Common use of Allgemeines Betriebsrisiko Clause in Contracts

Allgemeines Betriebsrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, soweit es sich handelt um - Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden - Vermögensschäden nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14.

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