Angebote und Preise. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Wir behalten uns vor, sie den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand anzupassen. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungs- ziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist der Übersetzer berechtigt, sein Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Preise. Alle 3.1. Auf Bestellungen, Angebote und Preise sind freibleibendoder Aufträge des Bestellers hin kommt ein Vertrag erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (Textform ausreichend) oder durch unsere Lieferungsausführung zustande. Wir behalten Sind Bestellungen, Angebote oder Aufträge des Bestellers nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach deren Zugang bei uns vorbestätigt oder ausgeführt, sie den tatsächlichen Gegebenheiten gelten diese als abgelehnt. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung, dem Angebot oder dem Auftrag des Bestellers ab, so ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, es sei denn der Besteller widerspricht der Auftragsbestätigung binnen sieben Werktagen nach deren Empfang.
3.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem veränderten Aufwand anzupassenBesteller ist der mindestens in Textform geschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser AGB. Unsere mündlichen Aus- und Zusagen vor Abschluss des Vertrages (insbes. technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten im Internet und sonstigen Informationen) sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3.3. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebotes und Lieferung unsere Kosten insbesondere durch Anstieg der Lohn-, Material- und Energiekosten, behalten wir uns eine Berichtigung unserer Verkaufspreise vor.
3.4. Falls nicht ausdrücklich anders genannt, verstehen sich die von uns genannten Preise in EURO ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer; die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.5. Die Preise gelten in Euroim Zweifel ab Werk ausschließlich Fracht, wenn keine andere Währung vereinbart wurdeZoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung.
3.6. Alle in unseren Angeboten genannten Die Kaufpreisberechnung erfolgt nach den am Versendungsort von uns festgestellten Mengen, Gewichten oder Maßen.
3.7. Die Bielefelder Hohlträgerfabrik GmbH ist bei neuen Aufträgen (= AnschIussaufträgen) nicht an vorhergehende Preise sind Nettopreise zzglgebunden.
3.8. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungs- ziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- Sofern zwischen Vertragsabschluss und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die VereinbarungenLieferung öffentliche Abgaben, die in die Einfuhr oder den Vertrieb der Auftragserteilung getroffen wurden Ware betreffen, erhöht oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbartneu eingeführt werden, ist der Übersetzer sind wir zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt.
3.9. Falls nicht ausdrücklich anders genannt, sein Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird beträgt die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle TageAngebotsgültigkeit 4 Wochen ab Angebotsdatum.
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Angebote und Preise. Alle 1. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Wir behalten Eine Verpflichtung für Nachlieferungen zu alten Bedingungen besteht nicht.
2. Ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestäti- gung zustande. Auch gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Besteller unse- ren handgeschriebenen Auftrag unterschreibt und der Verkäufer rechtsver- bindlich mitunterzeichnet. Der Besteller erkennt ausdrücklich an, dass der Ver- tragsinhalt sich ausschließlich nach unserem Bestätigungsschreiben richtet, wenn er diesem nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang schriftlich wi- derspricht. Als Bestätigungsschreiben gilt auch das vom Verkäufer hand- schriftlich ausgestellte Auftragsformular, das der Käufer in Verbindung mit dem Verkäufer rechtsverbindlich unterschrieben hat. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie von uns vor, sie den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand anzupassenschriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für zugesicherte Eigenschaften der Liefergegenstände.
3. Die Preise gelten Berechnung erfolgt stets zu den Preisen, die am Tag des Abschlusses in EuroKraft sind. Sind längere Lieferfristen vereinbart, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungs- zieleso werden, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich falls nicht anders angegebenvereinbart, verstehen sich die angebotenen am Liefertag gültigen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz des Verkäufers berechnet, falls sofern die Lieferung 4. Monate nach Vertragsschluß erfolgen soll und erfolgt. Wir berechnen die jeweils im Zeitpunkt der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit Rechnungsstellung gültige Mehr- wertsteuer. Besondere, über die vertraglich einbezogenen Dienstleistungen hinaus ver- einbarte Arbeiten wie z. B. Dekorations- und Montagearbeiten und Anschlüsse der Zeilenzahl den Mindestsatz elektrischen Geräte (z.B. Herd, Steckdose im Allesschneiderschrank, Ein- bauleuchten, etc. des Wasserzu- und Ablaufes, sowie des Geschirrspülers) sind im Preis nicht übersteigtenthalten. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, Falls der für Besteller die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungensolcher Arbeiten durch uns wünscht, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist der Übersetzer berechtigt, sein Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tagediese extra berechnet.
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Angebote und Preise. Alle 2.1 Angebote und Preise sind stets freibleibend. Wir behalten uns vorEin Vertrag kommt mangels schriftlichen Vertrages erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens SPIE COMNET zustande. Erfolgt die Leistung durch SPIE COMNET, sie den tatsächlichen Gegebenheiten und ohne dass dem veränderten Aufwand anzupassenKunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Der Kunde vergütet, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, die Leistungen durch ein im Servicevertrag ggf. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise nebst Leistungsschein festgelegtes laufendes vierteljährliches Serviceentgelt zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuergesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von zurzeit 19 %. Zahlungs- zieleGrundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das Kalendervierteljahr. Beim Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraumes wird das Entgelt ab Leistungsbeginn/Inbetriebnahme für den Rest des laufenden Kalendervierteljahres berechnet, Skonti Soweit im Servicevertrag bzw. Leistungsschein nichts anderes vereinbart ist, ist das Serviceentgelt jeweils für das laufende Vertrags- /Kalendervierteljahr im Voraus, spätestens bis zum siebten Werktag des ersten Vertrags-/Kalendermonats eines jeweiligen Abrechnungsjahres ohne jeden Abzug fällig. Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird SPIE COMNET die fällige Forderung jeweils quartalsweise zum siebten Werktag des ersten Monats eines jeden Quartals einziehen.
2.3 Die Zahlung der Vergütung ist auf eines der auf der Rechnung von SPIE COMNET bezeichneten Konten von SPIE COMNET zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten von SPIE COMNET gutgeschrieben ist. SPIE COMNET ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist SPIE COMNET berechtigt, Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht von SPIE COMNET, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.4 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden seine Pflichten gegenüber SPIE COMNET zu erfüllen, bzw. bei einem Insolvenzantrag des Kunden, kann SPIE COMNET den mit dem Kunden bestehenden Vertrag kündigen. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird SPIE COMNET frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
2.5 Der Kunde kann soweit im Rahmen des Servicevertrages Verkäufe erbracht werden, wegen Mängeln nur aufrechnen oder sonstige Abzüge werden Zahlungen zurückhalten, soweit ihm tatsächlich Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln zustehen. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 6.3.2 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Der Kunde kann im Übrigen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht gewährtauf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, es sei dennist ausgeschlossen.
2.6 SPIE COMNET behält sich vor, sie sind ausdrücklich vereinbartdie Vergütung erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende und zur Anpassung an interne durch eine Erhöhung der Material- oder Personalkosten oder durch Dritte bedingte Kostensteigerungen zu erhöhen. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen Sobald sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen jährliche Vergütung um mehr als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart5 % erhöht, ist der Übersetzer Kunde berechtigt, sein Honorar entsprechend mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Zusatzarbeit höher anzusetzenErhöhung zu kündigen. gehen Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen.
2.7 SPIE COMNET kann eine über die in Ziffer 2.2 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit: - er aufgrund einer Meldung tätig wird, die darauf beruht, dass der Kunde außerhalb der ihm eingeräumten Übergangsfrist Vorversionen einsetzt, obwohl ihm eine neue Version zur Verfügung gestellt worden ist, oder - eine gemeldete Störung im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware/des Servicegegenstands in nicht freigegebener Umgebung oder mit durch den Kunden oder Dritte vorgenommenen Veränderungen der Pflegesoftware (d. h. der Software, an der die Pflegeleistung zu Lasten erbringen ist)/Servicehardware steht oder - zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des AuftraggebersKunden (siehe insbesondere Ziffer 11) anfällt. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung Soweit SPIE COMNET berechtigt ist, eine über die in Ziffer 2.2 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes zu verlangen, wird diese, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Bedingungen für die Überstunde mit einem Preiszuschlag Berechnung von dreißig Prozent vergütetEinrichtungs-, Systemkonfigurations- und Serviceleistungen abgerechnet.
2.8 Verbrauchs- und Verschleißteile sind von der Pauschalvergütung nicht erfasst. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden Dies gilt auch für Ersatzteile, soweit sie nicht unter eine Gewährleistungsverpflichtung von SPIE COMNET fallen. Diese hat der Kunde, soweit sie im Rahmen des Hardwareservice oder aufgrund gesonderter Anforderung des Kunden von SPIE COMNET geliefert werden, gemäß den zurzeit der Lieferung geltenden Listenpreisen zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 % zu vergüten. Sonstige Zusatzleistungen, die nicht im Umfang der im Leistungsschein vereinbarten enthalten sind, werden nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Bedingungen für die Berechnung von Einrichtungs-, Systemkonfigurations- und angebrochene Tage als volle Tage.Serviceleistungen abgerechnet. Hierzu gehören insbesondere aber nicht ausschließlich: - Leistungen, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der bei SPIE COMNET üblichen Arbeitszeit für Serviceleistungen erbracht werden - vom Kunden gewünschte oder behördlich geforderte Änderungen, z. B. Änderung des Leistungsumfanges, der Benutzerdaten, des Aufstellungsortes, der Gebührenerfassungstarife - die Diagnose und das Beseitigen von Störungen oder Schäden, die durch Altern des Leitungsnetzes des Kunden oder durch Störungen an Einrichtungen des öffentlichen Netzbetreibers (z. B. der Deutschen Telekom AG) entstanden sind - die Diagnose und das Beseitigen von Störungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder sonstige von SPIE COMNET nicht zu vertretende Umstände entstanden sind und der Kunde haftet - das Beseitigen von Störungen oder Schäden, die durch Computerviren, sog. Trojanische Pferde, Hoaxes etc. verursacht worden sind - den Ersatz verbrauchter Batterien und Akkus (z. B. für Schnurlostelefone) sowie Verbrauchsmaterial wie z. B. Tinte, Toner etc. - die Verpackung, den Abbau (auch vorhandener Systeme), den Rücktransport einschließlich Transportversicherung sowie die Entsorgung - neue Softwareversionen und deren Installation
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Samples: Service Agreement
Angebote und Preise. Alle 2.1 Angebote und Preise sind stets freibleibend. Wir behalten uns vorEin Vertrag kommt mangels schriftlichen Vertrages erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die Leistung durch den Anbieter ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, sie den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand anzupassenso kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Der Kunde vergütet, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, die Leistungen durch ein im Servicevertrag ggf. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise nebst Systemübersicht/Leistungsübersicht festgelegtes laufendes jährliches Serviceentgelt zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuergesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 %. Zahlungs- ziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbartGrundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen Beim Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraumes wird die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung Vergütung zeitanteilig in Rechnung gestellt.
2.3 Die Zahlung der Vergütung ist auf eines der im Servicevertrag oder auf der Rechnung des Anbieters bezeichneten Konten des Anbieters zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist. Der Übersetzer Anbieter ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.4 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, bzw. bei einem Insolvenzantrag des Kunden, kann bei umfangreichen Übersetzungen der Anbieter den Vorschuss verlangenmit dem Kunden bestehenden Vertrag kündigen. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
2.5 Der Kunde kann soweit im Rahmen des Servicevertrages Verkäufe erbracht werden, wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten, soweit ihm tatsächlich Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln zustehen. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 6.3.2 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Der Kunde kann im Übrigen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
2.6 Der Anbieter wird, das auf der Grundlage des Vertrages zu zahlende Entgelt nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Durchführung Preisberechnung maßgeblich sind, anpassen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, sofern und soweit sich z.B. seine für die Erhaltung des Auftrags objektiv not- wendig istVertragsgegenstandes anfallenden Miet-, Energie-, Personal- und Personalausstattungs-, Nutzungsrechtskosten erhöhen oder absenken. In begründeten Fällen kann er Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Mietkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind vom Anbieter die Übergabe seiner Arbeit von Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Anbieter wird bei der vorherigen Zahlung Ausübung seines vollen Honorars abhängig machenbilligen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass den Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als den Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Übersteigt Sobald sich die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt jährliche Vergütung um mehr als vereinbart5 % erhöht, ist der Übersetzer Kunde berechtigt, sein Honorar entsprechend mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Zusatzarbeit höher anzusetzenErhöhung zu kündigen.
2.7 Der Anbieter kann eine über die in Ziffer 2.2 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit:
2.8 Verbrauchs- und Verschleißteile sind von der Pauschalvergütung nicht erfasst. gehen zu Lasten Dies gilt auch für Ersatzteile, soweit sie nicht unter eine Gewährleistungsverpflichtung des Auftraggebers. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle TageAnbieters fallen.
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Samples: Service Agreement
Angebote und Preise. Alle Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Die Angebotspreise sind auf den Kalkulationsgrundlagen des Abgabetages aufgebaut. Treten in der Zeit vom Abgabetag, des Angebotes bis zur restlosen Ausführung des Auftrages Änderungen ein, z.B. Lohn- und Frachterhöhungen usw., so sind wir berechtigt, die aufgegebenen Preise entsprechend zu berichtigen. Für angebotene Lagerware behalten wir uns Zwischenverkauf vor. Unsere Preise gelten in DM, bzw. ab Gültigkeit des EURO in EURO- und soweit nicht ausdrücklich vereinbart ist - ab Lager. Unsere Preise sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, dies gilt insbesondere für unsere jeweils gültige Preisliste. Die Preisfestsetzung erfolgt auf Grund empfangener Unterlagen, Zeichnungen usw.; sind diese unvollkommen, werden sie später geändert oder werden auf Baustellen andere Vorbedingungen angetroffen als dem Angebot zu Grunde lagen, so ändern sich auch die Preise entsprechend. Eine Festpreisvereinbarung hat nur Gültigkeit, soweit der Auftragsumfang zu diesem Zeitpunkt festliegt. Änderungen des Auftrages zu diesem Zeitpunkt, insbesondere auf Art und / oder Umfang des zu liefernden Materials sowie des Zeitpunkts des Beginns auszuführender Arbeiten um mehr als drei Monate auf Grund von Umständen, die nicht ausschließlich von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zur Einsetzung des jeweiligen zu diesem Zeitpunkt geltenden Einheitspreises. Die für die Ausarbeitung von Angeboten bzw. für die Ausführung von Natur-, Kunst- und Betonwerksteinarbeiten erforderlichen zeichnerischen Unterlagen sind uns zur Verfügung zu stellen. Die Ausführung erfolgt in diesem Fall auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers. Für etwaige Verluste der Entwürfe usw. oder Ausführungsfehler können wir keine Gewährleistung übernhemen. Die auf Wunsch unserer Kunden von uns ausgearbeiteten Pläne und Entwürfe bleiben stets unser Eigentum. Wir behalten uns vor, sie den tatsächlichen Gegebenheiten die hierfür entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Maßgebend für Natur- Kunst- und dem veränderten Aufwand anzupassenBetonwerksteinarbeiten in Material, Ausführung, Nebenleistungen, Aufmaß und Abrechnung sind unser Angebot sowie die VOB Teil A/B und die Technischen Vorschriften für Bauleistungen, VOB, DIN 18332, für Betonwerstein, DIN 18333, z.B. wird bei Abrechnung nach Längenmaß stets die größte Ausdehnung einschl. Die Preise gelten in EuroAusladung, wenn keine andere Währung vereinbart wurdeangearbeiteter Köpfe und Verkröpfungen abgewinkelt gemessen; Fugen werden übermessen, bearbeitete Leibungen und bearbeitete sichtbare Stirnflächen hinzu gerechnet. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungs- zieleMaßberechnung: Steine unter 0,030 cbm, Skonti Platten unter 0,25 qm Inhalt mit 0,25 qm und Plattenstreifen oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber Fensterbänke unter 0,20 cm Breite mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert 0,20 cm Breite und unter 1 m Länge mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung 1 m Länge in Rechnung gestellt. Der Übersetzer Sollte der Auftraggeber die bestellte Xxxx nicht abnehmen, kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von Auftragnehmer ohne Nachweis eines Schadens 20 % der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig Auftragssumme als Schadenersatz geltend machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die VereinbarungenBereits angefertigte oder ausgelieferte Materialien können grundsätzlich nicht zurück genommen werden. Bei Bestellung von Materialsorten, die in wir lagermäßig nicht führen, sind wir berechtigt die im Kaufvertrag vereinbarte Liefermenge um bis zu 10 % zu über- oder unterschreiten. Eine entsprechende Mehrlieferung sowie bei Werkleistung anfallenden Verschnitt hat der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist der Übersetzer berechtigt, sein Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen. gehen Auftraggeber nach dem gültigen Einzelpreis zu Lasten des Auftraggebers. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tagevergüten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Preise. Alle 2.1 Die Angebote und Preise von SELLTEC richten sich ausschliesslich an Vollkaufleute, nicht an Verbraucher.
2.2 Angebote von SELLTEC sind bis zum Vertragsschluß freibleibend. Wir behalten uns Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behält SELLTEC sich das Recht der Berichtigung vor.
2.3 Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der von SELLTEC ausgestellten Auftragsbestätigung und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro ab dem von SELLTEC gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen, sofern nicht anders angegeben wird.
2.4 Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
2.5 Bei Aufträgen für individuelle Bedürfnisse des Vertragspartners behält sich SELLTEC vor, von gemachten Kostenvoranschlägen abzuweichen, wenn der Vertragspartner nach Auftragserteilung anderweitige oder darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nimmt.
2.6 Sofern SELLTEC dem Vertragspartner im Rahmen des Angebots Unterlagen, wie z.B. Kostenvoranschläge, Grafiken, Strukturpläne, Entwürfe oder Systemanalysen bereitstellt, ist es dem Vertragspartner untersagt, diese anderweitig zu verwenden und Dritten zugänglich zu machen.
2.7 Der Leistungsumfang des jeweiligen Angebots bei Online-Bestellungen ergibt sich aus den Informationen, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden sind, insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internetangebot von SELLTEC oder aus den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand anzupasseneinem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. Nutzung der Angebote von SELLTEC erfolgt zu den jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungs- ziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden gültigen Preisen entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestelltdem Auftrag. Der Übersetzer kann Vertragspartner erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im PDF-Format per E- Mail zugestellt.
2.8 SELLTEC behält sich bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangenAngeboten zu zeitbasierten Leistungen (z.B. Hosting) eine Preisänderung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Änderungen werden dem Vertragspartner mit einer angemessenen Zeit vor dem Inkrafttreten an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Preiserhöhungen bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen. Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist der Übersetzer berechtigt, sein Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage als volle Tageabgerechnet.
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Angebote und Preise. Alle 1. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend.
2. Wir behalten uns vor, sie den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand anzupassenUnsere Preise "ab Werk" verstehen sich frei Verladen. Die Preise 'frei Baustelle" gelten in Euroohne Abladen, wenn keine andere Währung vereinbart wurdebei ausgelastetem mind. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzgl40-t-Lastzug (Gesamtgewicht) und soweit auf fester Straße angefahren werden kann. Bei Mindermengen werden die Frachtsätze nach den jeweils gültigen Frachtkostenpauschalen berechnet. Die jeweils gültigen Frachtkostenpauschalen werden durch Aushang bekannt gegeben und auf Anfrage des Kunden schriftlich übersandt.
3. Ist der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungs- ziele, Skonti Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann verrechnet er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machenuns bezogene Ware weiter, so handelt es sich bei den angebotenen bzw. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungenvereinbarten Preisen um Nettopreise, die in um die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbartFälligkeit gültige Mehrwertsteuer erhöht werden. Bei Endverbrauchern, die nicht Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist der Übersetzer vereinbarte bzw. angebotene Preis der Endpreis.
4. Aufträge, für die nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, werden zu unseren am Liefertag gültigen Preislisten berechnet. Ist der Kunde ein Verbraucher (§ 13 BGB), kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis am Liefertag gegenüber dem Preis bei Vertragsabschluss deutlich stärker angestiegen ist als die allgemeinen Lebenshaltungskosten.
5. Sind seit Vertragsabschluß mindestens 4 Monate vergangen und ändern sich danach Löhne, Materialpreise oder Beförderungsentgelte, so sind wir zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, sein Honorar entsprechend sofern wir uns zum Zeitpunkt des Eintritts der Zusatzarbeit höher anzusetzenErhöhung der Kosten nicht im Lieferverzug befinden.
6. gehen Proben gelten als Durchschnittsmuster. Sie bleiben unser Eigentum.
7. Paletten werden zu Lasten den jeweils gültigen Bedingungen und Preisen berechnet. Bei sofortiger frachtfreier Rücksendung bzw. bei Abholung der Paletten wird dem Kunden ein Betrag in Höhe der jeweils gültigen Rücknahmepreise der Klaro GmbH gutgeschrieben. Die Bedingungen und Preise für die Aus- und Rückgabe von Paletten werden jeweils durch Aushang bekannt gegeben und auf Anfrage des AuftraggebersKunden schriftlich übersandt.
8. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird XXXXX behält sich das Recht vor, dass wenn Anlagen nachträglich – nach dem Bau bzw. Verpackung der Anlage – aufgrund fehlerhaften oder falscher Angaben durch den Kunden geändert werden müssen, die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle TageUmbau-/ Umpackkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
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Samples: Lieferung Und Zahlungsbedingungen
Angebote und Preise. Alle 3.1. Angebote und Preise sind erfolgen, insofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend. Wir behalten uns vor, sie den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand anzupassen.
3.2. Die Preise gelten auf den Webseiten von SITECO und in EuroWerbematerialien aufgeführten Informationen zu den Waren und Dienstleistungen sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Sie stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Kunden dar. Wenn der Kunde schriftlich, online oder auf einem anderen Kommunikationsweg bestellt, gibt er ein Angebot auf Vertragsschluss mit SITECO ab. Der Vertrag kommt zustande, indem SITECO dem Kunden ausdrücklich die Annahme des Vertrages erklärt, die bestellte Xxxx versendet oder zur Abholung bereitstellt. Eine allfällige schriftliche Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
3.3. Alle Leuchtenpreise verstehen sich exkl. Leuchtmittel, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt.
3.4. Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können auch dann verrechnet werden, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungs- ziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestelltkein entsprechender Lieferauf- trag erteilt wird. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangenRechnungsbetrag bemisst sich anhand des Zeitaufwands nach marktüblichen Stundenansätzen.
3.5. Einkaufsbedingungen des Kunden oder Abänderungen unserer Geschäftsbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für uns nur soweit verbindlich, als diese von uns schriftlich anerkannt wurden.
3.6. Änderungen der Preise, Rabatte, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, des Sortiments, der Konstruktionen, Abmessungen, Zeichnungen und Bezeichnungen blei- ben jederzeit vorbehalten. Bei Preissenkungen gelten die neuen Preise für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig istalle unerledigten Aufträge. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang erteilten Aufträgen und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist der Übersetzer berechtigt, sein Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tagegetätigten Abschlüssen ohne gegenseitige Kostenfolgen zurückzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Preise. Alle 2.1 Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Wir behalten , wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
2.2 Angebote nebst Anlagen dürfen nur mit unserem Einverständnis Dritten zugänglich gemacht werden.
2.3 Unsere Preise gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, freibleibend und verstehen sich unter der Voraussetzung der fracht- und spesenfreien Anlieferung der von uns vorzu bearbeitenden Gegenstände ab unserem Werk in Sternenfels-Diefenbach, sie den tatsächlichen Gegebenheiten ausschließlich Fracht und dem veränderten Aufwand anzupassenVersicherung. Die Preise gelten Verpackung wird gesondert in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungs- ziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährtRechnung gestellt, es sei denn, sie der Besteller stellt uns bei Anliefe- rung der von uns zu bearbeitenden Gegenstände geeignetes Packmaterial für den Rücktransport an den Besteller zur Verfügung.
2.4 Kalkulatorische Grundlage unserer Preise sind ausdrücklich vereinbartdie Kosten für Material, Energie und Löhne zum Zeit- punkt des Vertragsschlusses. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen Sollten sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die diese Kosten in der Auftragserteilung getroffen wurden Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Lieferzeitpunkt aufgrund von Tarifabschlüssen, Material- oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbartEnergie- preisänderungen wesentlich erhöhen oder verringern, ist der Übersetzer so sind wir berechtigt, sein Honorar entsprechend unsere Preise entspre- chend zu ändern. Die Kostenänderungen werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
2.5 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Zusatzarbeit höher anzusetzenRechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2.6 Unser Mindestauftragswert beträgt 120,– €.
2.7 Voraussetzung für eine einwandfreie Veredelung der uns zur Bearbeitung übergebenen Werkstücke ist das fehlerlose Grundmaterial der Werkstücke. gehen Erfüllen die uns zur Bearbeitung angelieferten Werk- stücke diese Voraussetzung nicht, so sind wir berechtigt, den uns zur Herstellung der Bearbeitungs- fähigkeit der Werkstücke entstehenden Mehraufwand bzw. den hierdurch entstehenden Mehraufwand bei der Veredelung selbst nach den in der Auftragsbestätigung genannten bzw. nach vorheriger Ver- einbarung festgelegten Sätzen zu Lasten des Auftraggebers. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tageberechnen.
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Samples: Sales Contracts
Angebote und Preise. 1. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Wir behalten uns vorunverbindlich, sie den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand anzupassen. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzglOfferten oder Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen.
2. Durch die schriftliche Bestätigung der jeweils gesetzlichen MehrwertsteuerOfferte bzw. Zahlungs- ziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährtdes Angebots durch den Käufer gilt der Vertrag als zustande gekommen, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbartdass der Verkäufer innerhalb von fünf Tagen nach Versand der Bestätigung durch den Käufer schriftlich Bedenken dagegen anmeldet.
3. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag Kommt ein Vertrag durch Vermittlung von Handelsvertretern, Händlern und/oder werden nach Aufwand abgerechnetanderen Vermittlern und/oder Wiederverkäufern zustande, bindet dieser den Verkäufer erst, nachdem dieser schriftlich von dem Verkäufer angenommen wurde.
4. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, Die Preise verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeilezuzüglich MwSt. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichenund Nebenkosten, unter anderem: Transportkosten, Verpackungskosten, Kosten der Qualitätsüberwachung und/oder der phytosanitären Prüfungen, Einfuhrzölle,behördlicheundandereöffentlichrechtlicheAbgaben,sowiesortenschutzrechtliche und etwaige andere Gebühren, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als Wurde kein Preis vereinbart, ist der Übersetzer berechtigtam Lieferzeitpunkt geltende Preis desVerkäufers maßgeblich.
5. Der Verkäufer hat das Recht, sein Honorar entsprechend den Preis nach billigem Ermessen einem von ihm zu bestimmenden Niveau anzupassen, wenn seine Kosten seit der Zusatzarbeit höher anzusetzenPreisfestsetzung in erheblichem Maße angestiegen sind.
6. gehen Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben ist, in Euro (€).
7. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer schuldet dieser sofort 25 % des Bruttoverkaufswerts der zu Lasten liefernden Produkte als Rücktrittsentschädigung.
8. Falls die betreffenden Produkte sich durch den oben bezeichneten Rücktritt als unverkäuflich oder nur zu einem niedrigeren Preis als verkäuflich erweisen, haftet der Käufer für etwaige Preisunterschiede und weitere von dem Verkäufer erlittene Schäden.
9. Die beiden Parteien sind verpflichtet, die etwaigen Schäden infolge des Auftraggebers. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle TageRücktritts möglichst zu beschränken.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote und Preise. Alle 2.1 Angebote und Preise der Druckerei sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder sie eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Wir behalten uns vorAufträge werden von der Druckerei mit einer Auftragsbestätigung bestätigt. Erst mit der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Die Anga- ben in der Auftragsbestätigung sind für den Auftrag verbindlich. Etwaige Fehler in der Auftragsbestätigung sind vom Auftrag- geber unverzüglich zu rügen.
2.2 Aufträge sind stets schriftlich abzuschließen. Mündliche An- gebote der Druckerei sind erst bindend, sie wenn diese schriftlich von der Druckerei bestätigt wurden. Änderungen des Angebots durch den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand anzupassenAuftraggeber gelten als neues Angebot, welches die Druckerei annehmen oder ablehnen kann.
2.3 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auf- traggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinba- rung getroffen wurde.
2.4 Vorbehaltlich Ziff. 2.6 gelten die im Angebot der Druckerei ge- nannten Preise längstens für einen Zeitraum von zwei Monaten ab Angebotsdatum, vorausgesetzt die der Angebotsabgabe zu-
2.5 Die Preise der Druckerei enthalten keine Mehrwertsteuer oder andere Steuern, diese werden zusätzlich berechnet. Die Preise der Druckerei gelten ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Zoll, Versicherung und sonstige Versandkosten werden dem Auf- traggeber zusätzlich in EuroRechnung gestellt.
2.6 Sofern nach Angebotsabgabe oder auch Abschluss des Auf- trags, wenn keine andere Abgaben, Steuern, Zölle oder sonstige Kosten eingeführt werden oder sich erhöhen, auf die die Druckerei vernünftiger- weise keinen Einfluss nehmen kann, insbesondere Einführung von Handelszöllen, nachteilige Änderungen in den Zollbestim- mungen, Einführung oder Erhöhung von Steuern, Abgabe, Zöl- len oder anderen Kosten, ist die Druckerei vorbehaltlich der Ziff.
4.5 berechtigt, diese an den Auftraggeber weiterzubelasten.
2.7 Preise werden in der Währung vereinbart wurdedes Lands angegeben, in dem die Druckerei ihren Sitz hat, sofern nichts Abweichendes ver- einbart wird; auch Zahlungen haben in dieser Währung zu erfol- gen. Alle Erklärt sich die Druckerei mit Zahlungen in unseren Angeboten anderen Wäh- rungen einverstanden, so ist sie berechtigt, den zu zahlenden Preis in dieser Währung zu erhöhen, um Wechselkursschwan- kungen zwischen dem Angebotsdatum und dem Erfüllungsda- tum Rechnung zu tragen.
2.8 Die im Angebot genannten Preise sind Nettopreise zzglbasieren auf den Material-, Personal- und Rohstoffpreisen zum Zeitpunkt der Angebots- erstellung. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungs- zieleBei periodischen Aufträgen sowie Dauerbestellungen ist die Druckerei von Zeit zu Zeit berechtigt, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen nach vorheriger Information an den Auftraggeber an die in geeigneter Weise nachgewiesenen Schwankungen der Material-, Personal- und Rohstoffpreisen anzupassen. Dies gilt auch, wenn zwischen Beauftragung und Auftragsabwicklung mehr als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen sechs Monate liegen.
2.9 Angebote werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machenDruckerei sorgfältig erstellt. Übersteigt Sollten sich jedoch offensichtliche Fehler ergeben (Schreibfehler, offen- sichtliche Kalkulationsfehler etc.) ist die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die VereinbarungenDruckerei berechtigt, diese Fehler zu korrigieren, ohne dass der Auftraggeber An- sprüche hieraus ableiten kann.
2.10 Nachträgliche Auftragsänderungen, die der Auftraggeber wünscht, sind mit Zustimmung der Druckerei und im Rahmen der technischen und kapazitiven Möglichkeiten der Druckerei möglich. Mehrkosten aufgrund nachträglicher Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers oder zusätzlich beauftragter Leistungen (einschließlich des dadurch verursachten Maschi- nenstillstands, Kosten für zusätzliche Papierbeschaffung und Kosten durch Schichtveränderungen) werden dem Auftragge- ber zusätzlich berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftrag- geber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage ver-
2.11 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probeand rucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Da ten und ähnliche Vorar- beiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden zusätz- lich berechnet. G leiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN, DSL).
2.12 Im Falle von Stornierungen hat der Auftraggeber der Druckerei sämtliche Kosten zu erstatten, die der Druckerei bis zum Zeit- punkt der Stornierung entstanden sind bzw. durch die Stornie- rung entstehen inkl. etwaiger Stillstandzeiten. Gegebenenfalls bereits beschaffte Materialien oder hergestellte Ware müssen vom Auftraggeber kurzfristig abgenommen und vergütet wer- den. Für kurzfristige Stornierungen (4 Wochen vor vereinbarter Datenanlieferung) wird jedoch in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbartjedem Fall mind. eine Bear- beitungspauschale von 10 % des Auftragswertes, ist der Übersetzer berechtigt, sein Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzenmindestens aber EUR 3.000,- bzw. gehen zu Lasten des AuftraggebersGBP 2.500,- erhoben. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle TageDie Geltendma- chung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Angebote und Preise. Alle 2.1 Angebote und Preise sind stets freibleibend. Wir behalten uns vorEin Vertrag kommt mangels schriftlichen Vertrages erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die Leistung durch den Anbieter, sie den tatsächlichen Gegebenheiten und ohne dass dem veränderten Aufwand anzupassenKunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Der Kunde vergütet, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, die Leistungen durch ein im Servicevertrag ggf. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise nebst Leistungsschein festgelegtes laufendes jährliches Serviceentgelt zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuergesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 %. Zahlungs- zieleGrundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Beim Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraumes wird die Soweit im Servicevertrag bzw. Leistungsschein nichts anderes vereinbart ist, Skonti ist das Serviceentgelt jeweils für das laufende Vertrags-/Kalenderjahr im Voraus, spätestens bis zum siebten Werktag des ersten Vertrags-/Kalendermonats eines jeweiligen Abrechnungsjahres ohne jeden Abzug fällig. Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird der Anbieter die fällige Forderung jeweils quartalsweise zum siebten Werktag des ersten Monats eines jeden Quartals einziehen.
2.3 Die Zahlung der Vergütung ist auf eines der auf der Rechnung des Anbieters bezeichneten Konten des Anbieters zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist. Der Anbieter ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.4 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, bzw. bei einem Insolvenzantrag des Kunden, kann der Anbieter den mit dem Kunden bestehenden Vertrag kündigen. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
2.5 Der Kunde kann soweit im Rahmen des Servicevertrages Verkäufe erbracht werden, wegen Mängeln nur aufrechnen oder sonstige Abzüge Zahlungen zurückhalten, soweit ihm tatsächlich Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln zustehen. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 6.3.2 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Der Kunde kann im Übrigen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
2.6 Der Anbieter wird, das auf der Grundlage des Vertrages zu zahlende Entgelt nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anpassen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, sofern und soweit sich z.B. seine für die Erhaltung des Vertragsgegenstandes anfallenden Miet-, Energie-, Personal- und Personalausstattungs-, Nutzungsrechtskosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Mietkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind vom Anbieter die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Anbieter wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass den Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als den Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbartwie Kostenerhöhungen. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen Sobald sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen jährliche Vergütung um mehr als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart5 % erhöht, ist der Übersetzer Kunde berechtigt, sein Honorar entsprechend mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Zusatzarbeit höher anzusetzenErhöhung zu kündigen.
2.7 Der Anbieter kann eine über die in Ziffer 2.2 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit: - er aufgrund einer Meldung tätig wird, die darauf beruht, dass der Kunde außerhalb der ihm eingeräumten Übergangsfrist Vorversionen einsetzt, obwohl ihm eine neue Version zur Verfügung gestellt worden ist, oder - eine gemeldete Störung im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands in nicht freigegebener Umgebung oder mit durch den Kunden oder Dritte vorgenommenen Veränderungen der Pflegesoftware (d. h. der Software, an der die Pflegeleistung zu erbringen ist) / Wartungshardware steht oder - zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe insbesondere Ziffer 11) anfällt. gehen Soweit der Anbieter berechtigt ist, eine über die in Ziffer 2.2 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes zu Lasten verlangen, wird diese, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Listenpreisen sowie Stunden-, Tages- und Spesensätzen und Abrechnungsabschnitten des AuftraggebersAnbieters abgerechnet.
2.8 Verbrauchs- und Verschleißteile sind von der Pauschalvergütung nicht erfasst. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird Dies gilt auch für Ersatzteile, soweit sie nicht unter eine Gewährleistungsverpflichtung des Anbieters fallen. Diese hat der Kunde, soweit sie im Rahmen der Hardwarewartung oder aufgrund gesonderter Anforderung des Kunden vom Anbieter geliefert werden, gemäß den zurzeit der Lieferung geltenden Listenpreisen zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 % zu vergüten. Sonstige Zusatzleistungen, die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden nicht im Umfang der im Leistungsschein vereinbarten Softwarepflege/Hardwarewartung enthalten sind, werden nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Listenpreisen sowie Stunden-, Tages- und angebrochene Tage als volle TageSpesensätzen und Abrechnungsabschnitten des Anbieters abgerechnet.
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Samples: Service Agreement