Common use of AMÖ-Einigungsstelle Clause in Contracts

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Xxxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: artspedschuetz.de, goellner-spedition.eu

AMÖ-Einigungsstelle. 16.118.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Xxxxxxxxxxx 00 X - 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000 I - Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx I - Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: kramer-umzuege.de

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragvertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Xxxxxxxxxxx 00 X Schulstraße 53 l 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000 I l Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx I l Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern Verbrauch angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: angebot.schmenger-umzug.de

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur zu AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Xxxxxxxxxxx 00 X | 00000 Xxxxxxxxxxx TelTelefon.: 00000 000000 I | Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx I | Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: www.btg-feldberg.de

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Xxxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx I | Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: www.duckek-umzuege.de

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. 21.1 Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-AMÖ- Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Xxxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-AMÖ- Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: www.book-a-move.de

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-AMÖ- Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Xxxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-AMÖ- Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: www.schliefke-dms.de

AMÖ-Einigungsstelle. 16.114.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, ,steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-AMÖ- Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. Xxxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: www.max-jacobi.de

AMÖ-Einigungsstelle. 16.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis Ver- hältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim Xxxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 00000 000000 I Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx I Internet: xxx.xxxx.xx Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werdenwer- den, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle Eini- gungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens Einigungsverfah- rens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz Gerichtsver- fassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

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Samples: www.aufleger-innung.de