Allokation Musterklauseln

Allokation. (1) Der Netzbetreiber nimmt die Allokation für Lieferungen an leistungsgemessenen Ausspeisepunkte am Einspeisepunkt in sein Netz nach dem Deklarationsverfahren auf Basis der am Ausspeisepunkt gemessenen Werte vor.
Allokation. 1. Die Allokation der am NKP übernommenen Gasmengen (in der Energieeinheit „kWh“ pro Stunde) auf die den Netzbetreibern aufgrund der vereinbarten anzuwendenden Allokationsverfahren zugeordneten Mengen erfolgt auf Basis gemessener stündlicher Gasmengen, nominierter stündlicher Gasmengen und gemäß dem für den NKP in Anlage 1 vereinbarten Allokationsverfahren.
Allokation ist die Aufteilung von Gasmengen auf die einzelnen Speicherverträge nach gemeinsamer Messung in der Messstation der jeweiligen Speicherlokation.
Allokation. In der Lieferkette: Die Abbildung vorgelagerter Prozesse in der Lieferkette (A1-A3) erfolgt zu einem Großteil durch die Nutzung von GaBi Professional Hintergrunddatensätzen. Allokationsregeln in den Hintergrunddaten sind grundsätzlich der jeweiligen Datensatzdokumentation zu entnehmen. In der Prozesskette der Hanffasern wurde eine ökonomische Allokation zwischen den Produkten Fasern, Schäben und Staub auf durchgeführt. Den Fasern werden dabei 68% der Belastungen zugeordnet. Die eingesetzten zur Herstellung der Jutefasern genutzten Jutesäcke gehen lastenfrei in das System ein (vgl. 3.5). In den Primärdaten bzgl. verschiedener Produkte: Im Referenzzeitraum wurden neben dem deklarierten Produkt auch noch andere Dämmmatten im Werk in Nördlingen hergestellt. Jene Material- und Energieflüsse, welche nicht direkt dem deklarierten Produkt zuordenbar waren, wurden im Modul A1-A3 über die jeweiligen Produktionsmengen alloziert. Eine Ausnahme stellt dabei das verbrauchte Erdgas dar, welches für die Imprägnierung von Fasern mit Soda benötigt wird. Hier wurde zusätzlich berücksichtigt, dass bei manchen Produkten (unter anderen jenes, welches hier deklariert ist) nur ein gewisser Anteil der Naturfasern imprägniert wird. In diesem Fall wurde die Allokation daher bezogen auf die Gesamtmenge an imprägnierten Fasern durchgeführt. In den Primärdaten bzgl. Nebenprodukte: Im Rahmen der Produktion (A1-A3) der Dämmmatten entstehen keine Nebenprodukte, eine Allokation ist daher nicht nötig. Hinsichtlich Recycling bzw. therm. Verwertung bleibt festzuhalten: Alle Gutschriften für zurückgewonnene Energie aus der thermischen Verwertung von Verpackungsabfällen (A5) und dem Produkt selbst (C3) wurden Modul D zugerechnet.
Allokation. Die Allokation der an dem SAP übernommenen oder übergebenen Gasmengen (in der Energieeinheit „kWh“ pro Stunde) erfolgt auf Basis der gemäß § 5 abgeglichenen und bestätigten Nominierungen.
Allokation. (1) PVU-Netze nimmt die Allokation für Lieferungen an leistungsgemessenen Ausspeisepunkten am Einspeisepunkt in sein Netz nach dem Deklarationsverfahren auf Basis der am Ausspeisepunkt gemessenen Werte vor.
Allokation. Werden Ansprüche
Allokation. Werden in einem Verfahren Schadenersatzansprüche • sowohl gegen versicherte Personen als auch nicht versicherte Personen oder, • sowohl gegen versicherte Personen als auch gegen versicherte Gesellschaften oder, • sowohl aufgrund versicherter als auch nicht versicherter Sachverhalte erhoben, so besteht Versicherungsschutz für den Anteil der Abwehrkosten und/oder Vermögensschäden, der dem Haftungsanteil der versicherten Personen für versicherte Sachverhalte entspricht. Hiervon abweichend trägt der Versicherer in Fällen des 1. und 2. Aufzählungszeichens die gesamten Abwehrkosten der versicherten Person. In Fällen des 2. Aufzählungszeichens trägt der Versicherer darüber hinaus die Abwehrkosten der versicherten Gesellschaft, solange die rechtlichen Interessen durch dieselbe Kanzlei vertreten werden. Diese Allokationsregelung gilt nicht für Ansprüche, die in Nordamerika erhoben werden. Der Versicherer behält sich einen Regress gegen nicht versicherte natürliche Personen vor. Soweit der Versicherer insoweit eine geleistete Zahlung im Regress- oder Ausgleichsweg wieder erlangt, wird dieser erlangte Betrag der Versicherungssumme wieder zur Verfügung gestellt.
Allokation. Betrifft ein Anspruch oder dessen Abwehrkosten sowohl einen unter dieser Police versicherten Teil als auch einen nicht versicherten Teil, so werden der Versicherer und die versicherten Personen eine faire und an- gemessene Aufteilung dieses Anspruchs und der Abwehrkosten nach Massgabe der jeweiligen Haftung und Erfolgsaussichten anstreben. Es kann sich dabei um folgende Fälle handeln:
Allokation. Werden in einem Verfahren Schadenersatzansprüche sowohl gegen versicherte Personen als auch nicht versicherte Personen oder sowohl gegen versicherte Personen als auch gegen die Versicherungsnehmerin oder sowohl aufgrund versicherter als auch nicht versicherter Sachverhalte erhoben, so besteht Versicherungsschutz für den Teil der Abwehrkosten bzw. für den Teil der Vermögensschäden, der dem Haftungsanteil der versicherten Person für versicherte Sachverhalte entspricht.