Verzeichnis der Produkte Musterklauseln

Verzeichnis der Produkte. In Anerkennung der Tatsache, daß die betroffenen Arzneimittel in den obengenannten Rechtsvorschrif- ten im einzelnen definiert sind, ist im folgenden eine als Hinweis dienende Liste der unter dieses Abkommen fallenden Produkte wiedergegeben: — Humanarzneimittel, einschließlich rezeptpflichtiger und nichtrezeptpflichtiger Medikamente und Heilgase; — biologische Humanarzneimittel einschließlich Impfstoffe, haltbare Arzneimittel aus menschlichem Blut oder menschlichem Plasma, biotherapeutische Arzneimittel und immunologische Arzneimittel; — Radiopharmaka zur Anwendung bei Menschen; — Tierarzneimittel einschließlich rezeptpflichtiger und nichtrezeptpflichtiger Medikamente und Vor- mischungen für die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln; — soweit angebracht, Vitamine, Minerale, Heilkräuter und homöopathische Arzneimittel und — pharmazeutische Wirkstoffe oder Bulk-Pharmaka (Anmerkung: pharmazeutische Wirkstoffe fallen nicht unter die GMP). Europäische Gemeinschaft: Belgien Inspection générale de la Pharmacie Algemene Farmaceutische Inspectie Dänemark Laegemiddelstyrelsen Deutschland Bundesministerium für Gesundheit Griechenland Εθνικός Οργανισµός Φαρµáκoυ Ministry of Health and Welfare National Drug Organization (E.O.F.) Spanien — für Humanarzneimittel: Ministerio de Sanidad y Consumo Subdirección General de Control Farmacéutico — für Tierarzneimittel: Minsterio de Agricultura, Xxxxx x Xxxxxxxxxxxx (XXXX) Xxxxxxxxx Xxxxxxx xx xx Xxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx — für Humanarzneimittel: Agence du Médicament — für Tierarzneimittel: Agence Nationale du Médicament Vétérinaire Irland Irish Medicines Board Italien — für Humanarzneimittel: Ministero della Sanità Dipartimento Farmaci e Farmacovigilanza — für Tierarzneimittel: Ministero della Sanità Dipartimento alimenti e nutrizione e sanità pubblica veterinaria — Div. IX Luxemburg Division de la Pharmacie et des Médicaments Niederlande De Minister van Volksgezondheid, Welzijn en Sport Inspectie voor de Gezondheidszorg Österreich Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Portugal — für Human- und Tierarzneimittel (außer immunologischen Tierarzneimitteln): Instituto da Farmácia e do Medicamento — INFARMED — für immunologische Tierarzneimittel: Direcção-Geral de Veterinária Finnland Lääkelaitos/Läkemedelsverket (National Agency for Medicines) Schweden Läkemedelsverket — Medical Products Agency Europäische Gemeinschaft Europäische Kommission, Brüssel Europäische Agentur für die Bewertung von Arzneimitteln (EMEA...
Verzeichnis der Produkte. In Anerkennung der Tatsache, dass die betroffenen Arzneimittel in den oben genannten Rechtsvorschriften im Einzelnen definiert sind, ist im Fol- genden eine als Hinweis dienende Liste der unter dieses Abkommen fal- lenden Produkte wiedergegeben: – Humanarzneimittel, einschliesslich rezeptpflichtiger und nichtrezept- pflichtiger Medikamente und Medizinalgase; – biologische Humanarzneimittel einschliesslich Impfstoffe, stabile Arz- neimittel aus menschlichem Blut oder menschlichem Plasma, biothe- rapeutische Arzneimittel und Immunologika; – Radiopharmaka zur Anwendung bei Menschen;

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.