Allgemeines – Änderung / Kündigung Musterklauseln

Allgemeines – Änderung / Kündigung. 3.3.1 Ein Kauf-/Verkaufsvertrag kann jederzeit ohne Konsequenzen für die Parteien geändert oder gekündigt werden, wenn diese sich schriftlich einig erklären. 3.3.2 Bei wesentlicher Nichteinhaltung hört ein eingegangener Kauf-/Verkaufsvertrag augenblicklich auf, und Nichteinhaltender ist verpflichtet, die Gegenpartei für Nichteinhaltung des Vertrages zu entschädigen, vgl. Pkt. 8.5.1. Unter wesentlicher Nichteinhaltung ist zu verstehen, dass derselbe Vertragspunkt in einem Dreipartei- envertrag trotz schriftlicher Verordnung von einer anderen Vertragspartei wiederholt nicht eingehalten wurde. Eine wesentliche Nichteinhaltung kann auch ein grober Verstoß gegen den Kauf- /Verkaufsvertrag, die Geschäftsbedingungen oder allgemeine Handelsgebräuche sein. In Dreiparteien- verträgen entscheidet SPF-Selskabet ungeachtet des Vertragstyps, ob der Vertrag im Wesentlichen nicht eingehalten wurde. 3.3.3 Wenn Verkäufer wünscht, seinen SPF-Eigentümervertrag mit SPF-SuS zu kündigen, kann dieser erst außer Kraft treten, wenn alle Verkaufsverträge des Verkäufers aufgehört haben. 3.3.4 Jede Änderung eines Kauf-/Verkaufvertrages muss SPF-Selskabet mitgeteilt werden. Die Änderung ist erst gültig, wenn SPF-Selskabet diese bestätigt hat, welches normalerweise spätestens innerhalb von drei Werktagen geschieht. Die Bestätigung erfolgt brieflich an die Partei, die den Änderungs- wunsch geäußert hat, und in Dreiparteienverträgen mit Kopie an die andere Partei. Der Brief und die Kopie sind danach ohne schriftliche Annahme als Ergänzung zum ursprünglichen Vertrag zu betrach- ten. Eine Kündigung wird mit einem Brief an die gekündigte Partei und Xxxxx an die kündigende Partei bestätigt. Für die Berechnung der Entschädigung vgl. Pkt. 8.5.1 gilt der Tag, an dem SPF-Selskabet die Ände- rungsmitteilung oder die Kündigung empfangen hat.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.