Altölentsorgungskosten. 32.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers (wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden) für den Fall, dass er von einem Altölentsorgungsunternehmen (Sammler) für die erhöhten Kosten einer Entsorgung von Altöl als Sondermüll in Anspruch genommen wird, wenn die Ladung des Ent- sorgungs-/Sammlerfahrzeuges durch vom Versicherungsnehmer gelie- fertes Altöl so kontaminiert wurde, dass die Wiederaufbereitung des Altöls gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) oder vergleichbarer ausländischer Bestimmungen unzulässig wird. 32.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Folgeschäden, wie z. B. Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall. 32.3 Ausgeschlossen sind Ansprüche 32.4 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungs- summe für Sachschäden je Versicherungsfall 50.000 EUR, begrenzt auf 32.5 Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Altölentsorgungskosten. 32.1 26.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers (wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden) für den Fall, dass er von einem Altölentsorgungsunternehmen (Sammler) für die erhöhten Kosten einer Entsorgung von Altöl als Sondermüll in Anspruch genommen wird, wenn die Ladung des Ent- sorgungs-/Sammlerfahrzeuges durch vom Versicherungsnehmer gelie- fertes Altöl so kontaminiert wurde, dass die Wiederaufbereitung des Altöls gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) oder vergleichbarer ausländischer Bestimmungen unzulässig wird.
32.2 26.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Folgeschäden, wie z. B. Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall.
32.3 26.3 Ausgeschlossen sind Ansprüche
32.4 26.4 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungs- summe für Sachschäden je Versicherungsfall 50.000 EUR, begrenzt auf
32.5 26.5 Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen, Haftpflichtversicherung Für Photovoltaik
Altölentsorgungskosten. 32.1 27.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers (wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden) für den Fall, dass er von einem Altölentsorgungsunternehmen (Sammler) für die erhöhten Kosten einer Entsorgung von Altöl als Sondermüll in Anspruch genommen wird, wenn die Ladung des Ent- sorgungs-/Sammlerfahrzeuges durch vom Versicherungsnehmer gelie- fertes Altöl so kontaminiert wurde, dass die Wiederaufbereitung des Altöls gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) oder vergleichbarer ausländischer Bestimmungen unzulässig wird.
32.2 27.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Folgeschäden, wie z. B. Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall.
32.3 27.3 Ausgeschlossen sind Ansprüche
32.4 27.4 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungs- summe für Sachschäden je Versicherungsfall 50.000 EUR, begrenzt auf
32.5 27.5 Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Wohnungswirtschaft / Hausverwaltungen