Anhänge und Appendizes Musterklauseln

Anhänge und Appendizes. Die Anhänge und Appendizes zu diesem Abkommen sind feste Bestandteile des Abkommens.
Anhänge und Appendizes. Die Anhänge und Appendizes dieses Abkommens sind Bestandteil dieses Abkom- mens.
Anhänge und Appendizes. 10.1 Die Anhänge 1 und 2 sind integrierende Bestandteile dieses Anhangs.
Anhänge und Appendizes. Die Anhänge 1, 2 und 3 sind Bestandteile dieses Anhangs. Die Appendizes 1, 2 und 3 bilden allgemeine Leitlinien. Für die von der Schweiz bezeichneten Konformitätsbewertungsstellen Für die von Kanada bezeichneten Konformitätsbewertungsstellen Bundesamt für Gesundheit Therapeutic Products Programme, Health Canada Schweiz Kanada Nach Beendigung des Programms zur Vertrauensbildung auszufüllen Nach Beendigung des Programms zur Vertrauensbildung auszufüllen (wird während der Übergangszeit und der Durchführungsphase ergänzt) – Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befugnisse, einschliesslich der Befugnis zur Durchsetzung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Vollmachten der Bewerter und Prüfer und der Befugnis, nicht vorschrifts- mässige Produkte vom Markt zu nehmen etc. – angemessene Überwachung von Interessenskonflikten – Verfahren zur Feststellung der fachlichen Kompetenz der Bewerter/Prüfer – Durchsetzungspolitik/Leitlinien/Verfahren – Verhaltenskodex/Standesregeln – Ausbildungs-/Zertifizierungspolitik/Leitlinien – Politik/Verfahren/Leitlinien für das Warnsystem/Krisenmanagement – Organisationsstruktur einschliesslich der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflicht – Anwendungsbereich/Einzelheiten der Betriebsnormen etc. – Qualifikation, Anzahl, Ausbildung, Qualitätssicherung, Beauftragung der Prüfer etc. – Anwendungsbereich/Einzelheiten der Betriebsnormen etc. – Qualifikation, Anzahl, Ausbildung, Qualitätssicherung, Beauftragung der Bewerter etc.
Anhänge und Appendizes. Die Anhänge und Appendizes dieses Abkommens sind integraler Bestandteil dessel- ben.
Anhänge und Appendizes. Die Anhänge und Appendizes dieses Abkommens sind integraler Bestandteil dessel- ben. 46 SR 0.632.20 Anhang 1A.1 47 SR 0.632.20 Anhang 1B