Angebote; Zustandekommen des Vertrages Musterklauseln

Angebote; Zustandekommen des Vertrages. Alle Angebote zur Ausführung von Dienstleistungen der BeheerAmeland werden schriftlich sowie auf Grundlage eines schriftlichen Leistungsverzeichnisses unter Angabe der jeweiligen Kosten erteilt. • Die jeweiligen Kosten ergeben sich aus dem im Leistungsverzeichnis genannten Leistungsumfang, wobei davon ausgegangen wird, dass alle erforderlichen Daten korrekt und fristgerecht vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Die Dienstleistungen werden von der BeheerAmeland auf Grundlage dieser Daten ausgeführt, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. • Alle Angebote sind unverbindlich und einen (1) Monat gültig, es sei denn, das Angebot enthält anders lautende Bedingungen. • Der Vertrag zwischen der BeheerAmeland und dem Auftraggeber gilt als zustande gekommen, wenn der Auftraggeber – ggf. auf Grundlage eines Angebots der BeheerAmeland – der BeheerAmeland schriftlich einen Auftrag erteilt hat.
Angebote; Zustandekommen des Vertrages. 1. Unsere Angebote, auch in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten, auf unserer Web-Site und in Internetportalen sind, auch bezüglich Preisangaben und Lieferfristen, freibleibend und unverbindlich; sie dienen nur zur Abgabe eines Kaufangebots. Technische Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen sind annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 2. Mit Absendung der Bestellung gibt der Käufer ein Kaufangebot ab. Aufträge, Bestellungen und sonstige Vereinbarungen werden nur verbindlich, soweit sie von uns innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung enthält auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird keine Auftragsbestätigung erteilt, so kommt der Vertrag durch Lieferung zustande. Erfolgt die Lieferung in solchem Fall nicht innerhalb von zehn weiteren Wochen, ist der Abnehmer vorbehaltlich Ziffer IV. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an seine Bestellung nicht gebunden. Wird keine Auftragsbestätigung erteilt, bestimmt sich der Vertrag nach dem Inhalt unserer Rechnung. Technische Änderungen bleiben, soweit im Rahmen des Vertragszwecks zumutbar, vorbehalten. Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Abweichungen sind in diesem Fall zulässig, soweit sie nicht den handelsüblichen Umfang überschreiten. 3. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Bestellwert inklusive der Versandkosten mindestens € 100,00 netto beträgt.

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  • Zustandekommen des Vertrages Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ih- ren Antrag angenommen haben. Dies geschieht durch Zu- sendung des Versicherungsscheins oder einer anderen Er- klärung aus der sich ergibt, dass der Versicherer den Antrag annimmt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche- rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, soweit Sie mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten (siehe Punkt 6.). Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000

  • Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen, Besonderen und Speziellen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen, sofern Sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines oder mehrerer Versicherungsverträge dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M08.23 Juvenile chronische Arthritis, systemisch beginnende Form: Unterarm [Radius, Xxxx, Xxxxxxxxxx] 0 2,00 EUR 93320

  • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.

  • Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Übertragung des Vertrages Die Vertragspartner sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem jeweils anderen Vertragspartner rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der andere Vertragspartner vom übertragenden Vertragspartner in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes oder in Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG, bleiben von dieser Ziffer unberührt.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.