Angeordnete Leistungen. Für durch den AG oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige der zusätzlichen Kosten durch den AN ein Anspruch auf angemessenes Entgelt und angemessene Verlängerung der Bauzeit. Auf Verlangen legt der AN dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot.
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Samples: Bauvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Bauleistungen, Bauvertrag
Angeordnete Leistungen. Für durch den AG oder AG/ dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte zusätzliche/ geän- derte Leistungen, die in der ursprünglich vereinbarten Leistung preislich keine Deckung findennicht enthalten sind, besteht auch ohne Anzeige bzw. Mitteilung der zusätz- lichen Kosten und/oder zusätzlichen Kosten Zeit durch den AN ein Anspruch auf angemessenes Entgelt und angemessene Verlängerung der BauzeitBau- zeit. Auf Verlangen legt der AN dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot.
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Samples: General Terms and Conditions
Angeordnete Leistungen. Für durch den AG oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige An- zeige der zusätzlichen Kosten durch den AN ein Anspruch auf angemessenes zusätzliches Entgelt und angemessene Verlängerung Verlänge- rung der Bauzeit. Auf Verlangen legt Abgesehen von Fällen der AN dem Dringlichkeit, werden zusätzliche oder geänderte Leistungen erst nach vorheriger Eini- gung über die Kostenfolgen ausgeführt. Die Preisanpassung bei vom AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebotangeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen hat unter Heranziehung angemessener Einheitspreise für die geänderten oder zusätzlichen Leistungen zu erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen