Anlageinstrumente im Einzelnen Musterklauseln

Anlageinstrumente im Einzelnen. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Vermö- gensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermögensgegen- ständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestellt.
Anlageinstrumente im Einzelnen. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Vermögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anla- gegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten so- wie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzel- heiten zu diesen Vermögensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestellt.
Anlageinstrumente im Einzelnen. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Vermö- gensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für