Wertersatz Musterklauseln

Wertersatz. Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
Wertersatz. Hat der Möbelspediteur Schadensersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
Wertersatz. H: Geschäftsführung ohne Auftrag
Wertersatz. 163 Wertersatz kann nach Bereicherungsrecht dann verlangt werden (§ 818 Abs. 2), wenn die Herausgabe des Erlangten wegen dessen Beschaffenheit nicht möglich ist (zum Beispiel im Fall rechtsgrundlos erlangter Dienstleistungen) oder der Schuldner zur Herausgabe nicht in der Lage ist. Der Anspruch beläuft sich auf den Ersatz des Wertes, um den der Bereicherungsschuldner noch bereichert ist. Zu ersetzen ist grundsätzlich der objektive, das heißt der Verkehrswert des Erlangten (h.M.). Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt, zu dem der Kondiktionsanspruch in Form des Herausgabeanspruchs entsteht (h.M.), so dass frühere Wertsteigerungen den Bereicherungsgläubiger und spätere Wertsteigerungen den Bereicherungsschuldner begünstigen. Der Wertersatzanspruch tritt an die Stelle des Herausgabeanspruchs aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies hat große Bedeutung im Falle eines Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses. Nach § 993 Abs. 1 a.E. BGB wird der gutgläubige Besitzer nur vor Ansprüchen auf Herausgabe bestimmter Nutzungen oder auf Schadensersatz geschützt. Er ist nicht geschützt vor dem Herausgabeanspruch aus § 985 BGB und folglich (bei Untergang der Sache) auch nicht vor dem entsprechenden bereicherungsrechtlichen Wertersatzanspruch aus §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB (siehe Fall: Der Treibstoff). Für den Rücktritt sehen die §§ 346 Abs. 2, Abs. 3 BGB ebenfalls eine Wertersatzpflicht vor.
Wertersatz. Wertersatz wird auch geschuldet, wenn der empfangene Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet worden ist (§ 346 Abs. 2 Nr. 2 BGB) und wenn der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist (Nr. 3). Die in Nrn. 2 und 3 genannten Gründe sind systematisch anders gelagert als der in Nr. 1 genannte Grund. Bei Nr. 1 ist das Empfangene von Anfang an kein Gegenstand oder Recht, der oder das einer Rückgewähr fähig wäre. Bei den Nrn. 2 und 3 gab es ursprünglich einen solchen Gegenstand, der indessen verändert wurde, untergegangen ist oder sich verschlechtert hat. Die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstandene Verschlechterung ist kein Fall des Wertersatzes nach Abs. 2. Vielmehr wird diese Verschlechterung durch den Nutzungsersatzanspruch in Abs. 1 erfasst. Auch der durch die bloße Ingebrauchnahme entstandene Wertverlust bleibt kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB außer Betracht. Der Käufer eines Autos hat mithin nicht dafür einzustehen, dass das Auto allein durch die Anmeldung und ohne jede Abnutzung einen (erheblichen!) Wertverlust erleidet. Die Regelung zur Verschlechterung und zum Untergang verändert die dem früheren Recht bis zum 1. Januar 2002 zugrunde liegende Gefahrtragung. Im früheren Recht war der Rücktritt bei einem unverschuldeten Untergang der Sache nicht ausgeschlossen. Der Rücktrittsgegner musste die erhaltene Leistung (in der Regel den Kaufpreis) zurückzahlen und hatte seinerseits nichts in der Hand, weil es einen Wertersatzanspruch nicht und einen Schadensersatzanspruch gegen den Rücktretenden wegen des Untergangs der Sache nur gab, wenn dieser den Untergang verschuldet hatte. Damit trug der Rücktrittsgegner die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache beim Rücktretenden. Mit dem Anspruch auf Wertersatz gegen den Rücktretenden ändert sich das. Denn dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Wert noch im Vermögen des Rücktretenden vorhanden ist. Eine im Vertrag bestimmte Gegenleistung ist der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen (§ 346 Abs. 3 BGB). Damit wird angeordnet, dass das Gegenleistungsverhältnis auch bei der Bestimmung des Wertersatzes zu berücksichtigen ist und bei einer mangelhaften Leistung der Wert der Gegenleistung zu mindern ist, damit der Rückgewährschuldner nicht im praktischen Ergebnis um seine Rechte wegen der Mangelhaftigkeit gebracht wird. Die Verpflichtung zur Leistung von Wertersatz entfällt und das Risiko des Unter...
Wertersatz. Hat der Möbelspediteur Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zur Beförderung an. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind in beiden Fällen die Kosten der Schadenfeststellung zu ersetzen. Die Haftungsbefreiungen und - beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Möbelspediteur nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs.
Wertersatz. Hat die Fa. Walko Transporte GmbH Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
Wertersatz. Bei Verlust ist der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zu ersetzen. Bei Beschädigung ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten und des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist in der Regel der Marktpreis.
Wertersatz. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Gemäß § 357 Absatz 7 BGB hat der Verbraucher Wertersatz, für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war und wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes BGB über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogenen Nutzen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Die Ware muss vollständig und originalverpackt sein; und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet. Ende der Widerrufsbelehrung
Wertersatz. Hat Philips Umzüge für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.