Common use of AMÖ-Einigungsstelle Clause in Contracts

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.V. Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx, Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ- Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e.V. Xxxxxxxxxxx 00, 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx, xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ- AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-AMÖ- Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e.V. Xxxxxxxxxxx 00, 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, 000000 I Fax: 00000 000000 000000, E-Mail: xxxx@xxxx.xx, xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ- Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-AMÖ- Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e.V. Xxxxxxxxxxx 00, 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx, xxxx@xxxx.xx - Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ- Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist. Der Antrag auf Eröffnung des Einigungsverfahrens ist in Textform zu stellen.

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AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. 14.1 Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e.V. Xxxxxxxxxxx 00, 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx, xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ- AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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AMÖ-Einigungsstelle. 16.114.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e.V. Xxxxxxxxxxx 00, 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx, xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ- AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: www.xn--umzge-rostock-yob.de

AMÖ-Einigungsstelle. 16.114.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-AMÖ- Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e.V. Xxxxxxxxxxx 00, 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx, xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ- AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: www.beckmann-umzuege.de

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e.V. Xxxxxxxxxxx 00, 00 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, 000000 Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx, xxxx@xxxx.xx Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ- AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-AMÖ- Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist. Der Antrag auf Eröffnung des Einigungsverfahrens ist in Textform zu stellen. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

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Samples: diekarawane.eu

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e.V. Xxxxxxxxxxx 00, 00 | 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, 000000 | Fax: 00000 000000 E-MaileMail: xxxx@xxxx.xx, xxxx@xxxx.xx | Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung Verfahrensverordnung der AMÖ- AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: christ-logistik.com

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-AMÖ- Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e.V. Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx 00000Xxxxxxxxxxx; Tel.: 00000 00000-000000, ; Fax: 00000 000000 00000-000000; E-Mail: xxxx@xxxx.xx, ; Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ- AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindendSpediteurbindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: www.voelk-wetzlar.de

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e. V. Xxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx. 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx, xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen angefufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung Varfahrensordnung der AMÖ- AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: www.herbold-menze.de

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis Ver- hältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e.V. Xxxxxxxxxxx 00, 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx, xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werdenwer- den, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ- Einigungsstelle AMÖ-Eini- gungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens Einigungs- verfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-AMÖ- Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e.V. 00000 Xxxxxxxxxxx,, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 Tel.:00000 000000, Fax: 00000 Fax:00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx, E-Mail:xxxx@xxxx.xx / Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung Verfahrenordnung der AMÖ- AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. 16.1 Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Bundesverbrand Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.AMÖ) e. V. Xxxxxxxxxxx 00, 00 | 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000, 000000 | Fax: 00000 000000 | E-Mail: xxxx@xxxx.xx, xxxx@xxxx.xx | Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ- AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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