Vertragsabschluss, Auszahlungsvoraussetzungen Musterklauseln

Vertragsabschluss, Auszahlungsvoraussetzungen. 2.1 Vertragsabschluss, Auszahlungs- voraussetzungen Bevor Sie mit Ihrer Bank einen Verbrau- cherdarlehensvertrag abschließen, sind auf beiden Seiten Entscheidungen zu treffen. Gern ist Ihre Bank bereit, Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Entscheidung zur Seite zu stehen. Die Entscheidung für eine Dar- lehensaufnahme liegt aber letztlich in Ihrer Verantwortung. Ihre Bank prüft und bewertet grundsätzlich und auch in Ihrem Fall die Risiken einer Kre- ditvergabe. In die Kreditentscheidung Ihrer Bank fließen folgende Kriterien ein: – Informationen von Ihnen, zum Beispiel Angaben zu Ihrer Person und zu dem Zweck der Darlehensaufnahme; – Ihr jeweiliges Einkommen und Ihre Aus- gaben sowie andere finanzielle und wirt- schaftliche Umstände; – gegebenenfalls Informationen, die Ihre Bank unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen einholt, zum Beispiel von Kreditauskunfteien wie der SCHUFA oder von anderen Banken; – Werthaltigkeiten etwaiger Sicherheiten, beispielsweise einer Immobilie oder sons- tiger Sicherheiten, die Sie Ihrer Bank zur Sicherung Ihres Allgemein-Verbraucher- darlehensvertrags oder Ihres Immobiliar- Verbraucherdarlehensvertrags anbieten. Nach Prüfung und Bewertung dieser Infor- mationen entscheidet Ihre Bank möglichst kurzfristig über das besprochene Darlehen. Vor dem eigentlichen Vertragsabschluss, das heißt, bevor der Vertrag durch Angebot und Annahme zustande gekommen ist, er- gibt sich für keine Seite eine Verpflichtung aus dem Vertrag. Kommt es zum Vertragsabschluss, regelt der Darlehensvertrag auch die Auszahlungsvo- raussetzungen. Voraussetzung für die Aus- zahlung ist regelmäßig der Nachweis über die Erbringung der vertraglich vereinbarten Sicherheiten wie etwa eine Grundschuld oder Versicherungsnachweise. Sobald die- se Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Darlehen Ihrer Anweisung entsprechend ausgezahlt. Der Auszahlungsverpflichtung Ihrer Bank steht Ihre Pflicht zur Abnah- me des Darlehensbetrags gegenüber. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen wird das Darlehen zum vereinbarten Zeit- punkt grundsätzlich vollständig ausgezahlt beziehungsweise der Kreditrahmen zur Ver- fügung gestellt. Bei Immobiliar-Verbraucher- darlehensverträgen wird das Darlehen für fertiggestellte Gebäude üblicherweise in einer Summe, für Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Raten je nach Vereinbarung ausgezahlt.
Vertragsabschluss, Auszahlungsvoraussetzungen. Diese Broschüre enthält allgemeine Informa- tionen zu Verbraucherdarlehensverträgen. Sie wird Ihnen von Ihrer Bank zur Verfügung gestellt, wenn Sie Interesse an einem Ver- braucherdarlehensvertrag bekunden. Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensver- trag unterrichtet Sie Ihre Bank rechtzeitig vor Vertragsschluss mittels einer vorvertrag- lichen Information. Bei einem Immobiliar- Verbraucherdarlehensvertrag erhalten Sie die vorvertraglichen Informationen unver- züglich, nachdem Sie Ihrer Bank die für den Kreditantrag benötigten Informationen und Nachweise, die von Ihnen zu besorgen sind, eingereicht haben, und rechtzeitig vor Ab- gabe Ihrer Vertragserklärung. Die jeweilige vorvertragliche Information unterrichtet Sie über gesetzlich bestimmte Inhalte des Verbraucherdarlehensvertrags. Der genaue Zeitpunkt der Aushändigung der vorvertrag- lichen Information richtet sich auch nach den Geschäftsprozessen Ihrer Bank sowie nach den Umständen Ihres Kreditgesprächs. Zu den Inhalten der vorvertraglichen Informa- tionen finden Sie ebenfalls weitergehende Erläuterungen in dieser Broschüre.
Vertragsabschluss, Auszahlungsvoraussetzungen wird das Darlehen zum vereinbarten Zeit- punkt grundsätzlich vollständig ausgezahlt beziehungsweise der Kreditrahmen zur Ver- fügung gestellt. Bei Immobiliar-Verbraucher- darlehensverträgen wird das Darlehen für fertiggestellte Gebäude üblicherweise in

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.