Common use of Anlagepolitik des Fonds Clause in Contracts

Anlagepolitik des Fonds. Um das Anlageziel zu erreichen, setzt der Fonds eine Nachbildungsmethode ein, die auf eine möglichst umfassende und praktikable Anlage in den Komponenten des Referenzindex ausgerichtet ist. Der Fonds beabsichtigt, den Referenzindex durch Anlage in sämtlichen der in diesem Index enthaltenen Wertpapiere zu ähnlichen Gewichtungen wie im Referenzindex nachzubilden. Um den Referenzindex nachzubilden, kann der Fonds bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in Wertpapiere von ein und demselben Emittenten investieren. Diese Obergrenze kann für einen einzelnen Emittenten bei außergewöhnlichen Marktbedingungen, etwa bei Marktdominanz, auf 35% erhöht werden. Marktdominanz besteht, wenn ein bestimmtes Unternehmen als Komponente des Referenzindex in einem bestimmten Sektor des Marktes oder einer bestimmten geografischen Region, in dem/der dieses Unternehmen tätig ist, über eine dominante Position verfügt, aufgrund derer dieses Unternehmen einen großen Anteil am Referenzindex hat. Dies bedeutet, dass der Fonds eine hohe Konzentration der Anlagen in einem bestimmten Emittenten aufweisen kann. Weitere Informationen dazu, wie der Fonds versucht, den Referenzindex nachzubilden, sind Abschnitt 4, „Anlageziel und -politik“ und Abschnitt 5 „Anlagebeschränkungen und zulässige Anlagen“ des Prospekts zu entnehmen. Unter einigen Umständen kann der Zugang zu Komponenten des Referenzindex aufgrund regulatorischer Vorschriften verboten sein, ansonsten nicht im Interesse der Anteilsinhaber liegen oder anderweitig nicht möglich oder praktikabel sein. Der Fonds darf zusätzliche liquide Vermögenswerte halten und effiziente Portfoliomanagementtechniken gemäß den Anforderungen der Zentralbank einsetzen. Ferner kann der Fonds zur Absicherung und/oder zu Zwecken des effizienten Portfoliomanagements Transaktionen in DFIs eingehen. Der Fonds kann gegebenenfalls die folgenden DFIs einsetzen, die an einem Markt notiert oder im Freiverkehr (OTC) gehandelt werden: Optionen und Futures, Forward- Kontrakte, Non-Deliverable Forwards, Devisenkassageschäfte und Differenzkontrakte. Weitere Einzelheiten zu DFIs und ihrem möglichen Einsatz sind dem Hauptteil des Prospekts im Abschnitt „Anhang III - Effizientes Portfoliomanagement und Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten" zu entnehmen. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) investieren. Mit Ausnahme von zulässigen Anlagen in nicht börsennotierten Wertpapieren oder in Anteilen an offenen OGA wird die Anlagetätigkeit auf die in Anhang I zum Prospekt aufgeführten Börsen und geregelten Märkte beschränkt. Weitere, für die Anlagepolitik des Fonds relevante Informationen sind im Hauptteil des Prospekts in den Abschnitten „Anlageziele und Anlagepolitik“ und „Anlagebeschränkungen und zulässige Anlagen“ enthalten. Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die in der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen dargelegt sind.

Appears in 1 contract

Samples: etf.invesco.com

Anlagepolitik des Fonds. Um das Anlageziel zu erreichenerreichen setzt die Gesellschaft eine Stichprobenstrategie („Stichprobenstrategie“) ein, setzt zu der der Einsatz einer quantitativen Analyse zur Auswahl der Wertpapiere aus dem Referenzindex zählt, die Faktoren wie die indexgewichtete durchschnittliche Duration und Kreditqualität nutzt. Soweit mit seinem Anlageziel vereinbar und im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Stichprobenstrategie kann der Fonds eine Nachbildungsmethode einauch Wertpapiere halten, die auf eine möglichst umfassende und praktikable Anlage in den zwar keine Komponenten des Referenzindex ausgerichtet istsind, aber von ähnlichem Charakter, und deren Risiko- und Renditemerkmale sowie Merkmale bezogen auf Umwelt, Soziales und Governance (Environmental, Social and Governance, „ESG“) entweder (a) den Risiko-, Rendite- und ESG-Merkmalen der Komponenten des Referenzindex insgesamt stark ähneln oder (b) deren Berücksichtigung die Qualität der Nachbildung des Referenzindex verbessert oder (c) mit deren künftiger Aufnahme in den Referenzindex gerechnet wird. Der Umfang der Stichproben variiert über die Laufzeit des Fonds beabsichtigtin Abhängigkeit von der Höhe des Fondsvermögens, den Referenzindex durch Anlage in sämtlichen der in diesem Index enthaltenen Wertpapiere zu ähnlichen Gewichtungen wie im Referenzindex nachzubilden. Um den Referenzindex nachzubilden, kann der Fonds bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in Wertpapiere von ein und demselben Emittenten investieren. Diese Obergrenze kann für einen einzelnen Emittenten da die Nachbildung bei außergewöhnlichen Marktbedingungen, etwa bei Marktdominanz, auf 35% erhöht werden. Marktdominanz besteht, wenn ein bestimmtes Unternehmen als Komponente des Referenzindex in einem bestimmten Sektor des Marktes Vermögensstand unwirtschaftlich oder einer bestimmten geografischen Regionundurchführbar sein kann, sowie in dem/Abhängigkeit der dieses Unternehmen tätig ist, über eine dominante Position verfügt, aufgrund derer dieses Unternehmen einen großen Anteil am Referenzindex hatArt der Referenzindexkomponenten. Dies bedeutetGenerell wird vorausgesetzt, dass der Fonds eine hohe Konzentration weniger als die Gesamtzahl der Anlagen in einem bestimmten Emittenten aufweisen kannim Referenzindex erfassten Wertpapiere hält, doch der Anlageverwalter behält sich das Recht vor, so viele Wertpapiere zu halten, wie seiner Ansicht nach nötig sind, um das Anlageziel des Fonds zu erreichen. Weitere Informationen dazudarüber, wie der Fonds versucht, den Referenzindex nachzubildennachzubilden versucht, sind Abschnitt 4, „Anlageziel und -politik“ und Abschnitt 5 „Anlagebeschränkungen und zulässige Anlagen“ ”, des Prospekts zu entnehmen. Unter einigen Umständen kann der Zugang zu Komponenten des Referenzindex aufgrund regulatorischer Vorschriften verboten sein, ansonsten nicht im Interesse der Anteilsinhaber liegen oder anderweitig nicht möglich oder praktikabel sein. Der Fonds darf zusätzliche liquide Vermögenswerte halten und effiziente Portfoliomanagementtechniken gemäß den Anforderungen der Zentralbank einsetzen. Ferner kann der Fonds zur Absicherung und/oder zu Zwecken des effizienten Portfoliomanagements Transaktionen in DFIs eingehen. Der Fonds kann gegebenenfalls die folgenden DFIs einsetzen, die an einem Markt notiert oder im Freiverkehr (OTC) gehandelt werden: Optionen und Futures, Forward- Kontrakte, Non-Deliverable Forwards, Devisenkassageschäfte und Differenzkontrakte. Weitere Einzelheiten zu DFIs und ihrem möglichen Einsatz sind dem Hauptteil des Prospekts im Abschnitt „Anhang III - Effizientes Portfoliomanagement und Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten" zu entnehmen. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Organismen für gemeinsame Anlagen Investmentfonds (OGA) investieren. Mit Ausnahme von zulässigen Anlagen in nicht börsennotierten Wertpapieren oder in Anteilen an offenen OGA wird die Anlagetätigkeit auf die in Anhang I zum Prospekt aufgeführten Börsen und geregelten Märkte beschränkt. Weitere, für die Anlagepolitik des Fonds relevante Informationen sind im Hauptteil des Prospekts in den Abschnitten „Anlageziele und Anlagepolitik“ und „Anlagebeschränkungen und zulässige Anlagen“ enthalten. Der Fonds ist ein Artikel 8-Fonds (wie im Prospekt definiert). Die vom Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zielen auf ein Engagement in Emittenten ab, die ein solides Profil für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance) aufweisen. Der Fonds erreicht dies durch die Nachbildung des Referenzindex, dessen Methodik mit der Erreichung der vom Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale übereinstimmt. Die ökologischen und sozialen Merkmale werden erreicht durch die Anwendung der Ausschlusskriterien des Indexanbieters auf die in Frage kommenden Wertpapiere und durch die Verwendung eines ESG-Scores. Dadurch wird die Gewichtung der in Frage kommenden Wertpapiere im Referenzindex von einer traditionellen Gewichtung nach Marktkapitalisierung auf eine höhere Gewichtung der Wertpapiere mit günstigeren ESG-Scores verschoben. Weitere Informationen darüber, wie die vom Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden, finden Sie nachstehend im Abschnitt „Allgemeine Beschreibung des Referenzindex“. Der Fonds geht generell davon aus, einen Anteil seiner Vermögenswerte in nachhaltige Anlagen zu investieren. Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen derzeit jedoch nicht die EU-EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die in der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen dargelegt (die „Taxonomieverordnung“) definiert sind, und somit findet der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („do no significant harm“) derzeit keine Anwendung auf die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen. Derzeit ist nicht beabsichtigt, den Fonds an die Taxonomieverordnung anzupassen. Zum Datum dieses Prospektnachtrags sind 0 % der Fondsanlagen an die umweltpolitischen Ziele gemäß der Taxonomieverordnung angepasst. Die Verwaltungsgesellschaft prüft die Position des Fonds zur Taxonomieverordnung fortlaufend. Der Prospektnachtrag wird im erforderlichen Umfang entsprechend abgeändert. Weitere Einzelheiten über die Transparenz bei der Bewerbung von ESG-Merkmalen sind im Prospekt unter „Anhang IV - Nachhaltige Finanzen“ enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: etf.invesco.com

Anlagepolitik des Fonds. Um das Anlageziel zu erreichen, setzt der Fonds eine Nachbildungsmethode ein, die auf eine möglichst umfassende und praktikable Anlage in den Komponenten des Referenzindex ausgerichtet ist. Der Fonds beabsichtigt, den Referenzindex durch Anlage in sämtlichen der in diesem Index enthaltenen Wertpapiere zu ähnlichen Gewichtungen wie im Referenzindex nachzubilden. Um den Referenzindex nachzubilden, kann der Fonds bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in Wertpapiere von ein und demselben Emittenten investieren. Diese Obergrenze kann für einen einzelnen Emittenten bei außergewöhnlichen Marktbedingungen, etwa bei Marktdominanz, auf 35% erhöht werden. Marktdominanz besteht, wenn ein bestimmtes Unternehmen als Komponente des Referenzindex in einem bestimmten Sektor des Marktes oder einer bestimmten geografischen Region, in dem/der dieses Unternehmen tätig ist, über eine dominante Position verfügt, aufgrund derer dieses Unternehmen einen großen Anteil am Referenzindex hat. Dies bedeutet, dass der Fonds eine hohe Konzentration der Anlagen in einem bestimmten Emittenten aufweisen kann. Weitere Informationen dazu, wie der Fonds versucht, den Referenzindex nachzubilden, sind Abschnitt 4, „Anlageziel und -politik“ und Abschnitt 5 „Anlagebeschränkungen und zulässige Anlagen“ des Prospekts zu entnehmen. Unter einigen begrenzten Umständen kann der Zugang zu Komponenten des Referenzindex aufgrund regulatorischer Vorschriften verboten sein, ansonsten nicht im Interesse der Anteilsinhaber liegen oder anderweitig nicht möglich oder praktikabel sein, bis diese Umstände behoben sind. Der Fonds darf zusätzliche liquide Vermögenswerte halten und effiziente Portfoliomanagementtechniken gemäß den Anforderungen der Zentralbank einsetzen. Ferner kann der Fonds zur Absicherung und/oder zu Zwecken des effizienten Portfoliomanagements Transaktionen in DFIs eingehen. Der Fonds kann gegebenenfalls die folgenden DFIs einsetzen, die an einem Markt notiert oder im Freiverkehr (OTC) gehandelt werden: Optionen und Futures, Forward- Kontrakte, Non-Deliverable Forwards, Devisenkassageschäfte Forwards und DifferenzkontrakteDevisenkassageschäfte. Weitere Einzelheiten zu DFIs und ihrem möglichen Einsatz sind dem Hauptteil des Prospekts im Abschnitt „Anhang III - Effizientes Portfoliomanagement und Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten" Finanzinstrumenten und effizientes Portfoliomanagement“ zu entnehmen. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) investieren. Mit Ausnahme von zulässigen Anlagen in nicht börsennotierten Wertpapieren oder in Anteilen an offenen OGA wird die Anlagetätigkeit auf die in Anhang I zum Prospekt aufgeführten Börsen und geregelten Märkte beschränkt. Weitere, für die Anlagepolitik des Fonds relevante Informationen sind im Hauptteil des Prospekts in den Abschnitten „Anlageziele und Anlagepolitik“ und „Anlagebeschränkungen und zulässige Anlagen“ enthalten. Der Fonds wird passiv verwaltet. Der Fonds ist ein Artikel 8-Fonds (wie im Prospekt definiert). Die vom Fonds beworbenen ökologischen Merkmale zielen darauf ab, ein Engagement im globalen Solarenergieaktiensektor zu erreichen. Der Fonds investiert daher in Unternehmen, die erhebliche Einnahmen aus der Tätigkeit im Solargeschäft erzielen. Der Fonds erreicht dies durch die Nachbildung des Referenzindex, dessen Methodik mit der Erreichung der vom Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale übereinstimmt. Die ökologischen Merkmale werden erreicht, indem die Ausschlusskriterien des Indexanbieters auf das Indexuniversum angewandt werden. Der Indexanbieter bestimmt die Eignung eines Unternehmens für die Aufnahme in den Referenzindex, indem er beurteilt, ob Solarenergie ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist. Weitere Informationen darüber, wie die vom Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden, finden Sie nachstehend im Abschnitt „Allgemeine Beschreibung des Referenzindex“. Der Fonds geht generell davon aus, einen Anteil seiner Vermögenswerte in nachhaltige Anlagen zu investieren. Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen derzeit jedoch nicht die EU-EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die in der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen dargelegt (die „Taxonomieverordnung“) definiert sind, und somit findet der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („do no significant harm“) derzeit keine Anwendung auf die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen. Derzeit ist nicht beabsichtigt, den Fonds an die Taxonomieverordnung anzupassen. Zum Datum dieses Prospektnachtrags sind 0 % der Fondsanlagen an die umweltpolitischen Ziele gemäß der Taxonomieverordnung angepasst. Die Verwaltungsgesellschaft prüft die Position des Fonds zur Taxonomieverordnung fortlaufend. Der Prospektnachtrag wird im erforderlichen Umfang entsprechend abgeändert. Weitere Einzelheiten über die Transparenz bei der Bewerbung von ESG-Merkmalen sind im Prospekt unter „Anhang IV - Nachhaltige Finanzen“ enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: markets.bawag.at

Anlagepolitik des Fonds. Um das Anlageziel zu erreichen, setzt der Fonds eine Nachbildungsmethode ein, die auf eine möglichst umfassende und praktikable Anlage in den Komponenten des Referenzindex ausgerichtet ist. Der Fonds beabsichtigt, den Referenzindex durch Anlage in sämtlichen der in diesem Index enthaltenen Wertpapiere zu ähnlichen Gewichtungen wie im Referenzindex nachzubilden. Um den Referenzindex nachzubilden, kann der Fonds bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in Wertpapiere von ein und demselben Emittenten investieren. Diese Obergrenze kann für einen einzelnen Emittenten bei außergewöhnlichen Marktbedingungen, etwa bei Marktdominanz, auf 35% erhöht werden. Marktdominanz besteht, wenn ein bestimmtes Unternehmen als Komponente des Referenzindex in einem bestimmten Sektor des Marktes oder einer bestimmten geografischen Region, in dem/der dieses Unternehmen tätig ist, über eine dominante Position verfügt, aufgrund derer dieses Unternehmen einen großen Anteil am Referenzindex hat. Dies bedeutet, dass der Fonds eine hohe Konzentration der Anlagen in einem bestimmten Emittenten aufweisen kann. Weitere Informationen dazu, wie der Fonds versucht, den Referenzindex nachzubilden, sind Abschnitt 4, „Anlageziel und -politik“ und Abschnitt 5 „Anlagebeschränkungen und zulässige Anlagen“ des Prospekts zu entnehmen. Unter einigen begrenzten Umständen kann der Zugang zu Komponenten des Referenzindex aufgrund regulatorischer Vorschriften verboten sein, ansonsten nicht im Interesse der Anteilsinhaber liegen oder anderweitig nicht möglich oder praktikabel sein, bis diese Umstände behoben sind. Der Fonds darf zusätzliche liquide Vermögenswerte halten und effiziente Portfoliomanagementtechniken gemäß den Anforderungen der Zentralbank einsetzen. Ferner kann der Fonds zur Absicherung und/oder zu Zwecken des effizienten Portfoliomanagements Transaktionen in DFIs eingehen. Der Fonds kann gegebenenfalls die folgenden DFIs einsetzen, die an einem Markt notiert oder im Freiverkehr (OTC) gehandelt werden: Optionen und Futures, Forward- Kontrakte, Non-Deliverable Forwards, Devisenkassageschäfte Forwards und DifferenzkontrakteDevisenkassageschäfte. Weitere Einzelheiten zu DFIs und ihrem möglichen Einsatz sind dem Hauptteil des Prospekts im Abschnitt „Anhang III - Effizientes Portfoliomanagement und Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten" Finanzinstrumenten und effizientes Portfoliomanagement“ zu entnehmen. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Organismen für gemeinsame Anlagen Investmentfonds (OGA) investieren. Mit Ausnahme von zulässigen Anlagen in nicht börsennotierten Wertpapieren oder in Anteilen an offenen OGA wird die Anlagetätigkeit auf die in Anhang I zum Prospekt aufgeführten Börsen und geregelten Märkte beschränkt. Weitere, für die Anlagepolitik des Fonds relevante Informationen sind im Hauptteil des Prospekts in den Abschnitten „Anlageziele und Anlagepolitik“ und „Anlagebeschränkungen und zulässige Anlagen“ enthalten. Der Fonds wird passiv verwaltet. Der Fonds ist ein Artikel 8-Fonds (wie im Prospekt definiert). Die vom Fonds beworbenen ökologischen Merkmale zielen darauf ab, ein Engagement im globalen Solarenergieaktiensektor zu erreichen. Der Fonds investiert daher in Unternehmen, die erhebliche Einnahmen aus der Tätigkeit im Solargeschäft erzielen. Der Fonds erreicht dies durch die Nachbildung des Referenzindex, dessen Methodik mit der Erreichung der vom Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale übereinstimmt. Die ökologischen Merkmale werden erreicht, indem die Ausschlusskriterien des Indexanbieters auf das Indexuniversum angewandt werden. Der Indexanbieter bestimmt die Eignung eines Unternehmens für die Aufnahme in den Referenzindex, indem er beurteilt, ob Solarenergie ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist. Weitere Informationen darüber, wie die vom Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden, finden Sie nachstehend im Abschnitt „Allgemeine Beschreibung des Referenzindex“. Der Fonds geht generell davon aus, einen Anteil seiner Vermögenswerte in nachhaltige Anlagen zu investieren. Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen derzeit jedoch nicht die EU-EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die in der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen dargelegt (die „Taxonomieverordnung“) definiert sind, und somit findet der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („do no significant harm“) derzeit keine Anwendung auf die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen. Derzeit ist nicht beabsichtigt, den Fonds an die Taxonomieverordnung anzupassen. Zum Datum dieses Prospektnachtrags sind 0 % der Fondsanlagen an die umweltpolitischen Ziele gemäß der Taxonomieverordnung angepasst. Die Verwaltungsgesellschaft prüft die Position des Fonds zur Taxonomieverordnung fortlaufend. Der Prospektnachtrag wird im erforderlichen Umfang entsprechend abgeändert. Weitere Einzelheiten über die Transparenz bei der Bewerbung von ESG-Merkmalen sind im Prospekt unter „Anhang IV - Nachhaltige Finanzen“ enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: etf.invesco.com

Anlagepolitik des Fonds. Um das Anlageziel zu erreichen, setzt der Fonds eine Nachbildungsmethode ein, die auf eine möglichst umfassende und praktikable Anlage in den Komponenten des Referenzindex ausgerichtet ist. Der Fonds beabsichtigt, den Referenzindex durch Anlage in sämtlichen der in diesem Index enthaltenen Wertpapiere zu ähnlichen Gewichtungen wie im Referenzindex nachzubilden. Um den Referenzindex nachzubilden, kann der Fonds bis zu 20 maximal 20% seines des Nettoinventarwerts in Wertpapiere von ein und demselben Emittenten investieren. Diese Obergrenze kann für einen einzelnen Emittenten bei außergewöhnlichen Marktbedingungen, etwa bei Marktdominanz, auf 35% erhöht werden. Marktdominanz besteht, wenn ein bestimmtes Unternehmen als Komponente des Referenzindex in einem bestimmten Sektor des Marktes oder einer bestimmten geografischen Region, in dem/der dieses Unternehmen tätig ist, über eine dominante Position verfügt, aufgrund derer dieses Unternehmen einen großen Anteil am Referenzindex hat. Dies bedeutet, dass der Fonds eine hohe Konzentration der Anlagen in einem bestimmten Emittenten aufweisen kann. Weitere Informationen dazu, wie der Fonds versucht, den Referenzindex nachzubilden, sind Abschnitt 4, „Anlageziel und -politik“ und Abschnitt 5 „Anlagebeschränkungen und zulässige Anlagen“ des Prospekts zu entnehmen. Unter einigen Umständen kann der Zugang zu Komponenten des Referenzindex aufgrund regulatorischer Vorschriften verboten sein, ansonsten nicht im Interesse der Anteilsinhaber liegen oder anderweitig nicht möglich oder praktikabel sein. Der Fonds darf zusätzliche liquide Vermögenswerte halten besitzen und effiziente Portfoliomanagementtechniken gemäß den Anforderungen der Zentralbank einsetzen. Ferner Der Fonds kann der Fonds zur Absicherung zu Absicherungszwecken und/oder zu Zwecken des effizienten Portfoliomanagements und/oder für Anlagezwecke auch Transaktionen in DFIs eingehenvornehmen. Der Fonds kann gegebenenfalls die folgenden DFIs einsetzen, die an einem Markt notiert oder im Freiverkehr (OTC) gehandelt werden: Optionen und Futures, Forward- Forward-Kontrakte, Non-Deliverable Forwards, Devisenkassageschäfte und Differenzkontrakte. Weitere Einzelheiten zu DFIs und ihrem möglichen Einsatz sind dem Hauptteil des Prospekts im Abschnitt „Anhang III - Effizientes Portfoliomanagement und Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten" zu entnehmen. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Organismen für gemeinsame Anlagen Investmentfonds (OGACIS) investieren. Mit Ausnahme von zulässigen Anlagen in nicht börsennotierten Wertpapieren oder in Anteilen an offenen OGA wird die Anlagetätigkeit auf die in Anhang I zum Prospekt aufgeführten Börsen und geregelten Märkte beschränkt. Weitere, für die Anlagepolitik des Fonds relevante Informationen sind im Hauptteil des Prospekts in den Abschnitten „Anlageziele und Anlagepolitik“ und „Anlagebeschränkungen und zulässige Anlagen“ enthalten. Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die in der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen dargelegt sind.

Appears in 1 contract

Samples: etf.invesco.com