Anforderungen an das Personal. 2.4.1 Das vom Zugangsberechtigten auf dem Betriebsgelände der HW-Grefrath eingesetzte Betriebspersonal muss die deutsche Sprache in dem für seine jeweilige Tätigkeit erforderlichen Umfang in Wort und Schrift beherrschen.
Anforderungen an das Personal. Die vom EVU eingesetzten Triebfahrzeugführer bedürfen eines gültigen Führerscheins, der auf verlangen der SWG nachzuweisen ist.
Anforderungen an das Personal. Vor Befahrung des Streckennetzes ist eine Einweisung des EVU-Fahrpersonals in die örtlichen Besonderheiten sowie eine Streckenkenntnis zwingend erforderlich.
Anforderungen an das Personal. 2.3.1 Das Betriebspersonal muss die Anforderungen der für die jeweilige IGB-SE geltenden EBO bzw. BOA/EBOA erfüllen und die deutsche Sprache in dem für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Umfang in Wort und Schrift beherrschen.
Anforderungen an das Personal. 6.4.1 Das vom Zugangsberechtigten oder beauftragten EVU auf dem Betriebsgelände der WWB eingesetzte Betriebspersonal muss die deutsche Sprache in dem für seine jeweilige Tätigkeit erforderlichen Umfang in Wort und Schrift beherrschen.
Anforderungen an das Personal. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten befassten Personen auf Verschiegenheit verpflichtet wurden oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und die personenbezogenen Daten nur entsprechend der in diesem Anhang dokumentierten Anweisungen verarbeiten. Er hat sicherzustellen, dass die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten befassten Personen angemessene Schulungen erhalten und ihre Verantwortung in Bezug auf Datenschutz im Verarbeitungsprozess verstanden haben.
Anforderungen an das Personal. Alle Kräfte sind versicherungspflichtig zu beschäftigen. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Umgang mit den Spezifika des öffentlichen Sektors vorhanden sind und zwar bezogen auf das zum Einsatz kommende Personal. I.3.8. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Bieters im Hinblick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts Der Bieter ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungspflicht des Mindestentgelts i.S. § 4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Bieter die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die Einhaltung der in Ziffer I.3.4 und Ziffer I.3.5 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Baustellen, Leistungsorte und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen, Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Xxxxxx, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten. Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Bieter in entsprechender Anwendung des § 147 Abgabenordnung für zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Hauptleistung des Bieters vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde. Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen. Der Bieter ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt. Die Verpflichtung des Bieters zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der personenbezogenen Daten ist zur Prüfun...
Anforderungen an das Personal. Der Auftragnehmer hat alle Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, bezüglich der Verarbeitung von personenbezogene Daten zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Des Weiteren ist § 6 DSG betreffend die Einhaltung des Datengeheimnisses zu wahren.
Anforderungen an das Personal. Die vom EVU eingesetzten Triebfahrzeugführer bedürfen eines gültigen Führerscheins, der auf Verlangen der DP World nachzuweisen ist.
Anforderungen an das Personal. Aufgrund der heiklen Natur von VN Flügen werden die Flugbesatzungen die folgenden mindesten Qualifikationen erfüllen: