Angebots- und Entwurfsunterlagen Musterklauseln

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 2.1 Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellen Kosten- voranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechneri- sche Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zu- gänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. Angebote sind für den Auftragnehmer nur 60 Werktage verbindlich. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vomAuftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen demAuftraggeber zur Verfügung zu stellen. Unsere Angebote sind unverbindlich, solange nicht unsererseits die Verbindlichkeit der Preise und die Ausführung der Aufträge schriftlich zugesichert worden sind.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Eigentums- und Urheberrechte an vom Verwender erstellten Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen und Pla- nungen sowie deren rechnerische Grundlagen behält sich der Verwender vor.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 2.1 Angaben in Angebots- und Entwurfsunterlagen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. (1) Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. MV stellt hierfür die vertraglich vereinbarten Informationen und Unterlagen innerhalb der vereinbarten Fristen zu Verfügung; eine Gewähr für die Erlangung erforderlicher Genehmigungen übernimmt MV ausdrücklich nicht.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des AN weder vervielfältigt, noch Dritten zugängig gemacht werden. Sie sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an den AN zurückzugeben. Behördliche und sonstige Genehmigungen, einschließlich der dazu notwendigen Unterlagen, sind vom AG zu beschaffen und dem AN rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Vertragsgrundlage sind ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Lauscher Präzisionstechnik GmbH und eventuelle schriftliche Nebenabreden, die von bei- den Vertragsparteien unterzeichnet sind. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist. Erklärungen des Auftrag- nehmers im Zusammenhang mit dem Auftrag enthalten keine Übernahme einer Garantie. Die Übernahme einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung der Firma Lauscher Präzisionstechnik GmbH.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Angebote, Kalkulation, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an uns herauszugeben. Bei vom Auftraggeber verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Auftraggeber auf Schadensersatz.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Der Auftraggeber hat die Eigentums- und Urheberrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen zu beachten. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben.