Angebot und Vertragsschluß Musterklauseln

Angebot und Vertragsschluß. 2.1 Angebote von ESCO sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich. ESCO behält sich das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vornehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. 2.2 Der Umfang der von ESCO zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Es gelten die mit der Software ausgehändigten Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und nachrangig diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.3 Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so ist ESCO von der Lieferverpflichtung entbunden.
Angebot und Vertragsschluß. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von vier Wochen annehmen. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Elektroanlagenbau Kessel & Georgi GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Bei Annahme bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. 2.2 Die Firma Elektroanlagenbau Kessel & Georgi GmbH ist berechtigt, von den Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. 2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Angebot und Vertragsschluß. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftliche oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Das gleich gilt für Ergänzungen und Nebenabreden. 2.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 3. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 4. Bei Abrufaufträgen sind die Lieferungen spätestens acht Wochen vor den gewünschten Lieferterminen bei uns abzurufen. Nach Ablauf des Abschlußzeitraumes dürfen wir dem Käufer die noch nicht abgerufene Menge zusenden und berechnen.
Angebot und Vertragsschluß. 3.1 Die Darstellung der Produkte im Web stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten „solange Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten. 3.2 Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung an nehmen, bei Terminwünschen und Express ist vor Bestellung die Verfügbarkeit telefonisch zu klären.
Angebot und Vertragsschluß. (1) Unsere Angebote sind stets freibleibend, auch wenn dies nicht ausdrücklich vermerkt ist. (2) Die dem Angebot zu Grunde liegenden technischen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben, Gewichte, Leistungen, Kraftbedarf und ähnliches sowie die veranschlagten Betriebskosten stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Insofern handelt es sich lediglich um annähernde Angaben. (3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Angebots- und Vertragsunterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen weder kopiert, noch Dritten ohne unsere Einwilligung zugänglich gemacht werden. (4) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind. Auch Nebenabreden, wie Änderungen oder Ergänzungen von getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. (5) Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur vorbehaltlich unseres ausdrücklichen schriftlichen Einverständnisses. Sind dessen Einkaufsbedingungen vereinbart, so gelten ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angebot und Vertragsschluß. 2.1 Angebote von org-team sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. 2.2 Der Kunde ist 3 Wochen an seine Bestellung gebunden. Ein Vertrag kommt zustande mit Bestätigung des Auftrags durch org-team oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung. Der Umfang der von org-team zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von org-team festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen. 2.3 org-team behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte, Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.
Angebot und Vertragsschluß. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Angebot und Vertragsschluß. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Be- stellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestäti- gung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden oder Zusagen. 2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 3. Bei Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigen- tums recht vor. Dritten dürfen diese Unterlagen nicht zugänglich gemacht werden.
Angebot und Vertragsschluß. Unsere Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsabschluß freibleibend. Erfolgt die Lieferung ohne besondere Auftragsbestätigung, so gilt der Lieferschein als solche; die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich. Bei späteren Änderungen behalten wir uns eine Preisan- gleichung vor. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum vor; Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.
Angebot und Vertragsschluß. 1.1 Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Von uns erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich. 1.2 Verträge und Änderungen von Verträgen mit uns kommen nur und erst dann zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge/Bestellungen schriftlich angenommen oder die von unseren Kunden bestellten Lieferun- gen/Leistungen erbracht haben. 1.3 Wir haben nur solche Lieferungen/Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Kosten- anschlägen ausdrücklich spezifiziert sind. 1.4 Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Lieferung/Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen wir uns Dritter bedienen. 1.5 An allen unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen behalten wir uns unser Eigentum, alle Ur- heberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise, als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) an uns herauszugeben. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen. 1.6 Ergänzend gelten – sofern sie diesen Bedingungen nicht widersprechen – für Holzlieferungen die Ge- bräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr, insbesondere die „Tegenseer Gebräuche“ in der Fassung 1985 mit allen Anlagen und ihrem Anhang.