Gesetzliche Anforderungen Musterklauseln

Gesetzliche Anforderungen. SIX verpflichtet sich, die auf sie anwendbaren einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sowie adäquate Prozesse und Kontrollmechanismen zu implementieren, welche deren Einhaltung sicherstellen.
Gesetzliche Anforderungen. Wenn und soweit durch Änderung von Gesetzen die gesetzlichen Anforderungen strenger sind als die Anforderungen der BRANO-Werknorm, gelten jeweils die gesetzlichen Anforderungen. Ist seitens des Lieferanten unklar, welche Richtlinien, Normen und Gesetze ggf. anzuwenden sind, ist der Lieferant verpflichtet, BRANO zu kontaktieren und eine entsprechende Klärung herbei zu führen
Gesetzliche Anforderungen. Wenn und soweit die gesetzlichen Anforderungen strenger sind als die Anforderungen der Kärcher Norm, gelten jeweils die gesetzlichen Anforderungen des Empfängerlandes sowie der EU, China und NAFTA. Ist seitens des Lieferanten unklar, welche Richtlinien, Normen und Gesetze ggf. anzuwenden sind, ist der Lieferant verpflichtet, Kärcher zu kontaktieren und eine entsprechende Klärung herbei zu führen. 2.2 Legal requirements If and insofar as the statutory requirements are more stringent than the requirements of the Kärcher standard, the statutory requirements of the destination country and the countries of the EU, China and NAFTA will always apply. If it is unclear to the Supplier which guidelines, standards and laws are applicable, the Supplier is required to contact Kärcher and obtain clarification. 3. Qualitätsplanung, Qualitätsprüfung, Qualitätslenkung und Qualitätsdokumen-tation 3. Quality Planning, Quality Testing, Quality Control and Quality Documentation 3.1 Qualitäts- und Prüfplanung Der Lieferant trifft im Rahmen der Qualitäts- und Prüfplanung folgende Festlegungen: 3.1 Quality and test planning Within the scope of quality and test planning, the Supplier will establish the following: Welche Prüfmerkmale geeignet sind, eine angemessene Bewertung und Lenkung der Qualitätslage vorzunehmen. Which test characteristics are suitable for performing an appropriate test and verification of the quality level. Die dazu anzuwendenden Messverfahren und die Feststellung der Eignung der Messverfahren für die jeweils vorgesehene Messaufgabe. The measuring methods to be used and the suitability of the measuring methods for the intended measuring task. Ort und Zeitpunkt der durchzuführenden Qualitätsprüfungen. The place and time of the quality checks to be performed. Art und Form der Datenerfassung und -dokumentation. Dazu gehören auch die dazu vorgesehenen statistischen Verfahren der Qualitätslenkung, wie z.B. SPC. The type and form of data collection and documentation. This includes the statistical procedure designated for quality control, such as SPC. Reaktionspläne und Verantwortlichkeiten für den Fall von erkannten Abweichungen im Rahmen der Qualitätsprüfungen. Response plans and responsibilities in the case of identified deviations in the quality checks. Der Lieferant wird die Gesamtkonzeption der Prüfplanung dabei auf die Vermeidung von Qualitätsrisiken / frühzeitige Fehlererkennung ausrichten. Rein auf die Entdeckung fehlerhafter Produkte am Prozessende ausgeleg...
Gesetzliche Anforderungen. Der Verkäufer garantiert, dass die Fahrzeuge in jeder Hinsicht allen Anforderungen entsprechen, die in den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung geltenden Gesetzen und/oder sonstigen Vorschriften festgelegt sind.
Gesetzliche Anforderungen. Die beantragte Genehmigung ist gem. §§ 5 und 6 BImSchG zu erteilen, wenn die geplante Anlage so errichtet und betrieben wird, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt 1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG), 2. Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG), 3. Abfälle vermieden, nicht zu vermeidende Abfälle verwertet und nicht zu verwertende Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden; (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG), 4. Energie sparsam und effizient verwendet wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit § 5 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG), 5. der Betreiber sicherstellt, dass auch nach einer Betriebseinstellung a) von der Anlage oder dem Anlagengrundstück keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 3 Nr. 1 BImSchG), b) vorhandene Reststoffe ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder als Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 3 Xx. 0 XXxXxxX) und c) die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Anlagengrundstücks gewährleistet ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit § 5 Abs. 3 Xx. 0 XXxXxxX) und 6. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen (§ 6 Abs. 1 Xx. 0 XXxXxxX).
Gesetzliche Anforderungen. Dieser Vertrag unterliegt der europäischen Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck EU 388/2012 und EU 1232/2011 und dem spanischen Gesetz 53/2001 vom 28. Dezember und dem königli- chen Dekret 2061/2008 vom 12. Dezember. Alle Ausfuhren in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU-25), und sofern es sich um Güter mit doppeltem Verwendungszweck han- delt, erfordern eine Ausfuhrgenehmigung für Verteidigungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Bei der Erfüllung bestimmter Anforderungen können Güter mit do- ppeltem Verwendungszweck im Rahmen der Allgemeingenehmigung gemäß EU 149/2003 in folgende Länder ausgeführt werden: Austra- lien, Kanada, USA, Japan, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz. Die Ausfuhr von Ersatzteilen für Serviceleistungen unterliegt densel- ben Richtlinien wie der Verkauf von Neumaterial.
Gesetzliche Anforderungen. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben den Anforderungen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Normen und Standards zu entsprechen. Insbesondere sind das Medizinproduktegesetz (MPG), die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), die Röntgenverordnung (RÖV), die Umweltbestimmungen, die Hygienevorschriften, die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Stand der Technik zu beachten und – sofern nicht anders vereinbart – mit Bestandteil des Vertrages.
Gesetzliche Anforderungen. Wenn und soweit die gesetzlichen Anforderungen strenger sind als die Anforderungen der Kärcher Norm, gelten jeweils die gesetzlichen Anforderungen des Empfängerlandes sowie der EU, China und NAFTA. Ist seitens des Lieferanten unklar, welche Richtlinien, Normen und Gesetze ggf. anzuwenden sind, ist der Lieferant verpflichtet, Xxxxxxx zu kontaktieren und eine entsprechende Klärung herbei zu führen.

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  • Preisänderungen 3.1 Preisänderungen durch LSW erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch LSW sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 2.2 maßgeb- lich sind. LSW ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist LSW verpflichtet, Kostensteigerun- gen nur unter Xxxxxx gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 3.2 LSW hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf LSW Kostensenkungen nicht später weiter- geben als Kostensteigerungen. LSW nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. 3.3 Eine Änderung der Preise wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der beabsichtigten Preisänderung schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Erhöht LSW die Preise, kann der Kunde den Vertrag im Wege des Sonderkündigungsrechts mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Zeitraums kündigen, für den die ursprüngliche Preisregelung Gültigkeit besitzt. Die Kündigung bedarf der Schrift- form. LSW soll eine Kündigung unverzüglich nach Eingang in Schriftform bestätigen. 3.4 Abweichend von vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.3 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündi- gung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. 3.5 Ziffern 3.2 bis 3.4 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden oder vollumfänglich aufgehoben werden.