Anbauverzeichnis Musterklauseln

Anbauverzeichnis. Im Anbauverzeichnis ist jeder Schlag als Anbauposition anzugeben, welcher in der betreffenden Versicherungsperiode mit einer Kulturart der versicher- ten Kulturgruppe bestellt wurde oder im Laufe der Versicherungsperiode bestellt werden wird. Bei Obst sowie bei Kulturarten des Kulturbereichs W ist anstelle der Kulturart für jede Parzelle die Sorte anzugeben. Steht eine Kul- turart oder Kultursorte über mehrere Jahre an derselben Stelle (z. X. Xxxxxxxx oder Obstbaum), ist das Anbauverzeichnis alljährlich fortzuschreiben und be- züglich der Versicherungssumme der Anbauposition zu aktualisieren. Werden innerhalb einer Kulturgruppe Winterungen und Sommerungen angebaut, ist im Bereich der Mehrgefahrenversicherung, die eine Ver- sicherung gegen Winterfrostschäden (z. B. Auswinterung) enthält, ein Winter-Anbauverzeichnis und ein Xxxxxx-Anbauverzeichnis einzurei- chen. Bei welchen Versicherungsverträgen ein Winter-Anbauverzeichnis einzureichen ist, ergibt sich aus § 7 II. Nr. 4 AVBPflanze. Sind mehrere Anbausätze einer Kulturart im Anbau, ist ein spezielles An- bauverzeichnis einzureichen (siehe § 7 II. Nr. 2 AVBPflanze).
Anbauverzeichnis. War das Anbauverzeichnis für den betroffenen Versicherungsvertrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht eingereicht, ist es Ihrer Anzeige des Versicherungsfalles beizufügen.
Anbauverzeichnis. War das Anbauverzeichnis für den betroffenen Versicherungsvertrag bei Eintritt des Schadenfalles noch nicht eingereicht, ist es Ihrer Meldung des Schadenfalles beizufügen.
Anbauverzeichnis a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, für jede Versicherungsperiode nach Maßgabe des Vertrages ein Anbauverzeichnis einzureichen. Im Anbauverzeichnis ist jeder Schlag anzugeben, welcher mit einer Kulturart der versicherten Fruchtgattung bestellt wurde oder im Laufe der Versicherungsperiode bestellt werden wird Das Anbauverzeichnis hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Einzelnen zu enthalten:
Anbauverzeichnis. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede Versicherungsperiode nach Maßgabe des Vertrages ein Anbauverzeichnis einzureichen. Im Anbauverzeichnis ist jedes Feldstück einzeln anzuge- ben, welches mit einer Fruchtart der versicherten Fruchtgattung bestellt wurde oder im Laufe der Versicherungsperi- ode bestellt werden wird.
Anbauverzeichnis a. Eine Herabsetzung der Versicherungssumme ist abweichend von Abschnitt 5.7 nicht möglich. b. Es muss die gesamte Rebfläche (ausgenommen Weinjunganlagen im Pflanz- jahr) eines Betriebes gemäß Weinbaukartei versichert werden. Wartezeit bei Schäden durch Starkfrost Die Wartezeit beträgt bei Schäden durch Starkfrost (Winterfrost, Spätfrost) – so- fern nicht anders vereinbart - 28 Tage ab Antragseingang in der Direktion ab 12:00 Uhr.
Anbauverzeichnis a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede Versicherungsperiode nach Maßgabe des Vertrages ein Anbauverzeichnis einzureichen. Im Anbauverzeichnis ist jeder Schlag anzugeben, welcher mit einer Kulturart der versicherten Fruchtgattung bestellt wurde oder im Laufe der Versicherungsperiode bestellt werden wird. Das Anbauverzeichnis hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Einzelnen zu enthalten: - die Bezeichnung des Versicherungsortes, - die Bezeichnung des Schlags, - die darauf angebaute Kulturart und - soweit notwendig - die Sorte, - die Größe der Anbaufläche durch Angabe in Hektar (ha) und Ar.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.