Anforderungen an das Personal. 6.4.1 Das vom Zugangsberechtigten oder beauftragten EVU auf dem Betriebsgelände der WWB eingesetzte Betriebspersonal muss die deutsche Sprache in dem für seine jeweilige Tätigkeit erforderlichen Umfang in Wort und Schrift beherrschen.
6.4.2 Die vom Zugangsberechtigten oder beauftragten EVU auf dem Betriebsgelände der WWB eingesetzten Triebfahrzeugführer bedürfen eines gültigen Führerscheins nach VDV-Schrift 753, der auf Verlangen der WWB nachzuweisen ist.
6.4.3 Die Triebfahrzeugführer des Zugangsberechtigten oder des beauftragten EVU dürfen den Bahnanschluss der WWB nur unter Einhaltung der Bedienungsanweisungen der WWB befahren. Die Bedienungsanweisungen sind bei der WWB vor der Einfahrt schriftlich anzufordern und deren Erhalt und die Einhaltung der Bedienungsanweisungen der WWB schriftlich zu bestätigen. Ein Gleisplan sowie die Bedienungsanweisungen Ost und West sind über das Internet abrufbar (vgl. Ziffer 12).
Anforderungen an das Personal. 2.3.1 Das Betriebspersonal muss die Anforderungen der für die jeweilige IGB-SE geltenden EBO bzw. BOA/EBOA erfüllen und die deutsche Sprache in dem für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Umfang in Wort und Schrift beherrschen.
2.3.2 Personal und Triebfahrzeuge des Nutzers müssen nach Anlage 2 ausgerüstet sein.
2.3.3 Voraussetzung für die Nutzung der IGB-SE und zur Gewährleistung einer sicheren Betriebsführung ist die Begleitung eines jeden Nutzers durch einen Mitarbeiter der IGB. Dieser wird von der IGB gestellt und ist mit dem Preis für die Nutzung der IGB-SE gem. Entgeltverzeichnis abgegolten
Anforderungen an das Personal. Alle Kräfte sind versicherungspflichtig zu beschäftigen. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Umgang mit den Spezifika des öffentlichen Sektors vorhanden sind und zwar bezogen auf das zum Einsatz kommende Personal. I.3.8. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Bieters im Hinblick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts Der Bieter ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungspflicht des Mindestentgelts i.S. § 4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Bieter die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die Einhaltung der in Ziffer I.3.4 und Ziffer I.3.5 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Baustellen, Leistungsorte und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen, Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Xxxxxx, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten. Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Bieter in entsprechender Anwendung des § 147 Abgabenordnung für zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Hauptleistung des Bieters vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde. Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen. Der Bieter ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt. Die Verpflichtung des Bieters zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der personenbezogenen Daten ist zur Prüfun...
Anforderungen an das Personal. Der Auftragnehmer hat alle Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, bezüglich der Verarbeitung von personenbezogene Daten zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Des Weiteren ist § 6 DSG betreffend die Einhaltung des Datengeheimnisses zu wahren.
Anforderungen an das Personal. Die vom EVU eingesetzten Triebfahrzeugführer bedürfen eines gültigen Führerscheins, der auf Verlangen der DP World nachzuweisen ist.
Anforderungen an das Personal. Vor Befahrung des Streckennetzes ist eine Einweisung des EVU-Fahrpersonals in die örtlichen Besonderheiten sowie eine Streckenkenntnis zwingend erforderlich.
Anforderungen an das Personal. 2.4.1 Das vom Zugangsberechtigten auf dem Betriebsgelände der HW-Grefrath eingesetzte Betriebspersonal muss die deutsche Sprache in dem für seine jeweilige Tätigkeit erforderlichen Umfang in Wort und Schrift beherrschen.
2.4.2 Die vom Zugangsberechtigten auf dem Betriebsgelände der HW-Grefrath eingesetzten Triebfahrzeugführer bedürfen eines gültigen Führerscheins nach VDV-Schrift 753, der auf Verlangen der RWE Power AG nachzuweisen ist.
2.4.3 Triebfahrzeugführer des Zugangsberechtigten dürfen Schienenfahrzeuge auf dem Betriebsgelände der HW-Grefrath nur zusammen mit einem Lotsen einsetzen. Der Lotse wird auf Anforderung und nach dem gültigen Entgeltverzeichnis von der RWE Power AG gestellt.
Anforderungen an das Personal. Aufgrund der heiklen Natur von VN Flügen werden die Flugbesatzungen die folgenden mindesten Qualifikationen erfüllen:
a) Der Kapitän des Luftfahrzeugs hat für jeglichen Einsatz, der von den VN beauftragt wird, ein Minimum von 1.500 Flugstunden, mit einem Minimum von 500 tatsächlichen Flugstunden auf dem eingesetzten Luftfahrzeugmuster aufzuweisen. Darüber hinaus hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer ein Minimum von 75 tatsächlichen Instrumentenflugstunden und 50 tatsächlichen Nachtflugstunden aufzuweisen.
b) Der Co-Pilot hat ein Minimum von 200 tatsächlichen Flugstunden auf dem eingesetzten Luftfahrzeugmuster aufzuweisen und muss die Qualifikation zum Fliegen nach Instrumentenflugregeln besitzen.
Anforderungen an das Personal. Die vom EVU eingesetzten Triebfahrzeugführer bedürfen eines gültigen Führerscheins, der auf verlangen der SWG nachzuweisen ist.
Anforderungen an das Personal. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten befassten Personen auf Verschiegenheit verpflichtet wurden oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und die personenbezogenen Daten nur entsprechend der in diesem Anhang dokumentierten Anweisungen verarbeiten. Er hat sicherzustellen, dass die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten befassten Personen angemessene Schulungen erhalten und ihre Verantwortung in Bezug auf Datenschutz im Verarbeitungsprozess verstanden haben.