Common use of Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌ Clause in Contracts

Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Mindestens 25 % des Wertes des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds im Sinne des § 1 Abs. 2 InvStG ohne Be- rücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Fonds werden in solche Kapitalbeteiligungen im Sinne des § 2 Abs. 8 Nr. 1, 3 und 4 InvStG angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben werden können (Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG). Dabei können die tatsächlichen Kapital- beteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 InvStG, die nach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben werden können, berücksichtigt werden. Im Fonds sollen situativ und opportunistisch Investmentgelegenheiten genutzt werden. Der Investi- tionsgrad ist dabei sehr flexibel und kann zwischen Null und 100 % betragen. Der Value-Gedanke steht im Vordergrund, bezieht sich aber nicht nur auf Aktien, sondern auf alle Anlageklassen. Grundsätzlich soll langfristig investiert werden. Jedoch soll in regelmäßigen Zeitabständen der Ausblick verschiedener Anlageklassen und Untersegmente geprüft werden. Investments werden dann entweder auf Basis von Anteilen an Investmentvermögen oder eines Korbes an Einzeltiteln umgesetzt. Derivate können zur Verstärkung der Chancen oder zur Risikoreduzierung eingesetzt werden. Sollten keine klaren Chancen erkennbar sein, kann der Fonds auch längere Zeit eine hohe Liquiditätsquote halten. Darüber hinaus können auch Zertifikate erworben werden, beispielsweise im Zuge einer CO2-Neutrali- sierung des Portfolios. Die Gewichtung und Berücksichtigung der Kriterien der Anlagepolitik kann variieren und zur vollstän- digen Nichtbeachtung oder zur deutlichen Überbewertung einzelner oder mehrerer Kriterien führen. Die Kriterien sind weder abschließend noch vollzählig, so dass ergänzend andere, hier nicht genannte Kriterien verwendet werden können, um insbesondere auch zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jah- resberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). Die Fondswährung ist Euro.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jederzeit jeder- zeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Mindestens 25 Der Fonds setzt sich zu mindestens 70 % aus Schuldverschreibungen, Geldmarktinstrumenten und Anteilen an Rentenfonds zusammen. Ein Rentenfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 % Renten erwirbt oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes überwiegend in Renten angelegt hat. Bis zu 30 % des Wertes des Aktivvermögens Fonds dürfen in Aktien und Anteilen an Aktienfonds angelegt werden. Ein Aktienfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 % Aktien erwirbt oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresbe- richtes überwiegend in Aktien angelegt hat. Die Selektion im Aktienbereich soll sich primär an sogenannten „Value-Kriterien“ orientieren. Unter dem Value-Ansatz (wertorientierter Investmentstil) ist typischerweise ein Charakteristikum zu verste- hen, das sich auf die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds Werthaltigkeit eines Anlagetitels im Sinne des § 1 Absmöglichst niedriger Bewertungskenn- zahlen bezieht. 2 InvStG ohne Be- rücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Fonds werden in solche Kapitalbeteiligungen im Sinne des § 2 Abs. 8 Nr. 1, 3 und 4 InvStG angelegtMan konzentriert sich dabei auf Unternehmen, die nach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben werden können (Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG). Dabei können die tatsächlichen Kapital- beteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 InvStGzwar eine niedrige Bewertung haben, die nach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben werden können, berücksichtigt werden. Im Fonds sollen situativ aber dennoch stabile Wachstums- und opportunistisch Investmentgelegenheiten genutzt werden. Der Investi- tionsgrad ist dabei sehr flexibel und kann zwischen Null und 100 % betragen. Der Value-Gedanke steht im Vordergrund, bezieht sich aber nicht nur auf Aktien, sondern auf alle Anlageklassen. Grundsätzlich soll langfristig investiert werden. Jedoch soll in regelmäßigen Zeitabständen der Ausblick verschiedener Anlageklassen und Untersegmente geprüft werden. Investments werden dann entweder auf Basis von Anteilen an Investmentvermögen oder eines Korbes an Einzeltiteln umgesetzt. Derivate können zur Verstärkung der Chancen oder zur Risikoreduzierung eingesetzt werden. Sollten keine klaren Chancen erkennbar sein, kann der Fonds auch längere Zeit eine hohe Liquiditätsquote halten. Darüber hinaus können auch Zertifikate erworben werden, beispielsweise im Zuge einer CO2-Neutrali- sierung des Portfolios. Die Gewichtung und Berücksichtigung der Kriterien der Anlagepolitik kann variieren und zur vollstän- digen Nichtbeachtung oder zur deutlichen Überbewertung einzelner oder mehrerer Kriterien führen. Die Kriterien sind weder abschließend noch vollzählig, so dass ergänzend andere, hier nicht genannte Kriterien verwendet werden können, um insbesondere auch zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jah- resberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023)Ertragsaussichten erwarten lassen. Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). Die Fondswährung ist Euro.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs eine angemessene und stetige Wertentwicklung an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jederzeit ändern. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Mindestens 25 Der Fonds setzt sich zu mindestens 51 % des Wertes des Aktivvermögens (aus Anleihen zusammen. Dabei liegt der Fokus auf Unterneh- men, die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds im Sinne des § 1 AbsInfrastruktursektor tätig sind. 2 InvStG ohne Be- rücksichtigung Der Fonds strebt die Erzielung einer attraktiven laufenden Ausschüttung bei möglichst gleichzeitiger Wertstabilität an. Das Investmentuniversum umfasst vor allem Anleihen von VerbindlichkeitenInfrastrukturunternehmen, Anleihen, die mit Infrastrukturprojekten unterlegt sind (Projektbonds) des Fonds und Master Limited Partnerships (sog. MLPs). Fremdwährungen werden in solche Kapitalbeteiligungen überwiegend abgesichert. Die ausgewählten Anleihen haben überwiegend High Yield Charakter, das heißt die Bonität ihrer Emittenten wird als niedrig eingestuft. Dafür lassen diese Anleihen ein hohes Ertragspotenzial im Sinne des § 2 AbsVergleich zu anderen Anleihen erwarten. 8 Nr. 1Die Investitionen werden auf Basis eines regelbasierten, 3 und 4 InvStG angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben werden können (Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG)fundamental orientierten Investmentprozesses aus- gewählt. Dabei können die tatsächlichen Kapital- beteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds im Sinne des § 2 Abswird ein unternehmerisch geprägter, langfristig orientierter Investmentansatz verfolgt. 5 Satz 1 InvStG, die nach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben Derivate werden können, berücksichtigt werden. Im Fonds sollen situativ und opportunistisch Investmentgelegenheiten genutzt werdenausschließlich zu Absicherungszwecken eingesetzt. Der Investi- tionsgrad ist dabei sehr flexibel und kann zwischen Null und 100 % betragen. Der Value-Gedanke steht im Vordergrund, bezieht Fonds orientiert sich aber nicht nur auf Aktien, sondern auf alle Anlageklassen. Grundsätzlich soll langfristig investiert werden. Jedoch soll in regelmäßigen Zeitabständen der Ausblick verschiedener Anlageklassen und Untersegmente geprüft werden. Investments werden dann entweder auf Basis von Anteilen an Investmentvermögen oder eines Korbes an Einzeltiteln umgesetzt. Derivate können zur Verstärkung der Chancen oder zur Risikoreduzierung eingesetzt werden. Sollten keine klaren Chancen erkennbar sein, kann der Fonds auch längere Zeit eine hohe Liquiditätsquote halten. Darüber hinaus können auch Zertifikate erworben werden, beispielsweise im Zuge einer CO2-Neutrali- sierung des Portfolios. Die Gewichtung und Berücksichtigung der Kriterien der Anlagepolitik kann variieren und zur vollstän- digen Nichtbeachtung oder zur deutlichen Überbewertung einzelner oder mehrerer Kriterien führen. Die Kriterien sind weder abschließend noch vollzählig, so dass ergänzend andere, hier nicht genannte Kriterien verwendet werden können, um insbesondere auch zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragenkeiner Benchmark. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jah- resberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). Die Fondswährung ist Euro.

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Anlageziel, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik Anlageziel‌. Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs eine angemessene und stetige Wertentwicklung an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Aktien werden für das OGAW-Sondervermögen nicht erworben. Wird von einem Wandlungs-, Options- oder Andienungsrecht Gebrauch gemacht oder der Vermögensgegenstand aus einem sonstigen Grund gewandelt oder umgetauscht, so besteht für daraus hervorgegangene Aktien und evtl. weitere Vermö- gensgegenstände kein Verkaufszwang. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchge- führte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jederzeit ändern. Bei diesem Fonds handelt es sich um einen international investierenden Rentenfonds. Als Anlageziel wird insbesondere die Erzielung laufender Erträge angestrebt. Der Fonds investiert mindestens 51% seines Wertes in Renten. In diesem Rahmen investiert der Fonds in fest und variabel verzinslichen Wertpapieren, in Wertpapieren verbrieften verzinslichen Geldmarkt- instrumenten und Zerobonds in den weltweiten Lokalwährungen außerhalb des Euros. Davon werden überwiegend Wertpapiere aus Schwellenländern (Nicht-Industrieländer) sowie Anlagen von Emittenten (auch aus Industrieländern) mit Kreditbezug (z.B. über eine Credit-Linked-Note-Verbindung) zu den vor- genannten Ländern oder deren jeweiligen lokalen Währungen, sofern das Fondsmanagement diese als aussichtsreich bewertet, erworben. Dabei werden - unter Beachtung des Erwerbsratings - gezielt auch Papiere solcher Emittenten erworben, deren Zahlungsfähigkeit vom Markt nicht als erstklassig einge- schätzt wird, bei denen jedoch nach eingehender Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass Zins- und Tilgungsverpflichtungen erfüllt werden, sowie Papiere, die auf eine Währung lauten, die hohe Wechselkursschwankungen gegenüber der Fondswährung aufweisen können. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Mindestens 25 % des Wertes des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert Aufgrund der Vermögensgegenstände des Investmentfonds oben dargelegten Anlagestrategie und der im Sinne des § 1 Abs. 2 InvStG ohne Be- rücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Fonds werden in solche Kapitalbeteiligungen im Sinne des § 2 Abs. 8 Nr. 1, 3 und 4 InvStG angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen gehaltenen Vermögensgegenstände wird für den Fonds erworben werden können (Mischfonds im Sinne des § 2 Absals Vergleichsindex der 50 % J.P. Morgan GBI-EM Global Diversified Composite Unhedged in USD und 50 % J.P. Xxxxxx XXXX Plus Composite in USD2 herangezogen. 7 InvStG). Dabei können die tatsächlichen Kapital- beteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 InvStG, die nach diesen Anlagebedingungen Der Vergleichs- index wird für den Fonds erworben werden können, berücksichtigt werdenvon der Gesellschaft festgelegt und kann ggf. Im Fonds sollen situativ und opportunistisch Investmentgelegenheiten genutzt geändert werden. Der Investi- tionsgrad Fonds 2 JPM® ist dabei sehr flexibel und kann zwischen Null und 100 % betrageneine eingetragene Marke von JPMorgan Chase & Co. Der Vergleichsindex wird jeweils in Fondswäh- rung berechnet. zielt jedoch nicht darauf ab, den Vergleichsindex nachzubilden, sondern strebt die Erzielung einer ab- soluten, von dem Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an. Der ValueVergleichsindex 50 % J.P. Morgan GBI-Gedanke steht im VordergrundEM Global Diversified Composite Unhedged in USD und 50 % J.P. Xxxxxx XXXX Plus Composite in USD wird von JPMorgan Chase & Co. administriert. JPMorgan Chase & Co ist nicht bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in das öffentliche Register der Administratoren und Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 eingetragen. Zum Zeit- punkt der Erstellung dieses Verkaufsprospektes bestand das vorgenannte Register noch nicht. Der Fonds wird in Bezug auf den Vergleichsindex 50 % J.P. Morgan®2 GBI-EM Global Diversified Com- posite Unhedged in USD und 50 % J.P. Morgan®3 ELMI Plus Composite in USD verwaltet. Dieser dient lediglich als Ausgangspunkt für Anlageentscheidungen. Das Ziel des Fonds ist es nicht, bezieht sich aber nicht nur auf Aktien, sondern auf alle Anlageklassen. Grundsätzlich soll langfristig investiert werden. Jedoch soll in regelmäßigen Zeitabständen der Ausblick verschiedener Anlageklassen und Untersegmente geprüft werden. Investments werden dann entweder auf Basis von Anteilen an Investmentvermögen oder eines Korbes an Einzeltiteln umgesetzt. Derivate können zur Verstärkung der Chancen oder zur Risikoreduzierung eingesetzt werden. Sollten keine klaren Chancen erkennbar sein, kann der Fonds auch längere Zeit eine hohe Liquiditätsquote halten. Darüber hinaus können auch Zertifikate erworben werden, beispielsweise im Zuge einer CO2-Neutrali- sierung des Portfoliosden Vergleichs- index abzubilden. Die Gewichtung Zusammensetzung des Fonds und Berücksichtigung der Kriterien der Anlagepolitik kann variieren seine Wertentwicklung können wesentlich bis vollständig und zur vollstän- digen Nichtbeachtung langfristig – positiv oder zur deutlichen Überbewertung einzelner oder mehrerer Kriterien führen. Die Kriterien sind weder abschließend noch vollzählig, so dass ergänzend andere, hier nicht genannte Kriterien verwendet werden können, um insbesondere auch zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragennegativ – vom Vergleichsindex abweichen. Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9). Die diesem Fonds zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts (nachfolgend „PAI“)) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Berück- sichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist nicht verbindlich und erfolgt insoweit nicht. Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im Rahmen des Jah- resberichts des Fonds verfügbar (Jahresberichte ab dem 01.01.2023). Aufgrund der vorgesehenen Anlagepolitik kann die Umsatzhäufigkeit im Fonds stark schwanken (und damit im Zeitablauf unterschiedlich hohe Belastungen des Fonds mit Transaktionskosten auslösen). Die Fondswährung ist Euro.

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