Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG). Der Versicherer gewährt den Versicherten darüber hinaus auch Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn, die aus Anlass der versicherten beruflichen Tätigkeit der Versicherten wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, geltend gemacht werden.
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Samples: Insurance Application, Insurance Application, Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG). Der Versicherer gewährt den Versicherten dem Versicherungsnehmer darüber hinaus auch Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn, die aus Anlass der versicherten beruflichen Tätigkeit der Versicherten des Versicherungsnehmers wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, geltend gemacht werden.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG). Der Versicherer gewährt den Versicherten darüber hinaus auch Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf SchadenersatzScha- denersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn, die aus Anlass der versicherten beruflichen Tätigkeit der Versicherten wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor DiskriminierungDiskri- minierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, geltend gemacht werden.
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Samples: Wording Zur Pro Media Versicherung