Anlagegrundsätze des OGAW Musterklauseln

Anlagegrundsätze des OGAW. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Fonds.
Anlagegrundsätze des OGAW. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Zeus Strategie Fund. Das Anlageziel des Zeus Strategie Fund besteht hauptsächlich im Erzielen eines mittel- bis langfristigen Wertzuwachses. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nachfolgend beschrieben, getätigt. Dabei wird das Vermögen in weltweit diversifizierte Wertpapiere investiert. Soweit für den Fonds innerhalb des Anhangs keine abweichenden Anlagegrundsätze festgelegt sind, gelten die allgemeinen Anlagevorschriften gemäss Prospekt. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass das Anlageziel erreicht wird.
Anlagegrundsätze des OGAW. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des CoCo Alpha Bond Fund. Der CoCo Alpha Bond Fund strebt die Erwirtschaftung kontinuierlicher Erträge durch die Vereinnahmung von Anleihezinsen und Kursgewinnen an, wobei zwischenzeitliche Wertschwankungen toleriert werden. Um das Anlageziel zu erreichen, werden Investmentgelegenheiten in selektierte Finanzinstrumente in puncto Attraktivität analysiert, wobei vom Portfolio Management mehrheitlich Anleihen, Wandelanleihen, bedingte Wandelanleihen ("CoCo-Bonds") sowie Schuldverschreibungen von Finanzinstituten und Industrieunternehmen eingesetzt werden. Der Schwerpunkt der Fondsstrategie liegt dabei auf "CoCo- Bonds", welche abhängig von vorgeschriebenen Eigenkapitalvorgaben in Eigenkapital (Aktien) umgewandelt werden können. Daneben kann der Fonds bis zu 49% in Aktien sowie bis zu maximal 10% in Zielfonds anlegen. Derivate können zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Der Fonds ist dabei an keine Benchmark gebunden. Erträge des Fonds werden thesauriert. Die Rechnungswährung des OGAW sowie die Referenzwährung pro Anteilsklasse werden / wird in lit. A dieses Anhangs „Fonds im Überblick“ genannt. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Buchführung des OGAW erfolgt. Bei der Referenzwährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettoinventarwert der Anteilsklassen berechnet werden. Die Anlagen erfolgen in den Währungen, welche sich für die Wertentwicklung des OGAW optimal eignen. Der CoCo Alpha Bond Fund eignet sich als Portfolio-Ergänzung zu herkömmlichen Anlagen für risikofähige Anleger mit einem mittel- bis langfristigem Anlagehorizont. Die Anleger müssen auch in der Lage sein, allfällige Kursverluste hinzunehmen.
Anlagegrundsätze des OGAW. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Blockchain Fund. Das Anlageziel ist die Erwirtschaftung einer positiven Rendite und eines langfristigen Kapitalwachstums. Der Fonds investiert schwerpunktmässig in Wertpapiere (Beteiligungswertpapiere und Zertifikate), welche im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie stehen sowie in andere zugelassene Vermögenswerte, insbesondere Liquiditätsanlagen. Folgende Kriterien können herangezogen werden, um einen Zusammenhang eines Unternehmens mit der Blockchain Technologie zu identifizieren: − Aktive Massnahmen des Unternehmens in Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie (BT) mit unterschiedlichen Absichten: ⮚ Allgemeines Bestreben, die Blockchain-Technologie im Unternehmen, für (Tochter-) Unternehmen oder Regierungen weiterzuentwickeln ⮚ oder in Teilbereichen des Unternehmens einzusetzen ⮚ Globale Technologie-Disruption (intensive Beobachtung von möglichen Disruption-Prozessen durch aktive oder passive Investitionen in unternehmensinterne BT-Prozesse oder unternehmensexterne Private Equity- oder ⮚ Venture Capital-Investments in BT Unternehmen oder BT-Joint-Ventures) ⮚ Erreichung, Sicherung, Wahrung und Ausbau von etwaigen Technologievorsprüngen in, mit oder durch die BT ⮚ Patentanmeldungen in Zusammenhang mit der BT (z.B.: Bank of America, IBM, Tencent u.v.a.m.)
Anlagegrundsätze des OGAW. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Plenum CAT Bond Dynamic Fund. Der Plenum CAT Bond Dynamic Fund strebt ein nachhaltiges Investitionsziel an (Details sind untenstehend ausgeführt). Vor allem sollen die Auswirkungen von meteorologischen Ereignissen, die auch durch den Klimawandel hervorgerufen werden, auf unsere Gesellschaft verringert werden und die Resilienz der Gesellschaft erhöhen. Darüber hinaus besteht das Anlageziel im Erzielen einer Geldmarktrendite in der Referenzwährung der einzelnen Klasse. Zur Erreichung des Anlageziels investiert der OGAW sein Vermögen in ein diversifiziertes Portfolio von Wertpapieren und Wertrechten, die mit einem Versicherungsereignis verbunden sind („Insurance Linked Securities“, „ILS“), zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nachfolgend beschrieben, investiert. Soweit für den Fonds keine abweichenden Anlagegrundsätze festgelegt sind, gelten die allgemeinen Anlagevorschriften. Das Anlageziel des Plenum CAT Bond Dynamic Fund besteht darin, eine Geldmarktrendite in der Referenzwährung der einzelnen Klasse und eine angemessene Risikoprämie durch Investitionen in ein diversifiziertes Portfolio von Wertpapieren und Wertrechten, die mit einem Versicherungsereignis verbunden sind („Insurance Linked Securities“, „ILS“), zu erzielen. Hierbei können auch Insurance Linked Securities mit höheren Risikoprämien erworben werden, bei welchen die Versicherungszahlungen durch das Erreichen oder Unterschreiten von niedrigen Schwellenwerten ausgelöst werden können. Im Weiteren wird grundsätzlich eine tiefe Korrelation der Rendite zu den Obligationen- und Aktienmärkten sowie eine im Vergleich zu langfristigen Obligationenanlagen geringe Wertschwankung angestrebt. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass das Anlageziel erreicht wird.
Anlagegrundsätze des OGAW. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des SafePort Silver Mining Fund. Das Anlageziel des SafePort Silver Mining Fund besteht darin, langfristig einen substantiellen realen Wertzuwachs zu erwirtschaften. Dazu investiert der Fonds weltweit in Aktien und Beteiligungen von Gesellschaften, die sich der Suche, Gewinnung und/oder Verarbeitung von Edelmetallen widmen. Insbesondere sind dies Minengesellschaften, die Silber fördern und explorieren. Zudem kann der Fonds auch höchstens 10% seines Vermögens in andere OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen, die eine ähnliche Anlagepolitik verfolgen, investieren und ist daher als UCITS Zielfonds geeignet. Derivative Finanzinstrumente können aktiv zu Absicherungs- und Anlagezwecken eingesetzt werden. Eine angemessene Diversifikation wird angestrebt. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nachfolgend beschrieben, investiert. Gemäss der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 Art. 7 wird folgende Erklärung beigefügt: Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Der Fonds berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, da sich die Informationsbeschaffung aufgrund der Datenbasis schwierig gestaltet (Art. 7 (2) der (EU) 2019/2088).
Anlagegrundsätze des OGAW. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Heureka Outperformance Fonds. Der Fonds strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung einer positiven Rendite und eines langfristigen Kapitalzuwachses an. Der Fonds wird dazu je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen seiner Anlagepolitik zugelassene Vermögensgegenstände erwerben und veräussern. Dabei wird besonders auf die Risikostreuung Bedacht genommen. Der langfristige Schwerpunkt in der Veranlagung liegt auf Aktien und davon abgeleiteten Instrumenten (Derivate, Zertifikate), der Fonds kann aber auch in einzelnen Börsenphasen zur Gänze in Geldmarktinstrumenten oder Anleihen veranlagen. Zur effizienten Verwaltung werden neben Direktanlagen auch derivative Finanzinstrumente sowohl zu Absicherungs- als auch zu Anlagezwecken innerhalb der Anlagegrundsätze herangezogen. Neben Aktien und Anleihen wird der Fonds unter anderem auch in Bonus-Zertifikate, Outperformance-Zertifikate, Discount Call Zertifikate und Hebel-Zertifikate investieren. Die Rechnungswährung des OGAW wird in lit. A dieses Anhangs „Fonds im Überblick“ genannt. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Buchführung des OGAW erfolgt. Bei der Referenzwährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettoinventarwert berechnet werden. Die Anlagen erfolgen in den Währungen, welche sich für die Wertentwicklung des OGAW optimal eignen. Der Heureka Outperformance Fonds eignet sich für erfahrene Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont (10 Jahre) und einer ausgeprägten Risikofreudigkeit.
Anlagegrundsätze des OGAW. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des FM Multi Asset Fund. Das Anlageziel des FM Multi Asset Fund besteht darin, durch selektive Investitionen in Wertpapiere (max. 49%), einen langfristigen Kapitalzuwachs zu erzielen. Mindestens 51% des Fondsvermögens wird in Fonds investiert. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung, wie nachfolgend beschrieben, investiert: Der Fonds verfolgt dabei einen modernen Multi-Asset-Ansatz. Hauptsächlich wird in Fonds (mind. 51%) und ergänzend in Wertpapiere (max. 49%) investiert, wobei auch in ETF´s investiert werden darf. Je nach mittel- bis langfristiger Marktlage gewichtet das Fondsmanagement das Anlagevolumen in verschiedene Asset-Klassen unter Einhaltung der Anlagegrenzen Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist es, eine im Rahmen der Gegebenheiten der Märkte möglichst stetige Wertentwicklung zu erreichen. Dabei soll einer stabilen Performance der Vorrang vor evtl. erzielbaren Maximalrenditen gegeben werden. Die Rechnungswährung des OGAW sowie die Referenzwährung pro Anteilsklasse werden in lit. A dieses Anhangs „Fonds im Überblick“ genannt. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Buchführung des OGAW erfolgt. Bei der Referenzwährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettoinventarwert der Anteilsklassen berechnet werden. Die Anlagen erfolgen in den Währungen, welche sich für die Wertentwicklung des OGAW optimal eignen.
Anlagegrundsätze des OGAW. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Fonds und sind innerhalb von 6 Monaten nach der Liberierung des OGAW einzuhalten.
Anlagegrundsätze des OGAW. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Phoenix Strategy Fund. Der Fonds ist ein Dachfonds. Der Fonds investiert überwiegend, d.h. zu mindestens 51% des Fondsvermögens, in andere Anteile an OGAW sowie entsprechende ausländische Investmentanteile. Dabei wird ein Multi-Manager- Ansatz verfolgt. Anteile an ausländischen offenen Investmentvermögen dürfen erworben werden, wenn die ausländischen Investmentgesellschaften als Aussteller solcher Investmentanteile ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in Australien, Japan, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Schweiz, Süd-Korea, Türkei oder den USA haben. Für den Fonds dürfen auch Anteile an Investmentvermögen, die von der Gesellschaft verwaltet werden, erworben werden.