Spielregeln Musterklauseln

Spielregeln. Die Turmwächter dürfen von vorne oder von der Seite angespielt werden. Sie dürfen nicht berührt oder gestoßen werden. Der Torraum um die Bänke darf nicht betreten werden. Im Fall eines Verstoßes durch die angreifende Mannschaft wechselt der Ballbesitz (Freiwurf), verstößt die abwehrende Mann- schaft gegen diese Regel, so führt dies zu einem Strafwurf für die gegnerische Mannschaft. Das Zuspiel muss aus dem Raum zwischen Torraum und Mittellinie erfolgen. Der Raum zwischen der Linie und der Langbank darf von keinem Spieler betreten werden. Es wird ohne Prellen und Tippen und mit Einwurf gespielt. Wenn der Ball beim Pass oder beim Fangen die Bank berührt oder wenn der Ball im Torraum liegen bleibt, gibt es Abwurf. Aus einem Einwurf oder Freiwurf kann nicht direkt ein Punkt erzielt werden. Berührt der Ball die Bank, bevor er von einem Turmwächter im Ring abgelegt wird oder geht der Ball über die Grundlinie, wird das Spiel mit Anspiel aus dem Torraum fortgesetzt (unabhängig davon, wel- che Mannschaft zuletzt am Ball war). Beim Anspiel darf sich kein gegnerischer Spieler näher als zwei Meter zur Torraumlinie befinden, um den Ball ins Spiel bringen zu können und eine Gleichzahlsituation herzustellen (erster Pass ist frei, wenn er näher zwei 2 Meter zum eigenen Torraum gefangen wird). Es sollte dabei aber auch die Vorteilsre- gelung angewendet werden. Bei Nichtbeachtung werden die Spieler darauf hingewiesen und das An- spiel wird wiederholt. Die Turmwächter dürfen als Zuspieler genutzt werden, d.h. Pässe von hinter Mittellinie oder direkte Pässe zu einem Turmwächter sind erlaubt, geben aber keinen Punkt. In diesem Fall spielt der Turm- wächter den Ball zu einem Mitspieler zurück und es wird weitergespielt. Es muss Manndeckung ge- spielt werden. Lange Pässe können so durch Blocken verhindert werden. Es darf sich kein Spieler ohne Gegner vor der gegnerischen Bank aufhalten. Sollte dies nicht beachtet werden, erhält der Gegner einen Strafwurf. Ein Strafwurf wird beim Turmball wie folgt durchgeführt: Ein/x Xxxxxxx/in der angreifenden Mann- schaft stellt sich ca. 2 m vor der Bank auf und spielt mit einem Bodenpass einen der beiden Turmwäch- ter an.
Spielregeln. 1. Der Torwart bringt auch nach einem Torerfolg den Ball durch Torabwurf, ohne Anpfiff, wieder ins Spiel. Beim Torabwurf nach Torerfolg darf sich kein gegnerischer Spieler näher als zwei Meter zur Torraumlinie befinden. Es kann und soll aber auch die Vorteilsregelung angewendet werden. Bei Nichtbeachtung wird entsprechend der Abstandsregel beim Anwurf verfahren. 2. Der Torwart darf im 4+1 Handball den Torraum nicht verlassen. 3. Im 4+1 Handball einmal getippt werden. 4. Es muss Manndeckung gespielt werden. 5. Penalty statt 7-Meter-Strafwurf: In einem zentralen Spielstreifen (etwa Breite der Torpfosten) startet ein Spieler mit Ball aus einer beliebigen Entfernung Richtung Tor. Dabei muss er die Schrittregel beachten. Nach maximal drei Schritten wirft er mit einem Schlagwurf auf das Tor. Alle übrigen Mit- und Gegenspieler müssen sich außerhalb des zentralen Streifens befinden. Wehrt der Torwart den Ball ins Spielfeld ab, oder prallt der Ball von Pfosten oder Latte ins Spielfeld zurück, wird weitergespielt.
Spielregeln. Es gibt keine ergänzenden Vorgaben für Spielsysteme. Für die Deckung werden offensive Abwehrsys- teme empfohlen. A-Jugend (bis 18 Jahre)
Spielregeln. Es gibt keine ergänzenden Vorgaben für Spielsysteme.
Spielregeln. Die Spielregeln richten sich nach den Fußballregeln des DFB und den Richtlinien für Fußballspiele des SFV auf Kleinfeld.
Spielregeln. Ein Spieler gilt als markiert, wenn ein Paintball irgendwo auf dem gesamten Körper (Kopf bis Fuß) oder dem Markierer aufgeht und somit eine deutlich sichtbare Farbmarkierung hinterlässt.
Spielregeln. 5.1. Der Kauf einer oder mehrerer Hotelübernachtungen im Monat April 2022 über die App oder die Website und die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel. 5.2. Der Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. 5.3. Nach dem Kauf einer Hotelübernachtung während des Teilnahmezeitraums ist die Teilnahme an "Gewinne unbegrenzten Zimmerservice" völlig kostenlos. 5.4. Die Teilnahme am Gewinnspiel "Gewinne unbegrenzten Zimmerservice" ist nur für Teilnehmer erlaubt, die älter als 18 Jahre sind, oder mit der Zustimmung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten, wenn der Teilnehmer jünger als 18 ist. 5.5. Die Teilnahme am Gewinnspiel "Gewinne unbegrenzten Zimmerservice" ist für Mitarbeiter des Anbieters sowie für Personen, die direkt oder indirekt an der Organisation dieses Gewinnspiels beteiligt sind, ausgeschlossen. 5.6. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen und/oder zu disqualifizieren, wenn der betreffende Teilnehmer nach alleinigem Ermessen des Anbieters in irgendeiner Weise gegen diese Allgemeinen Spielbedingungen oder das Fair Play verstößt oder sich in sonstiger Weise rechtswidrig gegenüber dem Anbieter oder Dritten verhält, oder wenn der Anbieter Grund zu der Annahme hat, dass der Teilnehmer voraussichtlich gegen diese Allgemeinen Spielbedingungen verstoßen oder sich in sonstiger Weise rechtswidrig gegenüber dem Anbieter oder Dritten verhalten wird, jeweils nach alleinigem Ermessen des Anbieters. 5.7. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer um eine Bestätigung des Kaufs des Deals über die App oder die Website zu bitten. Der Teilnehmer muss diese Bestätigung dem Anbieter auf erstes Anfordern vorlegen; andernfalls kann der Anbieter den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen und/oder den Teilnehmer disqualifizieren. 5.8. Zusätzliche Spielregeln werden auf der Website des Anbieters veröffentlicht und der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Regeln einseitig zu ändern.
Spielregeln. Es wird nach den amtlichen Bestimmungen für Hallen-Fußball-Spiele des FLVW/WDFV gespielt, die zum Zeitpunkt des Beginns der Hallenrunde Gültigkeit haben. Die Spielzeit beträgt 2 x 15 Minuten. Anzahl Spieler auf dem Spielfeld: 4 + 1, mindestens 2 + 1 Auf SBO können max. 11 „Feldspieler“ plus 4 „Ersatzspieler“ angeführt werden. Erst ab einer Anzahl von > 11 Spielern ist die Rubrik „Ersatzspieler“ zu befüllen. Diese sind bei möglichem Einsatz vom Schiedsrichter unter „Spielverlauf“ als „eingewechselte Spieler“ zu vermerken. Um einen reibungslosen Spielablauf zu erhalten, wird eine Wartefrist von max. 15 Minuten eingeräumt. Auf das rechtzeitige Erfassen der Mannschaftsaufstellungen im DFBnet wird noch einmal hingewiesen…..idealerweise bereits am Vortag des Spieles! Fünf Schützen werden im Vorfeld von jeder Mannschaft bekannt gegeben. Nur diese Spieler regulieren den Gewinner der Partie! Sollte nach jeweils fünf Ausführungen kein Sieger feststehen, geht es im Modus Eins gegen Eins bis zur Entscheidung weiter. Dabei kann eine andere Reihenfolge als zu Beginn des Schießens gewählt werden. Sollte sich jemand verletzen, ist er aus den übrigen spielberechtigen Spielern zu ergänzen! Ein verletzter TW, der während des Schießens ausgetauscht wird, darf nicht wieder in die Entscheidung eingreifen!
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  • Kurzarbeit Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der Arbeit­geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Vorabpauschalen Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflich- tig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbe- steuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuer- pflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körper- schaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Kranken- versicherungsunternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditinstitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbe- steuer. Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Mängelrüge Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.