Allgemeines zum Netzanschluss Musterklauseln

Allgemeines zum Netzanschluss. 1.1 Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 bzw. 230 Volt und bei Wechselstrom etwa 230 Volt. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Bei der Xxxx der Stromart werden die Belange des Anschlussnehmers im Rahmen der jeweiligen technischen Möglichkeiten angemessen berücksichtigt.
Allgemeines zum Netzanschluss. Der Netzanschluss besteht aus der Verbindung des Niederspannungsverteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet an den abgehenden Klemmen der Hausanschlusssicherung, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Neben den Netzanschlusskosten werden Baukostenzuschüsse berechnet (Punkt 3 Baukostenzuschuss). Die Kosten für einen Netzanschluss sind abhängig von der Anschlusslänge, evtl. Erschwernissen und Hindernissen, der benötigten Leistung und der Anzahl der Wohneinheiten (bzw. Kundenanlagen). Angebote für einen Netzanschluss werden nur auf schriftliche Anfrage (verbindlicher Vordruck „Anmeldung und Änderung zum Netzanschluss“) grundsätzlich individuell für die Anschlusssituation kalkuliert. • Service-Center Kaufbeuren: Tel. 00000 000-000 Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, Netzmeister • Service-Center Mindelheim: Tel. 00000 0000-00 Herr Xxxxxx Xxxxxxxx, Netzmeister • Service-Center Marktoberdorf: Tel. 00000 000-000 Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, Netzmeister Die Kosten werden auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Netzanschlüsse (z. B. nach Art und Querschnitt) entstehenden Kosten gemäß dem gültigen Preisblatt berechnet. Dabei sind die wesentlichen Berechnungsbestandteile im Preisblatt ausgewiesen. Die Abrechnung wird auf Basis der jeweils gültigen Verrechnungssätze und nach Materialaufwand durchgeführt. Die Tiefbauarbeiten für den Kabelgraben sind entweder vom Anschlussnehmer, auf dessen Rechnung, bauseits in eigener Verantwortung nach den Vorgaben von VWEW auszuführen es sei denn der Anschlussnehmer übergibt diese als Dienstleistung an VWEW. Sofern durch die Vertragsfirma der VWEW die Tiefbauarbeiten ausgeführt werden sollen, wird dem Anschlussnehmer ein entsprechendes Angebot erstellt. Bei Beauftragung von VWEW gehören die erforderlichen Tiefbauleistungen einschließlich hierzu erforderlicher Wiederherstellung der Straßen- und Gehwegflächen sowie die Beseitigung des alten Hausanschlusses (im Fall einer Erneuerung) zum bestellten Arbeitsumfang. Eigenleistungen des Anschlussnehmers werden angemessen berücksichtigt. Type und Querschnitt des zu verlegenden Erdkabels bestimmen die VWEW. Treten bei der Herstellung eines Standardnetzanschlusses besondere Erschwernisse (z. B. Bodenfrost) auf, werden die dadurch anfallenden Mehrkosten dem Anschlussnehmer nach tatsächlichem Mehraufwand in Rechnung gestellt. Die Netzanschlusskosten in bereits erschlossenen Baugebieten (Altbaugebieten) werden ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.