Angebots- und Entwurfsunterlagen Musterklauseln

Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Planungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind von Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 3.1 Die Eigentums- und Urheberrechte an, vom Auftragnehmer erstellten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen bleiben bestehen. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. 3.2 Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen – wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewicht- und Durchbruchsangaben usw. sind – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – nur annähernd maßgebend. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurück zu geben. 2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Ist der Auftragnehmer ihm dabei behilflich, so trägt der Auftraggeber auch die dadurch entstandenen Kosten. Der Auftragnehmer hat die für die Genehmigung notwendigen Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1.1. Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelung enthalten, gilt bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B. 1.2. Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bes- tätigt. An diesen Unterlagen behält sich der Werkunternehmer Eigentums - und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des Werkunternehmers Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. (1) Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. MV stellt hierfür die vertraglich vereinbarten Informationen und Unterlagen innerhalb der vereinbarten Fristen zu Verfügung; eine Gewähr für die Erlangung erforderlicher Genehmigungen übernimmt MV ausdrücklich nicht. (2) An den Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich die MV sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte vor; solche Unterlagen dürfen Dritten grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags auf Anforderung unverzüglich an MV zurückzugeben. Wenn der Auftraggeber dieser Bestimmung zuwiderhandelt, sind wir berechtigt, 10 % der Auftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 2.1 Angaben in Angebots- und Entwurfsunterlagen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. 2.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen oder an- deren Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Ei- gentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeich- nungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auf- trag dem Auftragnehmer nicht erteilt wird, auf Verlan- gen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Auftragge- bers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Auftragnehmer zulässi- gerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen hat.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Vertragsgrundlage sind ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Lauscher Präzisionstechnik GmbH und eventuelle schriftliche Nebenabreden, die von bei- den Vertragsparteien unterzeichnet sind. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist. Erklärungen des Auftrag- nehmers im Zusammenhang mit dem Auftrag enthalten keine Übernahme einer Garantie. Die Übernahme einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung der Firma Lauscher Präzisionstechnik GmbH. 2. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unver- züglich an uns zurückzugeben. 3. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Besteller zu beschaffen und der Firma Lauscher Präzisionstechnik GmbH rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des AN weder vervielfältigt, noch Dritten zugängig gemacht werden. Sie sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an den AN zurückzugeben. Behördliche und sonstige Genehmigungen, einschließlich der dazu notwendigen Unterlagen, sind vom AG zu beschaffen und dem AN rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Angebots- und Entwurfsunterlagen. 1. Angebote, Kalkulation, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an uns herauszugeben. Bei vom Auftraggeber verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Auftraggeber auf Schadensersatz. 2. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart, zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber auszuhändigen.