Angebot und Auftragsbestätigung. 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend.
2.2 Sämtliche bei Vertragsschluss getroffenen Abreden sind vollständig schriftlich niedergelegt. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail abweichende Absprachen zu treffen.
Angebot und Auftragsbestätigung. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verbindliche Lieferverträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande, es sei denn, dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. Alle Nebenabreden und Zusagen, insbesondere von Mitarbeitern, werden erst durch Aufnahme in die Auftragsbestätigung bzw. durch schriftliche Be- stätigung wirksam.
2. Maße und sonstige Spezifikationen unterliegen fertigungsbedingten Spielräumen und Toleranzen. Abweichungen müssen in jedem Einzelfall schriftlich vereinbart werden, ohne dass darin eine Beschaffenheitsgarantie liegt.
3. Garantieerklärungen oder die Zusicherung von Eigenschaften müssen von uns ausdrücklich und schriftlich abgegeben werden.
4. An allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern, Lehren und Werkzeugen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zughängig gemacht werden. Das Eigentum an Werkzeugen steht auch dann uns zu, wenn Werkzeug- kosten durch den Besteller direkt oder über den Preis vergütet werden.
Angebot und Auftragsbestätigung. 2.1. Die Angebote des AN sind grundsätzlich freibleibend. Sie gelten, wenn kein Zeitraum angegeben ist, max. 3 Monate.
2.2. Aufträge werden für den AN verbindlich erst durch dessen schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung.
Angebot und Auftragsbestätigung. (1) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben oder wenn die Ware von uns ausgeliefert ist.
(2) Mündliche oder schriftliche Zusagen, die von unseren Vertragsbedingungen oder unserer Auftragsbestätigung abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Organe oder Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl. Ansonsten haben unsere Innen- und Außendienstmitarbeiter keine Befugnis, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
Angebot und Auftragsbestätigung. (1) Unser Angebot ist grundsätzlich freibleibend.
(2) Aufträge bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestäti- gung durch sera.
(3) sera behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Angebotsunterlagen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – alle Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung von sera zugänglich gemacht werden und sind dieser, wenn der Auftrag sera nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
(4) Einem Angebot und/oder einer Auftragsbestätigung beigefügte Unter- lagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibun- gen, Leistungs-, Gewichts- und Maßangaben dienen nur zur ersten Information und sind un-verbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Angebot und Auftragsbestätigung. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verbindliche Lieferverträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande, es sei denn, dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen. Alle Nebenabreden und Zusagen werden erst durch Aufnahme in die Auftragsbestätigung bzw. durch schriftliche Bestätigung wirksam.
2. Sollte in Angeboten die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen sein, gilt der Angebotspreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden, selbst wenn gesetzlicher Urheberrechtsschutz nicht besteht.
4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Angebot und Auftragsbestätigung. 1. Die zu den Angeboten der Verkäuferin gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Gewichte, Maße, Geschwindigkeiten, Brennstoff- und Ölverbrauch, Betriebskosten und ähnliches) sind nur annähernd bestimmt. An Kostenangaben, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten sich die Verkäufer und das Lieferwerk Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. An mündliche und schriftliche Aufträge ist der Käufer gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Verkäuferin den Auftrag schriftlich bestätigt hat, mündlichen oder schriftlichen Einsprüchen nicht widersprochen hat oder die Leistung erbracht wurde. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin. Zur Abtretung von Ansprüchen des Käufers ist die schriftliche Zustimmung der Verkäuferin erforderlich.
3. Die Verkäuferin behält sich Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes während der Lieferzeit vor, sofern nicht der Liefergegenstand unter Berücksichtigung der mitgeteilten Verwendung eine grundlegende Veränderung erfährt.
Angebot und Auftragsbestätigung. (1) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Aus diesen Angeboten abgeleitete Lieferverträge werden nur wirksam,
(2) Alle Angaben, wie Maße, Gewicht, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen, auch diejenigen der Herstellerwerke, sind für uns nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht in der Leistungsbeschreibung als verbindlich bezeichnet werden. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.
Angebot und Auftragsbestätigung. 2.1 Sofern im Angebot oder in den Informationen der Reuzenrad Bouw Lamberink BV nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Preise und Angebote unverbindlich. Die Preise und Spezifikationen sind unverbindlich, so dass Reuzenrad Bouw Lamberink BV die Möglichkeit hat, die Preise und Angebote bis zu zehn Werktage nach Erhalt der Annahme des Angebots durch den Kunden zurückzuziehen. Alle Angebote sind widerruflich, auch wenn sie eine Annahmefrist enthalten.
2.2 Kommt zwischen Reuzenrad Bouw Lamberink BV und dem Kunden keine Vereinbarung zustande, nachdem der Kunde ein Angebot von Reuzenrad Bouw Lamberink BV angefordert hat, kann Reuzenrad Bouw Lamberink BV alle Kosten, die bei der Erstellung des Angebots anfallen, vom Kunden einfordern. Wird ein Angebot vom Kunden abgelehnt, ist der Kunde verpflichtet, alle Entwürfe, Bilder und Zeichnungen innerhalb von 14 Tagen nach Ablehnung des Angebots an Reuzenrad Bouw Lamberink BV zurückzugeben.
2.3 Mit Ausnahme der Bestimmungen in 2.1 ist Reuzenrad Bouw Lamberink BV erst dann zur Annahme eines Auftrags verpflichtet, wenn er vom Kunden angenommen wurde, wenn und nachdem er vom Managementteam oder von einem Bevollmächtigten der Reuzenrad Bouw Lamberink BV schriftlich bestätigt wurde oder nachdem die Reuzenrad Bouw Lamberink BV mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat. Gleiches gilt für alle nachträglich hinzugefügten Aufträge und/oder Änderungen an bestehenden Aufträgen.
2.4 Alle Angaben in den Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben von Reuzenrad Bouw Lamberink BV sind unverbindlich. Reuzenrad Bouw Lamberink BV kann von diesen Informationen abweichen, wenn sie es für die Ausführung des Auftrags für angemessen hält.
Angebot und Auftragsbestätigung. 2.1. Die Bestellung des Kunden ist für Spirii erst verbindlich, wenn Spirii eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat.
2.2. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, muss der Kunde dies Spirii innerhalb von 8 Tagen mitteilen, andernfalls gilt die Auftrags- bestätigung.