Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, den Konzerneigenkapitalspiegel und die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31.Dezember 2017 sowie den Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus be- zieht sich der Bestätigungsvermerk auf den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017. An die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim Wir haben den Konzernabschluss der Deutsche Rohstoff AG, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Ja- nuar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie den Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Deutsche Rohstoff AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrecht- lichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kon- zerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Janu-ar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlus...
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, den Konzerneigenkapitalspiegel und die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie den Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus be- zieht sich der Bestätigungsvermerk auf den Konzernlagebericht der Deutschen Rohstoff AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS