Allgemeine Vorgaben Musterklauseln

Allgemeine Vorgaben. Im Bereich der C-Jugend werden die belegten Grundlagen aus den jüngeren Altersbereichen fortge- führt, so dass in der Deckung der Fokus auf offensiven Abwehrsystemen liegt. Folgende Vorgaben sind zu beachten: • Offensives Deckungssystem (2-Linien-Abwehr) • "jugoslawische" 3:2:1 Raumabwehr empfohlen • keine Einzel-Manndeckung • keine 6:0, 5:1, 4:2 Deckung (Ausnahme Sonderbestimmung weibliche Jugend C) Grundsätzlich muss in der 1. Halbzeit offensiv (1:5, 3:3, 3:2:1) verteidigt werden. Nicht erlaubt sind Einzelmanndeckungen (5:0+1 und 4:0+2) sowie defensive Abwehrsysteme (4:2, 5:1, 6:0). Ausnahmen bilden lediglich Unterzahlsituationen in denen die defensiven Systeme 5:0 oder 4:1 erlaubt sind. In den ersten 15 Minuten der 2. Halbzeit (26. Bis 40. Spielminute) muss eine 6:0 Abwehr gespielt wer- den. Dabei sollten sich die Abwehrspieler grundsätzlich innerhalb der 9 Meter Linie bewegen. Zum Führen von Zweikämpfen oder für antizipatives Verhalten darf der 9 Meter Raum von einzelnen Spie- lern zeitweise verlassen werden. Hält sich der Spieler länger als 3 Sekunden außerhalb des 9 Meters auf, gilt dies als Regelverstoß. Erlaubt: Der Innendecker (IL) bedroht den Passweg von RL zu RM und sinkt danach wieder erkennbar in das System (innerhalb 9 Meter) zurück (linkes Bild). Verboten: Der Vorne Mitte (VM) hält seine Position grundsätzlich vor der 9 Meter Linie inne. Dies wäre eindeutig eine 5:1 Abwehr. In den letzten 10 Minuten der 2. Halbzeit ist das Abwehrsystem frei wählbar. Weiterhin verboten blei- ben Einzelmanndeckungen 5:0+1 und 4:0+2.
Allgemeine Vorgaben. Die für die Vertragsdurchführung eingesetzten Sammelgefäße müssen den ein- schlägigen DIN-Normen, im Übrigen den Regeln der Technik entsprechen. Depot- container sind nach Bedarf, mindestens jedoch jährlich zu reinigen; bei Beschädi- gung oder Beschmierung sind sie unverzüglich zu reparieren, zu säubern oder auszutauschen. Eine ausreichende Anzahl an Reservebehältern ist vorzuhalten. Bei der Reparatur oder Reinigung sind auch die Aufkleber und Beschriftungen zu überprüfen und ggf. zu erneuern. Die Verkehrssicherungspflicht für die Depotcon- tainer obliegt dem Auftragnehmer. Die Abfuhrtermine sowie die Tourenpläne sind mit dem öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger zu koordinieren. Der Auftragnehmer hat dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger rechtzeitig die Informationsgrundlagen zu liefern, damit die End- verbraucher vor Beginn eines jeden Kalenderjahres in geeigneter Weise (Abfuhr- kalender o. ä.) informiert werden können.
Allgemeine Vorgaben. Abweichend von DIN 18300 Ziffer 2.3 kommen die in der DVGW-Information Gas/Wasser Nr. 20, Tabelle 1, definierten Bodenklassen zur Anwendung. Das Bauverfahren, der Bauablauf, die Art und der Einsatz der Baugeräte - hierunter fällt auch die Durchführung in Hand- oder Maschinenarbeit - bleibt, sofern im Einzelfall keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, dem Auftragnehmer freigestellt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.