Amtsgeheimnis. Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersagt, dienstliche Angelegenheiten zu verbreiten, die ihrer Natur nach oder gemäss besonderen Vorschriften geheim zu halten sind. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Auflösung des Dienstverhältnisses bestehen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Pflichten gegenüber dem Staat verletzen, haben mit Entlassung zu rechnen und können auf Schadenersatzleistung verklagt werden.
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Samples: Allgemeine Anstellungsbedingungen Für Personal Mit Unbefristetem Anstellungsvertrag, Allgemeine Anstellungsbedingungen Für Personal Mit Befristetem Anstellungsvertrag, Allgemeine Anstellungsbedingungen Für Personal Mit Befristetem Anstellungsvertrag