Common use of Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌ Clause in Contracts

Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 aus Schuldverschreibungen zusammen. Der Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert werden, die aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen A, X (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestellt.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 51 % aus Schuldverschreibungen zusammen. Der Fonds soll überwiegend Es ist beabsichtigt, das Sondervermögen in fest- und variable verzinsliche Staatsanleihen, Pfandbriefe, Covered Bonds sowie Unternehmensanleihen aller Branchen zu investieren. Den Fokus sollen ausge- wählte Anleihen von Emittenten investiert werdenmit hoher Qualität, die aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werdenalso Anleihen mit einem Investmentgrade-Rating (Benotung mit „BBB“ bzw. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/„Baa“ oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen besser im Rahmen der Allokation der Assets Kreditwürdigkeits-Prüfung durch eine Rating-Agentur), bilden. Die absolute historische Kursentwicklung Hinter Anleihen mit einem Investmentgrade-Rating steht ein Emittent mit einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließenhöheren Kredit- würdigkeit. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen EmissionenWahrscheinlichkeit des Ausfalls des Emittenten ist dementsprechend niedriger. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen Aller- dings kann sie nicht ausgeschlossen werden. Die Zahl der Daneben können ebenfalls Hybridanleihen, also eigenkapitalähnliche, nachrangige Unternehmensan- leihen mit sehr langer Laufzeit oder ohne Laufzeitbegrenzung, sowie Schuldverschreibungen und hö- herrentierliche Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert ohne Investmentgrade-Rating erworben werden. Die Währung der Anteilklassen AGrundsätzlich sollen Anleihen in Euro erworben werden, X (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex jedoch können auch Anleihen in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert Fremdwäh- rungen gehalten werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts Jah- resberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 51 % aus Schuldverschreibungen verzinslichen Wertpapieren und maximal bis zu 25 % aus Aktien zusammen. Der Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert werden, die aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werdenwerden und nach Möglichkeit unterbewertet sind. Bevorzugt wird in Euro-denominierte Anleihen investiert. Dabei soll die Analyse, Bewertung auf eine regionale Streuung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich eine Streuung nach Art des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt Emittenten geachtet werden. Es soll ist beabsichtigt, den Fonds in der Regel erster Linie in Anleihen von Emittenten investiert werdenEmittenten, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sindunter Berücksichtigung ethisch-nachhal- tiger Kriterien (insbesondere hohe Standards in Bezug auf soziale, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- unternehmerische und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis öko-logische Verantwortung sowie ökologische Nachhaltigkeit) zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung investieren. Der Fonds orientiert sich an 50 % der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen A, X iBoxx®1 Euro Sovereign TR (TFEUR) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B zu 50 % iBoxx®2 Euro Corporates TR (CHFEUR) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US DollarIndex als Vergleichsindex. Für Der Vergleichsindex wird für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden von der Gesellschaft Gesell- schaft festgelegt und können kann ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt Der Fonds zielt jedoch nicht darauf ab, den jeweiligen Vergleichsindex Ver- gleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung Erzielung einer absoluten, vom jeweiligen von dem Vergleichsindex unabhängigen un- abhängigen Wertentwicklung an. Die Zusammensetzung des Fonds und seine Wertentwicklung kön- nen wesentlich bis vollständig und langfristig – positiv oder negativ – vom Vergleichsindex abweichen. Die Gesellschaft entscheidet nach eigenem Ermessen und unter Beachtung der gesetzlichen und ver-traglichen Regelungen aktiv über die Auswahl der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung von Analysen und Bewertungen von Unternehmen sowie volkswirtschaftlichen und politischen Entwicklun-gen. Die Anlagestrategie schränkt das Ausmaß ein, in dem die Portfoliobestände von dem Vergleichsindex abweichen können. Diese Abweichung kann wesentlich sein. Der genannte Vergleichsindex wird Vergleichsindexe iBoxx Euro Sovereign TR & iBoxx Euro Corporates TR (EUR) werden von JPMorgan Chase & Co. der Inter- national Index Company Limited administriert. JPMorgan Chase & Co. International Index Company Limited ist bislang nicht eine 100%ige Tochter der IHS Markit Ltd. IHS Markit Ltd. ist bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuftDie Gesellschaft hat robuste schriftliche Pläne aufgestellt, das ökologische in denen sie Maß- nahmen dargelegt hat, die sie ergreifen würde, wenn der Vergleichsindex sich wesentlich ändert oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023)mehr bereitgestellt wird. Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Samples: www.acatis-research.de

Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 51 % aus Schuldverschreibungen Aktien, die an Börsen der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) notiert werden, zusammen. Der Für den Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert sollen Titel ausgewählt werden, die aufgrund aus fundamentaler Sicht attraktiv erscheinen. Für die Auswahl der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt aussichtsreichsten Aktien werden Werkzeuge der künstlichen Intelligenz (engl. Artificial Intelligence (AI)) genutzt, die das Aktienuniversum auf Basis von fundamentalen Firmeninfor- mationen auswerten. Darüber hinaus können auch Zertifikate erworben werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen beispielsweise im Bereich Zuge einer CO2-Neutrali- sierung des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und ÜbertreibungsphasenPortfolios. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse den Fonds zu erwerbenden Vermögensgegenstände werden diskretionär auf Basis des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen A, X vorste- hend beschriebenen konsistenten Investmentprozesses identifiziert (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar„aktives Management“). Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR S&P 500 Net Return1 (Bloomberg Ticker: SPTR500N herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen Der Vergleichsindex wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden für den Fonds von der Gesellschaft festgelegt und können kann ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt Der Fonds zielt jedoch nicht darauf ab, den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt mit seiner Anlagestrategie die Erzie- lung Erzielung einer absoluten, vom jeweiligen von dem Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung Wertentwick- lung an. Die Zusammensetzung des Fonds und seine Wertentwicklung können wesentlich bis vollstän- dig und langfristig –positiv oder negativ- vom Vergleichsmaßstab abweichen. Die Gesellschaft entscheidet nach eigenem Ermessen und unter Beachtung der gesetzlichen und ver- traglichen Regelungen aktiv über die Auswahl der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung von Analysen und Bewertungen von Unternehmen sowie volkswirtschaftlichen und politischen Entwicklun- gen. Die Anlagestrategie schränkt das Ausmaß ein, in dem die Portfoliobestände von dem Vergleichsindex abweichen können. Diese Abweichung kann wesentlich sein. Der genannte Vergleichsindex S&P 500 Net Return wird von JPMorgan Chase & Co. S&P Dow Jones Indices LLC administriert. JPMorgan Chase & Co. S&P Dow Jones Indices LLC ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Die Ge- sellschaft hat robuste schriftliche Pläne aufgestellt, in denen sie Maßnahmen dargelegt hat, die sie ergreifen würde, wenn der Vergleichsindex sich wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale im Sinne des Art. 8 der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige WirtschaftsaktivitätenOffenlegungs- Verordnung. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023)insoweit. Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestellt.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 aus Schuldverschreibungen zusammen. Der Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert werden, die aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- Kreditbe-reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- er-folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werdenwer- den. Die Währung der Anteilklassen A, X (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices Ver- gleichsindices werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft Gesell- schaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung Erzielung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren Adminis- tratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts Jah- resberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestellt.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 51 % aus Schuldverschreibungen Anleihen zusammen. Kern des Fonds ist ein Investment-Grade-Portfolio aus Unternehmens-, Bank- und Staatsanleihen. Der Fonds soll überwiegend in will Zins- und Kreditderivate - vor allem Credit Default Swaps (CDS) - nicht nur zu Absicherungs- zwecken, sondern auch gezielt zur Optimierung des Ertragsprofils nutzen. Hierbei sollen systematisch Bewertungsanomalien und Preisunterschiede zwischen Anleihen von Emittenten investiert werdenund den zugehörigen CDS als Ertrags- quelle und zur Verbesserung der Rendite genutzt werden Auf Basis einer soliden Kreditanalyse, die aufgrund hoher Diversifikation und eines aktiven Portfoliomanagement-Ansatzes zielt das Asset-Management-Team darauf ab, ein ausgewogenes Portfolio aus Anleihen und Derivaten zu konstruieren. Aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung oben dargelegten Anlagestrategie und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände wird für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen A, X (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global3-Monats Euribor®1 TR 2 +30 Basispunkte herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen Der Vergleichsindex wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden für den Fonds von der Gesellschaft festgelegt und können kann ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt Der Fonds zielt jedoch nicht darauf ab, den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung Erzielung einer absoluten, vom jeweiligen von dem Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex Euribor wird von JPMorgan Chase & Co. EMMI a.i.s.b.l administriert. JPMorgan Chase & Co. EMMI a.i.s.b.l ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestellt.Xxxxxx-

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Mindestens 25 % des Wertes des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds im Sinne des § 1 Abs. 2 InvStG ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 aus Schuldverschreibungen zusammenwerden in solche Kapitalbeteiligungen im Sinne des § 2 Abs. Der Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert werden8 Nr. 1, 3 und 4 InvStG angelegt, die aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werdennach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben werden können (Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG). Dabei soll können die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen tatsächlichen Kapital- beteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds im Bereich Sinne des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich § 2 Abs. 5 Satz 1 InvStG, die nach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben werden können, berücksichtigt werden. Es soll in Der Anlageprozess folgt den Grundsätzen einer klassischen Vermögensverwaltung für längerfristig ori- entierte Investoren. Das Fondsmanagement investiert nach dem Grundsatz der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht Risikostreuung weltweit in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter beiden Hauptanlageklassen Renten und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Aktien – und zur Beimischung kann in Immobilien (in Form von REITs und Aktien von Immobilienunternehmen) und Edelmetalle (in Form von Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen A, X (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9Fonds). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Anlageziel ist ein langfristiger Wertzuwachs bei moderater Volatilität. Bei der Auswahl der Einzeltitel richtet sich das Fondsmanagement insbesondere nach fundamentalen Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitätenund bevorzugt nach- haltig ertrags-, dividenden- und substanzstarke Unternehmen. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023)Bei Renteninvestments wird ein höherer laufender Ertrag unter Inkaufnahme kalkulierbarer Risiken angestrebt. Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel neben der Erzielung marktgerechter Erträge auch die Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalwachstums und zugleich eine angemessene und stetige Wertentwicklung jährliche Ausschüttung in Euro an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 51 % aus Schuldverschreibungen (Renten) zusammen. Der Erwerb von Aktien ist nur aus der Ausübung von Bezugs-, Options und Wandlungsrechten aus Wertpapieren gemäß der oben genannten Vermögensgegenstände zulässig; so erworbene Aktien sind innerhalb ei- nes angemessenen Zeitraumes zu veräußern. Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung marktgerechter Erträge sowie langfristigen Kapitalwachs- tums. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds soll überwiegend weltweit zu mindestens 51 % in Anleihen verzinsliche Wertpa- piere die von Emittenten investiert werden, die aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt Staaten oder Unternehmen ausgegeben werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen wird ein Schwerpunkt auf Wert- papiere von Emittenten mit solider Kapitalbasis im Bereich Euro-Raum gelegt. Bis zu 49 % des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt Fondsvolumens können in Geldmarktinstrumenten angelegt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- Derivate dürfen zu Investitions- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen Absiche- rungszwecken erworben werden. Die Zahl Auswahl der Anleihen einzelnen Investments liegt im Ermessen des Fonds- managements. Die ESG-Leistung eines Unternehmens oder Landes wird bewertet und mit der ESG-Leistung anderer Unternehmen oder Länder verglichen. Es kann entweder die tatsächliche ESG-Leistung oder der Trend (Verbesserung oder Verschlechterung) bewertet werden. Unternehmen, die bestimmte Produkte herstellen, wie z. B. Waffen und Tabak, sind vom Portfolio soll dabei eher konstant bleibendes Mandats ausgeschlossen. Zur Beimischung kann Ausschlüsse können aber auch auf dem Geschäftsprozess eines Unterneh- mens basieren, z. B. Energiegewinnung. Und schließlich werden Unternehmen ausgeschlossen, wenn sie in Aktien schwere ökologische oder soziale Vorfälle verwickelt sind. Länder, die sich nicht verpflichten, ökologische oder soziale Probleme anzugehen, werden ausgeschlos- sen. Diese Ausschlüsse basieren auf der Ratifizierung von internationalen Verträgen. Die gute Unternehmensführung wird anhand von Daten von Sustainalytics bewertet. Das ESG-Risiko- Rating und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 die Beteiligung an Vorfällen, die Kontroversen mit hohen Auswirkungen oder Verstöße gegen den UN Global Compact darstellen, werden zur Bewertung der guten Unternehmensführung herangezogen. Wenn ein Fonds von einem externen Manager verwaltet wird, sollte die ESG-Performance des Fonds überdurchschnittlich sein. Wir ziehen externe Daten und eine umfangreiche Manager-Due-Diligence und Nachhaltigkeits-Due-Diligence zur Bewertung der ESG-Performance eines Fonds heran. Weitere Details zur Anlagestrategie, einschließlich der vollständigen Liste der Ausschlüsse, finden Sie auf der Website der Bethmann Bank. Der Fonds investiert werdenausschließlich in Unternehmen, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmens- führung aufzeigen. Das Thema gute Unternehmensführung wird über das Corporate Governance Ele- ment im ESG Risk Rating geprüft. Für das ESG Risk Rating wird das Research von Sustainalytics ange- wendet. Die Währung sechs Bestandteile des Corporate Governance Indiaktors lauten: 1) Qualität und Intergrität der Anteilklassen AVorstandsgremien, X (TF2) Vorstansstruktur, 3) Aktionärsrechte, 4) Vergütungssysteme, 5) Bilanzierung & Testat und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF6) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US DollarStakeholder Management. Für den Fonds Es wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragenkein Index verwendet. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023)Offenlegungs- Verordnung. Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Samples: solutions.vwdservices.com

Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung Drucklegung dieses Verkaufsprospekts durchge- führtedurch- geführte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit ändern. Der Fonds investiert überwiegend in Aktien und Anleihen in- und ausländischer Unternehmen sowie Staaten, die sich als besonders klimafreundlich erweisen. Grundlage hierfür sind zum einen die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze der GLS Gemeinschaftsbank e.G. Berücksichtigt werden sowohl Aus- schlusskriterien als auch Positivkriterien. Die Auswahl der Titel erfolgt in einem mehrdimensionalen, integrierten Auswahlprozess. Ausschließlich Werte, die in den drei Dimensionen - menschlich, ökolo- gisch und ökonomisch - dem Nachhaltigkeitsverständnis der GLS Gemeinschaftsbank e.G. entsprechen, werden in das GLS Anlageuniversum aufgenommen. Aus dieser Auswahl investiert der GLS Bank Kli- mafonds besonders in Unternehmen, die über eine hohe Klimatransparenz verfügen, für ihr Geschäfts- feld niedrige CO2-Emissionen verzeichnen oder eine gute Klimastrategie und Einsparziele definiert ha- ben. Auch Staaten, die verstärkt Maßnahmen für die Förderung des Klimaschutzes treffen, werden besonders bei den Investitionen berücksichtigt. Im Fokus liegen Emittenten, deren Produkte und Dienst- leistungen sich mildernd auf die Klimaerwärmung auswirken oder Lösungen für den Klimawandel und seinen Auswirkungen entwickeln. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich wird zu mindestens 2/3 aus Schuldverschreibungen zusammen51 % in Aktien und Anleihen in- und ausländischer Unternehmen sowie Staaten investiert, die über eine hohe Klimatransparenz verfügen, für ihr Geschäftsfeld niedrige CO2- Emissionen verzeichnen oder eine gute Klimastrategie und CO2-Einsparziele definiert haben oder in einem Geschäftsfeld agieren, welches die Folgen des Klimawandels lösen soll. Der Fonds soll überwiegend in Es dürfen ausschließlich Aktien und Anleihen von Emittenten investiert solchen Unternehmen sowie Staaten erworben werden, die aufgrund nicht gegen das Nachhaltigkeits- und Klimaverständnis gemäß den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen A, X (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert werden. Die GLS Ge- sellschaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023)meinschaftsbank e.G. verstoßen. Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Samples: www.verka.de

Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Mindestens 25 % des Wertes des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds im Sinne des § 1 Abs. 2 InvStG ohne Be- rücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 aus Schuldverschreibungen zusammenwerden in solche Kapitalbeteiligungen im Sinne des § 2 Abs. Der Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert werden8 Nr. 1, 3 und 4 InvStG angelegt, die aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werdennach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben werden können (Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG). Dabei soll können die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen tatsächlichen Kapital- beteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds im Bereich Sinne des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich § 2 Abs. 5 Satz 1 InvStG, die nach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben werden können, berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert Im Fonds sollen situativ und opportunistisch Investmentgelegenheiten genutzt werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung . Der Investi- tionsgrad ist dabei sehr flexibel und kann zwischen Null und 100 % betragen. Der Value-Gedanke steht im Verhältnis zum Laufzeit-Vordergrund, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasenbezieht sich aber nicht nur auf Aktien, sondern auf alle Anlageklassen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe Grundsätzlich soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds langfristig investiert werden. Die Währung Jedoch soll in regelmäßigen Zeitabständen der Anteilklassen AAusblick verschiedener Anlageklassen und Untersegmente geprüft werden. Investments werden dann entweder auf Basis von Anteilen an Investmentvermögen oder eines Korbes an Einzeltiteln umgesetzt. Derivate können zur Verstärkung der Chancen oder zur Risikoreduzierung eingesetzt werden. Sollten keine klaren Chancen erkennbar sein, X (TF) und D ist Eurokann der Fonds auch längere Zeit eine hohe Liquiditätsquote halten. Darüber hinaus können auch Zertifikate erworben werden, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogenbeispielsweise im Zuge einer CO2-Neutrali- sierung des Portfolios. Die Vergleichsindices werden von Gewichtung und Berücksichtigung der Gesellschaft festgelegt Kriterien der Anlagepolitik kann variieren und können ggf. geändert werdenzur vollstän- digen Nichtbeachtung oder zur deutlichen Überbewertung einzelner oder mehrerer Kriterien führen. Die Ge- sellschaft beabsichtigt Kriterien sind weder abschließend noch vollzählig, so dass ergänzend andere, hier nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubildengenannte Kriterien verwendet werden können, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragenum insbesondere auch zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts Jah- resberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Samples: www.acatis-research.de

Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 51 % aus Schuldverschreibungen Anleihen zusammen. Dabei liegt der Fokus auf Unterneh- men, die im Infrastruktursektor tätig sind. Der Fonds soll überwiegend in strebt die Erzielung einer attraktiven laufenden Ausschüttung bei möglichst gleichzeitiger Wertstabilität an. Das Investmentuniversum umfasst vor allem Anleihen von Emittenten investiert werdenInfrastrukturunternehmen, Anleihen, die aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werdenmit Infrastrukturprojekten unterlegt sind (Projektbonds) und Master Limited Partnerships (sog. Dabei soll MLPs). Fremdwährungen werden überwiegend abgesichert. Die ausgewählten Anleihen haben überwiegend High Yield Charakter, das heißt die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werdenBonität ihrer Emittenten wird als niedrig eingestuft. Es soll in der Regel in Dafür lassen diese Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads ein hohes Ertragspotenzial im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasenanderen Anleihen erwarten. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bildenInvestitionen werden auf Basis eines regelbasierten, fundamental orientierten Investmentprozesses aus- gewählt. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließenDabei wird ein unternehmerisch geprägter, langfristig orientierter Investmentansatz verfolgt. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen A, X (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices Derivate werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung anausschließlich zu Absicherungszwecken eingesetzt. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragenFonds orientiert sich an keiner Benchmark. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts Jah- resberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Samples: fondsfinder.universal-investment.com

Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung anZiel der Anlagepolitik ist grundsätzlich ein langfristig attraktiver Wertzuwachs. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 51 % aus Schuldverschreibungen Aktien europäischer Emittenten mit Sitz in einem Mit- gliedstaat der Europäischen Union zusammen. Der Diese werden nach dem Prinzip der Risikostreuung unter Beachtung ihrer Zukunftsperspektiven sowie ihrer Börsenkapitalisierung und Marktliquidität ausge- wählt. Darüber hinaus kann der Fonds soll überwiegend bis zu maximal jeweils 20 % in Anleihen von Emittenten investiert werdenverzinsliche Wertpapiere, die aufgrund Bankguthaben und Geldmarktinstrumente investieren. Auf diese Grenze wird auch der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werdenAnteil der Anlagen in Schuld- scheindarlehen angerechnet. Dabei soll die Analyse, Bewertung Die für den Fonds zu erwerbenden Vermögensgegenstände werden diskretionär auf Basis des vorste- hend beschriebenen konsistenten Investmentprozesses identifiziert („aktives Management“). Aufgrund der oben dargelegten Anlagestrategie und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände wird für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen A, X (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR EURO STOXX 50 NR (EUR)2 herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen Der Vergleichsindex wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden für den Fonds von der Gesellschaft festgelegt und können kann ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt Der Fonds zielt jedoch nicht darauf ab, den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung Erzielung einer absoluten, vom jeweiligen von dem Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Die Zusammensetzung des Fonds und seine Wertentwicklung können wesentlich bis vollständig und langfristig – positiv oder negativ – vom Ver- gleichsindex abweichen. Die Gesellschaft entscheidet nach eigenem Ermessen und unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen aktiv über die Auswahl der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung von Analysen und Bewertungen von Unternehmen sowie volkswirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Die Anlagestrategie schränkt das Ausmaß ein, in dem die Portfoliobestände von dem Vergleichsindex abweichen können. Diese Abweichung kann wesentlich sein. Der genannte Vergleichsindex EURO STOXX 50 NR (EUR) wird von JPMorgan Chase & Co. Stoxx Limited administriert. JPMorgan Chase & Co. Stoxx Limited ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren Administrato- ren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Die Gesellschaft hat ro- buste schriftliche Pläne aufgestellt, in denen sie Maßnahmen dargelegt hat, die sie ergreifen würde, wenn der Vergleichsindex sich wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestellt.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Der Erwerb von Investmentanteilen gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen ist für den Fonds ausgeschlossen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich Die Vermögensgegenstände werden zu mindestens 2/3 aus Schuldverschreibungen zusammen51 % des Wertes des Fonds unter Nachhaltig- keitsaspekten ausgewählt. Unter Nachhaltigkeit wird das Streben nach langfristigem wirtschaftlichem Erfolg unter gleichzeitiger Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ethischer Grundsätze oder den Grundsätzen international und national anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Un- ternehmensführung verstanden. Vorbehaltlich der im vorangegangenen Absatz festgelegten Anlagegrenze gilt zudem, dass mindes- tens 51 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Aktien angelegt werden, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt. Der Fonds soll investiert überwiegend in Anleihen Aktien von Emittenten investiert werden, die aufgrund Unternehmen aus der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und ÜbertreibungsphasenEurozone. Die oben aufgeführten Auswahl der Unternehmen erfolgt nach den Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bildeneiner hohen Marktkapitalisierung, einer überdurchschnittli- chen Dividendenrendite und unter Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitsansatzes. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließenGewichtung und Berücksichtigung der Kriterien der Anlagepolitik kann variieren und zur vollstän- digen Nichtbeachtung oder zur deutlichen Überbewertung einzelner oder mehrerer Kriterien führen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen AKriterien sind weder abschließend noch vollzählig, X (TF) und D ist Euroso dass ergänzend andere, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices hier nicht genannte Kriterien verwendet werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubildenkönnen, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023)um insbesondere auch zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Aktien werden für das OGAW-Sondervermögen nicht erworben. Wird von einem Wandlungs-, Options- oder Andienungsrecht Gebrauch gemacht oder der Vermögensgegenstand aus einem sonstigen Grund gewandelt oder umgetauscht, so besteht für daraus hervorgegangene Aktien und evtl. weitere Vermö- gensgegenstände kein Verkaufszwang. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Bei diesem Fonds handelt es sich um einen international investierenden Rentenfonds. Als Anlageziel wird insbesondere die Erzielung laufender Erträge angestrebt. Der Fonds investiert mindestens 51% seines Wertes in Renten. In diesem Rahmen investiert der Fonds in fest und variabel verzinslichen Wertpapieren, in Wertpapieren verbrieften verzinslichen Geldmarkt- instrumenten und Zerobonds in den weltweiten Lokalwährungen außerhalb des Euros. Davon werden überwiegend Wertpapiere aus Schwellenländern (Nicht-Industrieländer) sowie Anlagen von Emittenten (auch aus Industrieländern) mit Kreditbezug (z.B. über eine Credit-Linked-Note-Verbindung) zu den vor- genannten Ländern oder deren jeweiligen lokalen Währungen, sofern das Fondsmanagement diese als aussichtsreich bewertet, erworben. Dabei werden - unter Beachtung des Erwerbsratings - gezielt auch Papiere solcher Emittenten erworben, deren Zahlungsfähigkeit vom Markt nicht als erstklassig einge- schätzt wird, bei denen jedoch nach eingehender Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass Zins- und Tilgungsverpflichtungen erfüllt werden, sowie Papiere, die auf eine Währung lauten, die hohe Wechselkursschwankungen gegenüber der Fondswährung aufweisen können. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 aus Schuldverschreibungen zusammen. Der Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert werden, die aufgrund Aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung oben dargelegten Anlagestrategie und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und Übertreibungsphasen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände wird für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen A, X (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR 50 % J.P. Morgan GBI-EM Global Diversified Composite Unhedged in USD und 50 % J.P. Xxxxxx XXXX Plus Composite in USD2 herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen Der Vergleichs- index wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden für den Fonds von der Gesellschaft festgelegt und können kann ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt Der Fonds 2 JPM® ist eine eingetragene Marke von JPMorgan Chase & Co. Der Vergleichsindex wird jeweils in Fondswäh- rung berechnet. zielt jedoch nicht darauf ab, den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung Erzielung einer absolutenab- soluten, vom jeweiligen von dem Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex 50 % J.P. Morgan GBI-EM Global Diversified Composite Unhedged in USD und 50 % J.P. Xxxxxx XXXX Plus Composite in USD wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. Co ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Zum Zeit- punkt der Erstellung dieses Verkaufsprospektes bestand das vorgenannte Register noch nicht. Der Fonds wird in Bezug auf den Vergleichsindex 50 % J.P. Morgan®2 GBI-EM Global Diversified Com- posite Unhedged in USD und 50 % J.P. Morgan®3 ELMI Plus Composite in USD verwaltet. Dieser dient lediglich als Ausgangspunkt für Anlageentscheidungen. Das Ziel des Fonds ist es nicht, den Vergleichs- index abzubilden. Die Zusammensetzung des Fonds und seine Wertentwicklung können wesentlich bis vollständig und langfristig – positiv oder negativ – vom Vergleichsindex abweichen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts Jah- resberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Samples: fondsfinder.universal-investment.com

Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 70 % aus Schuldverschreibungen Schuldverschreibungen, Geldmarktinstrumenten und Anteilen an Rentenfonds zusammen. Der Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert werdenEin Rentenfonds ist ein Sondervermögen, die das aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich seiner Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 % Renten erwirbt oder ausweislich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- letzten Jahresberichtes und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und ÜbertreibungsphasenHalbjahresberichtes überwiegend in Renten angelegt hat. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse Bis zu 30 % des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann Wertes des Fonds dürfen in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert Anteilen an Aktienfonds angelegt werden. Ein Aktienfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 % Aktien erwirbt oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresbe- richtes überwiegend in Aktien angelegt hat. Die Währung der Anteilklassen A, X Selektion im Aktienbereich soll sich primär an sogenannten „Value-Kriterien“ orientieren. Unter dem Value-Ansatz (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHFwertorientierter Investmentstil) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Dieser Fonds wird weder als typischerweise ein Produkt eingestuftCharakteristikum zu verste- hen, das ökologische oder soziale Merkmale sich auf die Werthaltigkeit eines Anlagetitels im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbtmöglichst niedriger Bewertungskenn- zahlen bezieht. Man konzentriert sich dabei auf Unternehmen, noch als ein Produktdie zwar eine niedrige Bewertung haben, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich aber dennoch stabile Wachstums- und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023)Ertragsaussichten erwarten lassen. Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Samples: www.assetstandard.com

Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt Mindestens 25 % des Wertes des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich zu mindestens 2/3 aus Schuldverschreibungen zusammen. Der Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert werden, die aufgrund nach dem Wert der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen Vermögensgegenstände des Investmentfonds im Bereich Sinne des Kapitalmarkts sowie § 1 Abs. 2 InvStG ohne Be- rücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Fonds werden in solche Kapitalbeteiligungen im Fixed Income Sinne des § 2 Abs. 8 Nr. 1, 3 und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden4 InvStG angelegt, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben werden können (Mischfonds im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG). Dabei können die tatsächlichen Kapital- beteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 InvStG, die nach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben werden können, berücksichtigt xxxxxx.Xx Fonds sollen situativ und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads opportunistisch Investmentgelegenheiten genutzt werden. Der Investi-tionsgrad ist dabei sehr flexibel und kann zwischen Null und 100 % betragen. Der Value-Gedanke steht im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und ÜbertreibungsphasenVordergrund, bezieht sich aber nicht nur auf Aktien, sondern auf alle Anlageklassen. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe Grundsätzlich soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds langfristig investiert werden. Die Währung Jedoch soll in regelmäßigen Zeitabständen der Anteilklassen AAusblick verschiedener Anlageklassen und Untersegmente geprüft werden. Investments werden dann entweder auf Basis von Anteilen an Investmentvermögen oder eines Korbes an Einzeltiteln umgesetzt. Derivate können zur Verstärkung der Chancen oder zur Risikoreduzierung eingesetzt werden. Sollten keine klaren Chancen erkennbar sein, X (TF) und D ist Eurokann der Fonds auch längere Zeit eine hohe Liquiditätsquote halten. Darüber hinaus können auch Zertifikate erworben werden, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogenbeispielsweise im Zuge einer CO2-Neutrali- sierung des Portfolios. Die Vergleichsindices werden von Gewichtung und Berücksichtigung der Gesellschaft festgelegt Kriterien der Anlagepolitik kann variieren und können ggf. geändert werdenzur vollstän- digen Nichtbeachtung oder zur deutlichen Überbewertung einzelner oder mehrerer Kriterien führen. Die Ge- sellschaft beabsichtigt Kriterien sind weder abschließend noch vollzählig, so dass ergänzend andere, hier nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubildengenannte Kriterien verwendet werden können, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragenum insbesondere auch zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts Jah- resberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Samples: www.acatis-research.de

Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 aus Schuldverschreibungen zusammenFVM Stiftungsfonds ist insbesondere an den Bedürfnissen von Stiftungen ausgerichtet, deckt aber zugleich die Anlageziele weiterer defensiv orientierter Anlegergruppen ab. Zwei strategische Anlage- ziele stehen dabei im Vordergrund: die Erzielung laufender Erträge und der langfristige Vermögenser- halt. Beide Ziele sollen im Rahmen einer effizienten und transparenten Vermögensverwaltung ausge- wogen kombiniert werden. Der Fonds soll überwiegend investiert daher insbesondere in Anleihen Aktien, Renten und zur weiteren Diversifikation in Gold (in Form von Emittenten investiert werden, die aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- Fonds und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und ÜbertreibungsphasenZertifikaten). Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen Das Fondsportfolio wird im Rahmen der Allokation der Assets bildeneiner „Re-Allokation“ jährlich auf die angestrebte Aktienquote in Höhe von 30% zurückgesetzt. Diese konsequente Anpassung soll nicht nur antizyklisches Handeln gewährleisten, sondern auch hektische Dispositionen aufgrund kurzfristiger Marktausschläge vermeiden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in Renten- und Gold-Quote wird regelmäßig auf die Investitionsentscheidung einfließenMarktgegebenheiten flexibel angepasst. Die Vorauswahl Ein besonderes Merkmal der Anleihen er- folgt durch Filter Fondsstrate- gie ist die Diversifizierung über die Anlagestile „Aktiv“ (Einzelwerte und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen A, X (TFaktiv gemanagte Fonds) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B „Passiv“ (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragenETF‘s). Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts Jah- resberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Die für den Fonds zu erwerbenden Vermögensgegenstände werden diskretionär auf Basis des nachfol- gend beschriebenen konsistenten Investmentprozesses identifiziert („aktives Management“). Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 51 % aus Schuldverschreibungen Aktien zusammen, die unter Berücksichtigung von Fi- nanzwirtschafts- und Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden, die Titelauswahl basiert auf traditi- onellen finanziellen Faktoren. Die Auswahl der einzelnen Investments liegt im Ermessen des Fondsma- nagements. Die Anlagestrategie kombiniert Top-Down-Marktanalyse und Bottom-Up-Stock-Picking-Ansatz, um un- terbewertete börsennotierte Unternehmen zu identifizieren und in diese zu investieren. Der Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert werden, die aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens orientiert sich nicht an einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und ÜbertreibungsphasenVergleichsindex. Die oben aufgeführten Kriterien sollen Gesellschaft nutzt für die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für Verwaltung des Fonds keinen Vergleichsindex, weil sie davon überzeugt ist, dass die Fokussierung auf eine Investition variable Portfoliozusammensetzung das beste Mittel zur Realisierung der Anleihen iAnlagestrategie darstellt. Die Gesell- schaft entscheidet nach eigenem Ermessen und unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen aktiv über die Auswahl der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung von Analysen und Bewertungen von Unternehmen sowie volkswirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert werden. Die Währung der Anteilklassen A, X (TF) und D ist Euro, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices angewandten Asset Management-Modells werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragentraditionelle finanzielle Faktoren be- rücksichtigt. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale im Sinne des Art. 8 der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige WirtschaftsaktivitätenOffenlegungs- Verordnung. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023)insoweit. Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jeder- zeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Der Fonds setzt sich zu mindestens 2/3 70 % aus Schuldverschreibungen Schuldverschreibungen, Geldmarktinstrumenten und Anteilen an Rentenfonds zusammen. Der Fonds soll überwiegend in Anleihen von Emittenten investiert werdenEin Rentenfonds ist ein Sondervermögen, die das aufgrund der traditio- nellen Anleiheanalyse ausgewählt werden. Dabei soll die Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Assetklassen im Bereich seiner Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 % Renten erwirbt oder ausweislich des Kapitalmarkts sowie im Fixed Income und Kreditbe- reich berücksichtigt werden. Es soll in der Regel in Anleihen von Emittenten investiert werden, die nach mindestens einem Kriterium unterbewertet sind, insbesondere: • Unterbewertung im Verhältnis zum Laufzeit-, Währungs- und Emittentenband; • Renditevorteil im Verhältnis zu vergleichbaren Emittenten einer Branche; • Arbitrage unter Vergleich und Nutzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie Recovery Rates; • Fehlbewertung von Credit Spreads im Vergleich Kassamarkt zu Kreditderivaten; • Partieller Sektoren- letzten Jahresberichtes und/oder Regionen-Value; • Überschätzte Krisen- und ÜbertreibungsphasenHalbjahresberichtes überwiegend in Renten angelegt hat. Die oben aufgeführten Kriterien sollen die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Investition der Anleihen im Rahmen der Allokation der Assets bilden. Die absolute historische Kursentwicklung einer Anleihe soll nicht in die Investitionsentscheidung einfließen. Die Vorauswahl der Anleihen er- folgt durch Filter und Screening der sich im Universum befindlichen Emissionen. Die Entscheidung soll dann nach gründlicher Einzelanalyse Bis zu 30 % des Wertpapiers getroffen werden. Die Zahl der Anleihen im Portfolio soll dabei eher konstant bleiben. Zur Beimischung kann Wertes des Fonds dürfen in Aktien und aktienähnliche Produkte bis maximal 1/3 des Fonds investiert Anteilen an Aktienfonds angelegt werden. Ein Aktienfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 % Aktien erwirbt oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresbe- richtes überwiegend in Aktien angelegt hat. Die Währung der Anteilklassen ASelektion im Aktienbereich soll sich primär an sogenannten „Value-Kriterien“ orientieren. Unter dem Value-Ansatz (wertorientierter Investmentstil) ist typischerweise ein Charakteristikum zu verste- hen, X (TF) und D ist Eurodas sich auf die Werthaltigkeit eines Anlagetitels im Sinne möglichst niedriger Bewertungskenn- zahlen bezieht. Man konzentriert sich dabei auf Unternehmen, die Währung der Anteilklasse B (CHF) ist Schweizer Franken zwar eine niedrige Bewertung haben, aber dennoch stabile Wachstums- und die Währung der Anteilklasse C (USD) ist US Dollar. Für den Fonds wird als Vergleichsindex der JPM GBI Global®1 TR herangezogen. Für die einzelnen Anteilklassen wird der Vergleichsindex in der jeweiligen Anteilklassenwährung herangezogen. Die Vergleichsindices werden von der Gesellschaft festgelegt und können ggf. geändert werden. Die Ge- sellschaft beabsichtigt nicht den jeweiligen Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzie- lung einer absoluten, vom jeweiligen Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der genannte Vergleichsindex wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co. ist bislang nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragenErtragsaussichten erwarten lassen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Be- rücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informa- tionen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jahresberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). 1 JPM GBI Global® TR Die Fondswährung ist eine eingetragene Marke der JPMorgan Chase & Co. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestelltEuro.

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