Angebot und Vertragsschluß Musterklauseln

Angebot und Vertragsschluß. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Angebot und Vertragsschluß. 3.1 Die Darstellung der Produkte im Web stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten „solange Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.
Angebot und Vertragsschluß. 2.1 Angebote von ESCO sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich. ESCO behält sich das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vornehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
Angebot und Vertragsschluß. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftliche oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Das gleich gilt für Ergänzungen und Nebenabreden. 2.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Angebot und Vertragsschluß. 1. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Auftrages durch den Kunden und eltrik Elektrotechnik zustande. Als Datum des Zustandekommens gilt der Tag, an dem eltrik Elektrotechnik der durch den Kunden unterzeichnete Auftrag zugeht. Ein Vertrag kommt auch zustande mit Auslieferung bzw. Erbringung der von unseren Kunden bestellten Liefergegenständen bzw. Leistungen. Änderungen, Nebenabreden, Zusicherungen etc. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner.
Angebot und Vertragsschluß. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von vier Wochen annehmen. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Elektroanlagenbau Kessel & Georgi GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Bei Annahme bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
Angebot und Vertragsschluß. Unsere Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsabschluß freibleibend. Erfolgt die Lieferung ohne besondere Auftragsbestätigung, so gilt der Lieferschein als solche; die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich. Bei späteren Änderungen behalten wir uns eine Preisan- gleichung vor. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum vor; Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.
Angebot und Vertragsschluß. 2.1 Angebote von org-team sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.
Angebot und Vertragsschluß. (1) Unsere Angebote sind stets freibleibend, auch wenn dies nicht ausdrücklich vermerkt ist.
Angebot und Vertragsschluß. 1.1 Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Von uns erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich.