem Sie Ihrer Bank die für den Kreditantrag benötigten Informationen und Nachweise, die von Ihnen zu besorgen sind, eingereicht haben, und rechtzeitig vor Ab- gabe Ihrer Vertragserklärung. Die jeweili- ge vorvertragliche Information orientiert sich an einem gesetzlich vorgegebenen Muster und informiert Sie über bestimmte Inhalte des Verbraucherdarlehensvertrags. Der genaue Zeitpunkt der Aushändigung der vorvertraglichen Information richtet sich auch nach den Geschäftsprozessen Ihrer Bank sowie nach den Umständen Ih- res Kreditgesprächs. Zu den Inhalten der vorvertraglichen Informationen finden Sie ebenfalls weitergehende Erläuterungen in dieser Broschüre.

Appears in 8 contracts

Samples: www.vbidr.de, www.volksbank-allgaeu-oberschwaben.de, www.bergische-volksbank.de

Allgemeine und vorvertragliche Informationen. Diese Broschüre enthält allgemeine Informa- tionen zu Verbraucherdarlehensverträgen. Sie wird Ihnen von Ihrer Bank zur Verfü- gung Verfügung gestellt, wenn Sie Interesse an einem Verbraucherdarlehensvertrag Ver- braucherdarlehensvertrag bekunden. Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensver- trag unterrichtet Sie Ihre Bank rechtzeitig vor Vertragsschluss mittels einer vorvertrag- lichen Information. Bei einem Immobiliar- Verbraucherdarlehensvertrag erhalten Sie die vorvertraglichen Informationen unver- züglich, nachdem Sie Ihrer Bank die für den Kreditantrag benötigten Informationen und Nachweise, die von Ihnen zu besorgen sind, eingereicht haben, und rechtzeitig vor Ab- gabe Ihrer Vertragserklärung. Die jeweili- ge jeweilige vorvertragliche Information orientiert sich an einem gesetzlich vorgegebenen Muster und informiert unterrichtet Sie über gesetzlich bestimmte Inhalte des Verbraucherdarlehensvertrags. Der genaue Zeitpunkt der Aushändigung der vorvertraglichen vorvertrag- lichen Information richtet sich auch nach den Geschäftsprozessen Ihrer Bank sowie nach den Umständen Ih- res Ihres Kreditgesprächs. Zu den Inhalten der vorvertraglichen Informationen Informa- tionen finden Sie ebenfalls weitergehende Erläuterungen in dieser Broschüre.

Appears in 2 contracts

Samples: www.volksbank-rottweil.de, www.rb-beuerberg.de