Allgemeine Vermögensschäden. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des Ziffer 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; b) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen); c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender sowie prüfender Tätigkeit; d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; f) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung und -vermittlung; g) aus Anlage-, Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung; h) aus Rationalisierung und Automatisierung; i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts; j) aus Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen; k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, oder anderer vergleichbarer Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; m) aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung
Allgemeine Vermögensschäden. Mitversichert Eingeschlossen ist im Rahmen des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des der Ziffer 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche auswegen Schäden
a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
b) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender sowie montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
f) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung und -vermittlung;
g) aus Anlage-, Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaft- lichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
h) aus Rationalisierung und Automatisierung;
i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
j) aus Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, oder anderer vergleichbarer Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anwei- sungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
m) aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Allgemeine Vermögensschäden. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des Ziffer 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
b) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender sowie prüfender Tätigkeit;
d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
f) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung und -vermittlung;
g) aus Anlage-, Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und UnterschlagungUnter- schlagung;
h) aus Rationalisierung und Automatisierung;
i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
j) aus Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, oder anderer vergleichbarer Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
m) aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Allgemeine Vermögensschäden. Mitversichert Eingeschlossen ist im Rahmen des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des der Ziffer 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche auswegen Schäden
a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
b) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender sowie montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
f) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung und -vermittlung;
g) aus Anlage-, Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und UnterschlagungUnter- schlagung;
h) aus Rationalisierung und Automatisierung;
i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
j) aus Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, oder anderer vergleichbarer Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen Anwei- sungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
m) aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung Für Das Bauhaupt Und Baunebengewerbe
Allgemeine Vermögensschäden. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des von Ziffer 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche ausHaftpflichtansprüche
a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
b) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender sowie prüfender Tätigkeit;
d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
f) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung und -vermittlung;
g) aus Anlage-, Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
h) aus Rationalisierung und Automatisierung;
i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
j) aus Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, oder anderer vergleichbarer Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
m) aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen.;
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Allgemeine Vermögensschäden. Mitversichert Eingeschlossen ist im Rahmen des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des der Ziffer 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche auswegen Schäden
a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
b) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender sowie montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
f) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung und -vermittlung;
g) aus Anlage-, Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
h) aus Rationalisierung und Automatisierung;
i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
j) aus Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, oder anderer vergleichbarer Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;stehen;
l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
m) aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Allgemeine Vermögensschäden. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des Ziffer 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche ausHaftpflichtansprüche
a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
b) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender sowie prüfender Tätigkeit;
d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
f) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung und -vermittlung;
g) aus Anlage-, Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
h) aus Rationalisierung und Automatisierung;
i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
j) aus Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, oder anderer vergleichbarer Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
m) aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen;
n) von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen, und dergleichen, die daraus hergeleitet werden, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen – einschließlich der Verschreibung von Medikamenten – für die Erzielung des Heilerfolgs nicht notwendig oder unwirt- schaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung Für Ärzte Und Zahnärzte
Allgemeine Vermögensschäden. Mitversichert Eingeschlossen ist im Rahmen des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des der Ziffer 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche auswegen Schäden
a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
b) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender sowie montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;Art;
f) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung und -vermittlung;
g) aus Anlage-, Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen wirtschaft- lichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
h) aus Rationalisierung und Automatisierung;
i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts;
j) aus Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- und Kostenanschlägen;
k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, oder anderer vergleichbarer Leistungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
m) aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Allgemeine Vermögensschäden. Mitversichert Eingeschlossen ist im Rahmen des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des der Ziffer 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche auswegen Schäden
a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
b) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) aus planender, beratender, bau- bau oder montageleitender sowie montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
d) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
e) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
f) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung und -vermittlungvermittlung;
g) aus Anlage-Anlage, Geld-Geld, Kredit-Kredit, Versicherungs-Versicherungs, Grundstücks-Grundstücks, Leasing- Leasing oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
h) aus Rationalisierung und Automatisierung;
i) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- Kartell und Wettbewerbsrechts;
j) aus Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor- Vor und Kostenanschlägen;
k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, oder anderer vergleichbarer Leistungs- Leistungs oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
m) aus Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. In teilweiser Abweichung von Ziffer 4.1 a), f) und j) gilt Folgendes: – Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen verspäteten oder unterlassenen Weckens von Beherbergungsgästen sowie der verspäteten oder unterlassenen Weitergabe von Telegrammen, Telefaxen, EMails oder telefonischen Nachrichten an Beherbergungsgäste. – Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus unmittelbaren Vermögensschäden wegen Falschbuchungen von Hotelzimmern, Flugtickets, Eisenbahnfahrkarten und Ähnlichem für Beherbergungsgäste.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung