Common use of Anbieterwechsel / Ablauf Clause in Contracts

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH zu por- tieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister an den abgebenden Netz- betreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Ersteintrag Über Die Städtische Werke Netz + Service GMBH, Ersteintrag Über Die Städtische Werke Netz + Service GMBH, netzplusservice.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH SwS PL beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern Rufnum- mern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH SwS PL zu übernehmen über- nehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen bis- herigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Be- auftragung kann SwS PL eine Gebühr je Rufnummer erheben. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH SwS PL sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH SwS PL zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister SwS PL an den abgebenden Netz- betreiber ab- gebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung Portie- rung sonst nicht mehr ermöglichenermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden wer- den innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während Während dieser Zeit ist der Anschluss für für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbarer- reichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner Portierungs- partner den Vorgang an die übrigen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen könnenkönnen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Rufnummern- datenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH SwS PL ist davon abhängigda- von abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführtTer- min durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH SwS PL beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: www.stadtwerke-strom-plauen.de, www.stadtwerke-strom-plauen.de, www.stadtwerke-strom-plauen.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular unterschrieben Anbieterwechselformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH Xxxxxxxxx-Korn sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen Anbieterwechselanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister Breitband-Korn an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung einen Auftragswechsel sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber Diensteanbieter abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber Diensteanbieter die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH Breitband- Korn beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Auftrag Breitband Korn, Auftrag Breitband Korn

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung Por- tierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichenermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem die- sem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (SchaltfensterSchalt- fenster) die netztechnisch not- wendigen notwendigen Umschaltungen vorgenommen vorgenom- men (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher erfolgrei- cher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls gegebenen- falls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen könnenkönnen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Ruf- nummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiertaktuali- siert. Die Städ- tische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: www.thuega-energie-gmbh.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die Gesellschaft eine Gebühr je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister Gesellschaft an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichenermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während Während dieser Zeit ist der Anschluss für für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen könnenkönnen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft ist davon abhängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführtdurchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: www.ggew-net.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung Por- tierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem die- sem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (SchaltfensterSchalt- fenster) die netztechnisch not- wendigen notwendigen Umschaltungen vorgenommen vorgenom- men (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher erfolgrei- cher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls gegebenen- falls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Ruf- nummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiertaktuali- siert. Die Städ- tische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Ersteintrag Über Die Thüga Energie GMBH

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH GELSEN-NET beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH des Kooperationspartners zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular (Kundenerklärung) willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH GELSEN-NET sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH des Kooperationspartners zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister GELSEN-NET an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomDeutschen Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs Portierungsdaten- austauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH GELSEN-NET ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.die

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Samples: www.gelsen-net.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde Der:die Kund:in kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beauftragen, die bisher von ihm ihm:ihr genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen bishe- rigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträg- lich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden dem:der Kund:in zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die Gesellschaft eine Gebühr je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde der:die Kund:in ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden des:der Kund:in in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündi- gung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister Gesellschaft an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen notwen- digen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung Umschal- tung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls gegebe- nenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs Portierungsdatenaus- tauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH Ge- sellschaft beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbin- dungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunk- netze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz der Gesellschaft realisiert, sofern die Gesellschaft ent- sprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leis- tungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des:der Kund:in, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vornherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung tech- nisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem An- trag des:der Kund:in für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnummern 0800x) • Verbindungen zum Service „0180x“ • Verbindungen zum Service „0900x“ • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern „015/6/7x“ • Auslandsverbindungen • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den Gesell- schaft-Service eingerichtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Off- line-Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund technischer Gegebenheiten unter Umständen zeitweise aus dem Netz der Gesellschaft nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der:die Kund:in direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Gespräche zu diesen Rufnummern werden von der Gesellschaft zu dem jeweiligen Serviceanbie- ter hergestellt. Die Gesellschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Verbindungen für Dritte abzurechen. Die Gesellschaft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Ver- dacht besteht, dass der Anschluss des:der Kund:in missbräuch- lich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnum- mern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des:der Kund:in freigeschaltet (ggf. sind der Gesellschaft Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen der Gesellschaft kön- nen Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in An- spruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).

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Samples: www.tng.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern genutzte(n) Rufnummer(n) aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister Gesellschaft an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: dacor.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH SwS PL beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern Rufnum- mern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH SwS PL zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich träglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nach- trägliche Beauftragung kann SwS PL eine Gebühr je Rufnummer erheben. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH SwS PL sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH SwS PL zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister SwS PL an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung Por- tierung sonst nicht mehr ermöglichenermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden wer- den innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während Während dieser Zeit ist der Anschluss für für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbarer- reichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner Portierungs- partner den Vorgang an die übrigen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen könnenkönnen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Ruf- nummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH SwS PL ist davon abhängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß Rufnummern- portierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten ver- einbarten Termin durchführtdurchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH SwS PL beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: www.stadtwerke-strom-plauen.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern Festnetzrufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer Festnetzruf- nummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Eine Rufnummernmitnahme ist innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsende beim abgebenden Netzbetreiber möglich. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(nFestnetzrufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen Portierungs-/Kündigungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister Gesellschaft an den abgebenden Netz- betreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen netztech- nisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während Während dieser Zeit ist der Anschluss für für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner Portie- rungspartner den Vorgang an die übrigen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit da- mit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer anpassen könnenRufnummer anpas- sen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft ist davon abhängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführtdurchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH Gesell- schaft beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: stadtwerke-barmstedt.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die Gesellschaft eine Gebühr je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister Gesellschaft an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während Wahrend dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: www.jobst-net.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setztsetzen, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister den Stadtwerken Greven an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichenermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während Während dieser Zeit ist der Anschluss für für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen könnenkönnen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH ist Stadtwerke Greven sind davon abhängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführtdurchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: www.stadtwerke-greven.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters An- bieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu übernehmen (PortierungPortie- rung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die Gesellschaft eine Gebühr je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde Kun- de ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(nRufnum- mer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündi- gung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister Gesellschaft an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen notwen- digen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung Umschal- tung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls gegebe- nenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs Portierungsdatenaus- tauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH Ge- sellschaft beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbin- dungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunk- netze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz der Gesellschaft realisiert, sofern die Gesellschaft ent- sprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können Verfügbarkeitsabfrage der Bestellstrecke unter xxx.xxx.xx.

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Samples: www.tng.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH Telemark beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Telemark zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die Telemark eine Gebühr je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH Telemark sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Telemark zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- Vertrags‐ kündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister Telemark an den abgebenden Netz- Netz‐ betreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- fest‐ gelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- not‐ wendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 hStunden). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner Portierungs‐ partner den Vorgang an die übrigen deutschen FestnetzbetreiberFestnetz‐ betreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Ruf‐ nummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Telemark ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH Telemark beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Ver‐ bindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobil‐ funknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderruf‐ nummern, über das Netz der Telemark realisiert, sofern die Telemark entsprechende Vereinbarungen mit den Tele‐ kommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalte‐ anbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen zu Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vornherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Alle ausgehenden Anrufe müssen den Standard E.164 erfüllen. Anrufe, die diesen Standard nicht entsprechen, werden möglicherweise nicht erfolgreich terminiert. Sollten Gebühren für solche erfolglosen Verbindungen entstehen, werden Sie dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnummern 017x, 0800x), • Verbindungen zum Service "0180x", • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", • Auslandsverbindungen, • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den Telemark‐Service eingerichtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline‐Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der Telemark nicht erreichbar: • Verbindungen zum Service „0900x“, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ Die Telemark ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden miss‐ bräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschaltet (ggf. sind der Telemark Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon‐Dienstleistungen der Telemark können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call‐by‐Call oder Preselection ist nicht möglich).

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Samples: www.telemark.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen bishe- rigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die Gesellschaft eine Gebühr je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle Schnitt- stelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister Gesellschaft an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichenzulassen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der / Kündigungsfrist festgelegtfest- gelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten bestimmten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen notwen- digen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ggf. ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung Rufnum- mernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: leonet.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich nachträglich nach Vertragsabschluss Vertrags- abschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Maximal jedoch 55 Arbeitstage nach Abschaltung. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die Gesellschaft eine Gebühr gem. Preisliste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(nRuf- nummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft zu por- tierenportieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister Gesellschaft an den abgebenden Netz- betreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten Zeitraums (Schaltfensteri. d. R. zwischen 6 und 12 Uhr des Portierung- stages) die netztechnisch not- wendigen Umschaltungen vorgenommen notwendigen Um-schaltungen vorge- nommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner Portierungs- partner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Rufnummern-datenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung Ruf- nummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: synvia.de

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH SwS PL beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern Ruf- nummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH SwS PL zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- träglich träglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nach- trägliche Beauftragung kann SwS PL eine Gebühr je Rufnummer erheben. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH SwS PL sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH SwS PL zu por- tierenportie- ren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung entweder Vertragskündigung entwe- der per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragten Dienstleister SwS PL an den abgebenden Netz- betreiber Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt noch nicht gekündigt gekündigt sein (insbesondere bei der Te- lekomTelekom, da deren Systeme eine Portierung Por- tierung sonst nicht mehr ermöglichenermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen netztech- nisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während Während dieser Zeit ist der Anschluss für für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner Portie- rungspartner den Vorgang an die übrigen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit da- mit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- nummer anpassen könnenRufnummer an- passen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs Portierungsdatenaus- tauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- tische Werke Netz + Service GmbH SwS PL ist davon abhängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführtdurchführt. Die Leistungspflicht von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH SwS PL beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: www.stadtwerke-strom-plauen.de