Alter. Das für die Aufnahme wie auch die Höhe der Beiträge (Altersgutschriften) massgebende Alter ent- spricht der Differenz zwischen dem laufenden Kalenderjahr und dem Geburtsjahr des Versicherten.
Alter a. Das Mindestalter für die Zulassung zur Körung ist für Rüden und Hündinnen auf 16 Monate festgesetzt.
b. Der Hund muss im Zeitpunkt der HD/ED/LÜW-Röntgenkontrolle und für die Augenuntersuchung (EZB 3.2.2.1 lit. g) mindestens 15 Monate alt sein.
c. Für die Audiometrie- und die Herzultraschall-Untersuchung gilt das Mindestalter von 12 Monaten.
Alter. Personen, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts noch nicht 18 Jahre alt sind, gelten als minderjährig und müssen von einem (einer) Erwachsenen begleitet werden. Eine erwachsene Person kann bis zu zwei Minderjährige begleiten. Sofern in der Reisebeschreibung oder durch den Reiseveranstalter nicht anders angegeben, beträgt das Mindestalter auf allen Reisen 12 Jahre. Alle Buchungen mit Minderjährigen unterliegen der Prüfung und Genehmigung durch den Reiseveranstalter. Ist die Einwilligung eines Elternteils, eines Vormunds oder einer sonstigen Person gesetzlich vorgeschrieben, damit eine minderjährige Person reisen kann, so ist die erwachsene Begleitperson dafür verantwortlich, sämtliche Einwilligungen und Dokumente zu besorgen und sicherzustellen, dass sie und der (die) Minderjährige(n) alle gesetzliche Anforderungen für die Reise und die Einreise und Ausreise in den besuchten Ländern und Regionen erfüllen. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Verantwortung für Gebühren, Schäden oder Verluste, die als Folge davon entstehen, dass nicht alle erforderlichen Einwilligungen, Bewilligungen und Genehmigungen eingeholt wurden. Alle Erwachsenen auf einer Buchung mit Minderjährigen haften gesamtschuldnerisch für das Verhalten und Wohlergehen sowie die Begleitung und Beaufsichtigung des (der) Minderjährigen und akzeptieren solidarisch diese AGB einschließlich der Übernahme aller Risiken und Haftungsbeschränkungen im Namen aller Minderjährigen in ihrer Buchung. Der Reiseveranstalter bietet keine Betreuung für Minderjährige an und lehnt ausdrücklich jede Verantwortung für die Begleitung oder Beaufsichtigung von Minderjährigen ab.
Alter. Die Beitragsberechnung richtet sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt des Vertrags- beginns.
Alter. Die Beitragsberechnung richtet sich nach Ihrem Alter und dem Alter der Fahrer des versicherten Fahrzeugs.
Alter. 2.1.1 Aufnahmealter: In der Regel 6 – 14 Jahre
2.1.2 Betreuungsalter: bis 16 Jahre
Alter. Das Alter entspricht der Differenz zwischen dem laufenden Kalenderjahr und dem Geburts- jahr.
Alter. 2.1.1. Aufnahmealter: 6 – 17
2.1.2. Betreuungsalter: bis 18 Jahre, längere Betreuungszeit über § 41 SGB VIII
Alter. Mit Eintreten der Geschlechtsreife dürfen Rüden zur Zucht verwendet werden.
Alter. Um an einem FSL Turnier teilnehmen zu dürfen, muss jeder Spieler mindestens 14 Jahre alt sein. Spieler, die am Tag des Turniers unter 18 sind, benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, um teilnehmen zu dürfen.